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Gewerbeanmeldung Affiliate/Domainhandel

German

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21. Jan. 2009
Beiträge
1.202
Hallo,

ich hoffe ich bin hier im Unterforum richtig...

Wenn man Webseiten betreibt, auf denen Werbung eingebunden ist und man möchte auch im Domainhandel dazu verdienen, zudem Webseiten für Kunden entwickeln...

Reicht es, wenn man bei der Gewerbeanmeldung als Zweck "PC- und Internetdiensleistungen" angibt oder muss noch ein Zusatz für den Domainhandel mit rein?

Gruß André
 
Bei mir steht zu diesem Teil in etwa so etwas drin:

"EDV-Dienstleistungen, insbesondere Konzeption, Entwicklung und Optimierung von Internetseiten, Handel und Vermarktung von Domainnamen"

Viele Grüße

August
 
Bei mir steht zu diesem Teil in etwa so etwas drin:

"EDV-Dienstleistungen, insbesondere Konzeption, Entwicklung und Optimierung von Internetseiten, Handel und Vermarktung von Domainnamen"

Viele Grüße

August

Danke August,

hat mir sehr weiter geholfen...

Gruß André
 
Hallo,

ich hoffe ich bin hier im Unterforum richtig...

Wenn man Webseiten betreibt, auf denen Werbung eingebunden ist und man möchte auch im Domainhandel dazu verdienen, zudem Webseiten für Kunden entwickeln...

Reicht es, wenn man bei der Gewerbeanmeldung als Zweck "PC- und Internetdiensleistungen" angibt oder muss noch ein Zusatz für den Domainhandel mit rein?

Gruß André

Würde "Tätigkeiten einer Werbeagentur" mit aufnehmen mit "Vermietung in Print und Internetmedien" um auch später aus einem evtl. "erarbeiteten" Firmennamensrecht nicht durch Konkurrenten beschnitten zu werden,

Außerdem verkaufen viele Fachhändler auch nur an verschieden Branchen, womit Du mit Werbeagentur ganz gut fährst....
Zuviel im Gewerbeschein gibts eigentlich nicht, Obacht geben musst Du nur, dass du nichts reinschreibst, was zum Handwerk gehören könnte, sonst meldet die Handwerkskammer sich auch bei Dir zwecks Geldeintreibung...
Achja, Finanzamt kommt ganz von alleine auf Dich zu und möchte eine Schätzung Deines zu erwartenden Gewinnes/Umsätze. Hier NULL angeben...
Manche sind so "witzig" und geben hier ihre Traumsummen an... schauen dann blöd, wenn Das FA auf diese Summen dann aber Vorabzahlungen möchte.

Achja, viele glauben es ist ein Vorteil, wenn man MwSt ausweist.
Da kommt dann oft der blöde Spruch "Manche Firmen kaufen nur wenn man
auch MwSt berechnet.... die wollen die dann absetzen"
Auch Bodenpersonal von Firmen glaubt dies. Denen muss man eben erklären, dass es mit MwSt eben um die diese teurer wird.
Ausserdem kannst Du somit jemandem der keine MwSt absetzen kann günstigere Preise machen als Deine Konkurrenz.


DU hast anfangs noch die Möglichkeit zu optieren, das heißt Dich für die einfache Einnahme/Überschussrechnung zu entscheiden. Das spart enorm viel Arbeit. Außer du steht’s auf ständigen Kontakt zum Finanzamt und Abrechenarbeit jedes Quartal.... mit dem Elsterformular ,warum das wohl so heisst, Humor haben die ja..)

Wenn Du irgendwann Lust hast, oder zuviel verdienst, zu viele Mitarbeiter hast, zuviel Umsatz machst kannst Du immer noch zur MwSt Version schwenken oder wirst dann ohnehin bei allem oben genannten vom FA dazu veranlagt. Andersrum geht’s aber nicht mehr.

IHK musst Du auf alle Fälle "Zwangsmitgliedschaft" zahlen. Die müssen ja daraus auch Leutchen wie mich bezahlen ;)

Vielleicht helfen Dir die Infos, Du hast ja eigentlich nur nach dem Schein gefragt...., wir haben bis heute ziemlich viel an Gewerbe gehabt wie zehn Jahre Restaurant, Bäckerei/Konditorei mit Café, Autovermietung, Handels GmbHs, Detektei, Werbeagentur, Stempelherstellung T-Shirt- / Tassen- Kappendruck und Versandhandel, Immobilienvermietung.

Also falls Du ein Frage hast gebe Dir gerne Infos.

Gruß
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
rqx schrieb:
Wenn Du irgendwann Lust hast, oder zuviel verdienst, zu viele Mitarbeiter hast, zuviel Umsatz machst kannst Du immer noch zur MwSt Version schwenken oder wirst dann ohnehin bei allem oben genannten vom FA dazu veranlagt. Andersrum geht’s aber nicht mehr.


