Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Geschenke für Forenteam als Kosten geltend machen

Michal

New member
Registriert
23. Feb. 2007
Beiträge
702
Reaktionspunkte
0
Servus,

ich betreibe ein Forum, welches Gewinn erwirtschaftet. Darf ich Geschenke, welche ich für das Team (Administratoren, Moderatoren) kaufe, steuerlich als Betriebskosten geltend machen? Falls nein, evtl. irgendwie anders?

Würde mich freuen, falls mir hier jemand Bescheid wissen würde.

Vielen Dank!

Gruß

Michal
 
Hi,

meines Wissens nach ja, bis zu einem Nettopreis von 35€ pro Person voll absetzbar.
 
Also zumindest in Österreich gibts da keine Grenze von nur 35 Euro... und ich hätte vermutet das es in Deutschland ebenso ist (da die Gesetze hier relativ gleich sind)...

lg
Sebastian

PS: ich hatte nur www*steuerberater*.at geschrieben und er hat offensichtlich von der Seite den Meta-Tag geholt??
 
Doch, 35,- EUR stimmt meines Wissens für DE.
 
meines Wissens nach ja, bis zu einem Nettopreis von 35€ pro Person voll absetzbar.
m. W. nur dann netto, wenn der Gegenüber auch vorsteurabzugsberechtigt ist, sonst sind es 35 Euro brutto
icon9.gif

Aufpassen: wenn man netto mit brutto verwechselt, ist man schnell mit bis zu 6.65 Euro drüber und man darf den gesamten Betrag nicht mehr in Abzug bringen. Also auch nicht den Teil bis 35 Euro.
 
Sind die Geschenke an "Deine" Mitarbeiter oder Geschäftspartner?
 
Heisst das, da sind auch mal 10.000 EUR als Geschenk drin?
 
Prinzipiell denke ich sind auch 10000 drinnen - es muss halt im Verhältnis schon stimmen. Wenn ein Kunde aber eine Million Umsatz macht dann sollte es kein Problem sein.

meint
Sebastian
 
Vielen Dank für die bisherige Auskunft! :)

Sind die Geschenke an "Deine" Mitarbeiter oder Geschäftspartner?
Nein, es handelt sich um Freiwillige ohne jegliche Verpflichtungen oder Verträge.

Wie sieht es denn mit Gewinnspielen für die User aus? Funktioniert das auf derselben Basis?

Danke nochmals!

Viele Grüße

Michal
 
Frag doch mal bei Deinem Finanzamt nach. Vielleicht lassen sie sich auf eine Pauschallösung ein und Du musst Dir über die Höchstbeträge keine Sorgen machen. Die zus. anfallende Steuer wäre dann als Aufwand geltend zu machen.

martin
 
Soweit ich dies noch weiß:

Geschäftspartner
Pro Person und pro Jahr 35 € (Netto)
(Bei nicht Vorsteuerabzugsfähigen Unternehmen bzw. Einzelpersonen, wie z.B. ein Arzt oder gem. § 19 UStG Kleinunternehmer gilt 35 € - Brutto). Alles was darüber ist – muss der Beschenkte versteuern und der es verschenkt darf es nicht abziehen – kann aber auch steuerlich ein Pauschalbetrag gezahlt werden (gilt dann aber für alle auch die unter 35 €).
Dazu zählt nicht der klein Mist, wie Kugelschreiber oder Kalender – und auch nicht die Verpackung und Versandkosten. Allerdings solltest Du da besser Deinen Steuerberater fragen.
(Soweit ich dies aus 24 b UStR zu § 3 UStG raus lesen kann – bin aber kein Steuerberater)


Arbeitnehmer
Pro Person und Monat 40 € (Sachgüter) steuerfrei für beide Seiten. Sobald in einem Monat die 40€-Grenze überschritten wird – sind automatisch alle Bezüge steuerpflichtig. D.h. man kann nicht einfach im Dezember für 200€ etwas verschenkt werden, weil man die anderen Monate nichts verschenkt hat – wäre automatisch steuerpflichtig für den MA. Geldgeschenke und Sachgeschenke über 40 € an Mitarbeiter müssen von MA immer versteuert werden (kann aber mit Pauschalbetrag von Arbeitgeber übernommen werden). Außer Weihnachtsfeier / Betriebsfeier, da darf der Betrag pro Person (soweit ich mich erinnern kann) ca. 110 € brutto betragen.



Zu Österreich: so ganz sicher wäre ich mir da nicht . Wenn mich nicht alles täuscht hat sich dies vor 3 Jahren geändert. Hab leider kein UStG (Österreich) da, müsste aber so um den § 3 UStG (Österreich) stehen.
 
Schon komisch. Da macht es ja schon mehr Sinn jeden einmal als 400,- EUR Kraft einzustellen und so 50-200,- EUR in Form eines Gegenstandes vom Gehalt abzuhalten.

Vermutlich ist es aber am einfachsten einen engen Bekannten einzustellen um so 1. den Gewinn niedrig zu halten und 2. das Geld für andere Zwecke wie diese Geschenke zu verwenden. Aber das könne man als verdeckte Gewinnausschüttung werten, daher ist bei sowas Vorsicht angesagt. Und die Pauschale für die 400,- EUR Kraft zu bezahlen ist immer noch besser als es gar nicht absetzen zu können.
 
Zurück
Oben