Nehmen wir mal an ich sei der Registrant der Domain "sex.info" von Afilias.
Nun habe ich des öfteren gelesen, dass Domain-Namen geschäftliche Bezeichnungen darstellen können (als Werktitel oder Unternehmenskennzeichen) und somit markenrechtlichen Schutz geniessen.
Allerdings muss ein Domainnamen kennzeichnend sein um als geschäftliche Bezeichnung zu dienen. Da bei der Beurteilung der Kennzeichnungsfähigkeit die TLD (nach allgemeiner Rechtssprechung) ausser Betracht gelassen wird, muss die SLD alleine Kennzeichnungsfähig sein.
Somit stellt die Domain "sex.info" bzw. die SLD "sex" keine geschäftliche Bezeichnung dar.
1.) Warum wird bei der Beurteilung eines Domain-Namens immer die TLD ausser Betracht gelassen bzw. der TLD keine Unterscheidungskraft beigemessen?
2.) Würde bei der Beurteilung eines Domain-Namens auch die TLD miteinbezogen, würde dann "sex.info" (bei geschäflicher Benutzung) eine geschäftliche Bezeichnung darstellen?
(basiert auf 2.))
Könnte ich dann die "Übertragung" der Domain "sex.shop", registriert bei einer alternative root registry, verlangen?
(basiert auf 2.))
Würde die Domain Schutz als Unternehmenskennzeichen (MarkenG $5 (2) oder als Werktitel (MarkenG $5 (3) genießen?
Hintergründe zum Thema (für Interessierte):
http://www.ifi.unizh.ch/ikm/Vorlesungen/inf_recht/2000/Klingler.pdf
Nun habe ich des öfteren gelesen, dass Domain-Namen geschäftliche Bezeichnungen darstellen können (als Werktitel oder Unternehmenskennzeichen) und somit markenrechtlichen Schutz geniessen.
Allerdings muss ein Domainnamen kennzeichnend sein um als geschäftliche Bezeichnung zu dienen. Da bei der Beurteilung der Kennzeichnungsfähigkeit die TLD (nach allgemeiner Rechtssprechung) ausser Betracht gelassen wird, muss die SLD alleine Kennzeichnungsfähig sein.
Somit stellt die Domain "sex.info" bzw. die SLD "sex" keine geschäftliche Bezeichnung dar.
1.) Warum wird bei der Beurteilung eines Domain-Namens immer die TLD ausser Betracht gelassen bzw. der TLD keine Unterscheidungskraft beigemessen?
2.) Würde bei der Beurteilung eines Domain-Namens auch die TLD miteinbezogen, würde dann "sex.info" (bei geschäflicher Benutzung) eine geschäftliche Bezeichnung darstellen?
(basiert auf 2.))
Könnte ich dann die "Übertragung" der Domain "sex.shop", registriert bei einer alternative root registry, verlangen?
(basiert auf 2.))
Würde die Domain Schutz als Unternehmenskennzeichen (MarkenG $5 (2) oder als Werktitel (MarkenG $5 (3) genießen?
Hintergründe zum Thema (für Interessierte):
http://www.ifi.unizh.ch/ikm/Vorlesungen/inf_recht/2000/Klingler.pdf