Doch, das geht. Nur nicht, wenn Du die Umsatzgrenze überschreitest.

Mit der Umsatzsteuer würde ich überlegen, was Du am meisten machst. Wenn Du ohnehin fast nur mit Unternehmern zu tun hast... dann fährst Du mit MwSt. viel besser, da eine EK-Kosten einfach um 19% sinken.

Kleinunternehmerregelung lohnt nur, wenn Du hauptsächlich Privatkunden hast.

Wollte ich nur nochmal klarer sagen :)

Viele Grüße

August
 
Doch, das geht. Nur nicht, wenn Du die Umsatzgrenze überschreitest.

Mit der Umsatzsteuer würde ich überlegen, was Du am meisten machst. Wenn Du ohnehin fast nur mit Unternehmern zu tun hast... dann fährst Du mit MwSt. viel besser, da eine EK-Kosten einfach um 19% sinken.

Kleinunternehmerregelung lohnt nur, wenn Du hauptsächlich Privatkunden hast.

Wollte ich nur nochmal klarer sagen :)

Viele Grüße

August

Stimmt, hatte ich vergessen.

Optierst Du zur Version mit der Umsatzsteuer, kannst Du wie August berichtigte, alles was Du absetzbar für Deinen Gewerbetrieb kaufst eben mit der MwSt als durchlaufenden Posten erstehen, heisst bei Dir ist jedesmal 19% auf alles ;)

Gruß

P.S.

@August mit dem "es geht nicht" Wechsel meinte ich, wenn Du einmal umsatzsteuerpflichtig veranlagt bist, kannst Du nicht mehr zurück ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@August mit dem "es geht nicht" Wechsel meinte ich, wenn Du einmal umsatzsteuerpflichtig veranlagt bist, kannst Du nicht mehr zurück ...

Das hatte ich schon verstanden. Aber Du kannst auch zurück. Nur wenn Du freiwillig zur USt. optierst, bist Du 5 Jahre daran gebunden => kannst 5 Jahre nicht mehr in den Kleinunternehmerstatus.

Viele Grüße

August
 
... Reicht es, wenn man bei der Gewerbeanmeldung als Zweck "PC- und Internetdiensleistungen" angibt ...

Bitte bei der Gewerbeanmeldung auch daran denken, dass man anhand der Art des Gewerbes einer Berufsgenossenschaft zugeteilt wird. Die Beiträge zu den einzelnen Berufsgenossenschaften sind recht unterschiedlich und je nach BG ist man als Inhaber auch versicherungspflichtig oder nicht.
 
@August

Danke Dir für die Info, hatte ich nicht gewusst :top:

Gruß
Markus
 
Würde "Tätigkeiten einer Werbeagentur" mit aufnehmen mit "Vermietung in Print und Internetmedien" um auch später aus einem evtl. "erarbeiteten" Firmennamensrecht nicht durch Konkurrenten beschnitten zu werden,

Außerdem verkaufen viele Fachhändler auch nur an verschieden Branchen, womit Du mit Werbeagentur ganz gut fährst....
Zuviel im Gewerbeschein gibts eigentlich nicht, Obacht geben musst Du nur, dass du nichts reinschreibst, was zum Handwerk gehören könnte, sonst meldet die Handwerkskammer sich auch bei Dir zwecks Geldeintreibung...
Achja, Finanzamt kommt ganz von alleine auf Dich zu und möchte eine Schätzung Deines zu erwartenden Gewinnes/Umsätze. Hier NULL angeben...
Manche sind so "witzig" und geben hier ihre Traumsummen an... schauen dann blöd, wenn Das FA auf diese Summen dann aber Vorabzahlungen möchte.

Achja, viele glauben es ist ein Vorteil, wenn man MwSt ausweist.
Da kommt dann oft der blöde Spruch "Manche Firmen kaufen nur wenn man
auch MwSt berechnet.... die wollen die dann absetzen"
Auch Bodenpersonal von Firmen glaubt dies. Denen muss man eben erklären, dass es mit MwSt eben um die diese teurer wird.
Ausserdem kannst Du somit jemandem der keine MwSt absetzen kann günstigere Preise machen als Deine Konkurrenz.


DU hast anfangs noch die Möglichkeit zu optieren, das heißt Dich für die einfache Einnahme/Überschussrechnung zu entscheiden. Das spart enorm viel Arbeit. Außer du steht’s auf ständigen Kontakt zum Finanzamt und Abrechenarbeit jedes Quartal.... mit dem Elsterformular ,warum das wohl so heisst, Humor haben die ja..)

Wenn Du irgendwann Lust hast, oder zuviel verdienst, zu viele Mitarbeiter hast, zuviel Umsatz machst kannst Du immer noch zur MwSt Version schwenken oder wirst dann ohnehin bei allem oben genannten vom FA dazu veranlagt. Andersrum geht’s aber nicht mehr.

IHK musst Du auf alle Fälle "Zwangsmitgliedschaft" zahlen. Die müssen ja daraus auch Leutchen wie mich bezahlen ;)

Vielleicht helfen Dir die Infos, Du hast ja eigentlich nur nach dem Schein gefragt...., wir haben bis heute ziemlich viel an Gewerbe gehabt wie zehn Jahre Restaurant, Bäckerei/Konditorei mit Café, Autovermietung, Handels GmbHs, Detektei, Werbeagentur, Stempelherstellung T-Shirt- / Tassen- Kappendruck und Versandhandel, Immobilienvermietung.

Also falls Du ein Frage hast gebe Dir gerne Infos.

Gruß
Markus

Das hört sich doch gut an...

Danke für die Infos...

Kann man in der Branche als Freiberufler arbeiten? Das wäre ja auch noch wichtig bzgl. der Rentenversicherung...

Gruß André
 
Hallo Andre,

ob du als Freiberufler arbeiten kannst hängt davon ab, ob du ein Gewerbe betreibst oder nicht. Und wenn "Nein" (kein Gewerbe), was machst du denn dann. Im Bereich Webdesign sehe ich nur die Möglichkeit sich als "Künstler" zu betätigen bzw. die Künstlersozialkasse stuft Webdesigner meines Wissens selbst als "Künstler" (somit Freiberufler) ein bzw. anders gesagt, wenn ein Webdesigner Künstler sein möchte, so wäre dies u.U. auch umsetzbar.

Und solange dein Gewinn als Einzelunternehmer unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags von 24.500 EUR liegt, interessiert es das Finanzamt meistens auch nicht wie du deine Tätigkeit selbst einstufst.

Für mein Verständnis aber ist der typische Webdesigner sowie der reine Domainhandel eine typisch gewerbliche Tätigkeit. Aber wenn du primär Webdesign anbietest, sollte eine künstlerische Einstufung grundsätzlich möglich sein.

Nur deine Folgerung "Freiberufler" und "wichtig für Rentenversicherung" bekomme ich nicht so ganz hin.

Grüße
Oliver
 
Nur deine Folgerung "Freiberufler" und "wichtig für Rentenversicherung" bekomme ich nicht so ganz hin.

Grüße
Oliver
Hey Oliver...

Sorry, falls ich da aufm Holzweg bin, aber ist es nicht so, dass man sich als Freiberufler von der gesetzlichen RV befreien lassen kann? Das würde grad zur Startphase enorm Geld sparen, auch wenn sicherlich davon abzuraten ist, aber die Möglichkeit würde bei einem Freiberufler ja bestehen...

Wenn man als Webdesigner in die Künstlersozialkasse reinkommt, würde es auch nochmal enorm Geld sparen, allerdings ist mein Hauptaugenmerk eben nicht aufs Webdesign, das wäre nur ein Zubrot, primär ist ganz klar das Affiliate-Geschäft, damit wäre ich dann auch kein Freiberufler mehr, oder?
Gruß André
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andre,

wenn du selbständig gewerblich tätig bist, so besteht grundsätzlich keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen bzw. auch Handwerksbetriebe die in der Handwerksrolle eingetragen sind gibt es eine Pflichtmitgliedschaftszeit von 18 Jahren. Bei deinen geplanten Tätigkeiten sehe ich da erst einmal keine Zwangsmitgliedschaft. Lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.

Siehe mal hier nach: http://www.deutsche-rentenversicher...lateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0015

Bzw.:Deutsche Rentenversicherung - Formulare Versicherung

Zum Thema Gewerbeschein und eingetragene Tätigkeitsfelder ist ja eigentlich schon alles gesagt. Hier sollte man sich vor einer Änderung über mögliche Folgen informieren. Die Gewerbeanmeldung sowie eine Änderung/Erweiterung werden grundsätzlich weit gestreut und verteilt (Finanzamt, Berufsgenossenschaft (BG) etc.). Soweit aktuell eine Gewerbeanmeldung mit eher allgemein umschriebenem Tätigkeitsbereich vorliegt (wie hier "PC- und Internetdienstleistungen") und auch keine Mitarbeiter existieren, würde ich dies nicht unbedingt ändern, da sich mit der richtigen Interpretation die angesprochenen Tätigkeiten unter diese Begrifflichkeiten bringen lassen sollten. Änderungen im Gewerbeschein ziehen immer eine Reaktion nach sich. Z.B. möchte das Finanzamt für einen "neuen" Unternehmensbereich evtl. eine weitere Steuernummer vergeben, es fühlt sich u.U. eine andere BG zuständig oder was auch immer. Soweit mit dem Tätigkeitsfeld "PC- und Internetdienstleistungen" keine Gaststätte oder ein Autohandel betrieben wird, sollte ein zusätzlicher Domainhandel unproblematisch sein. Auch hier lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Und "Affiliate-Geschäft" und Freiberufler, das passt eher nicht.

Grüße
Oliver
 
Danke...

Stellt sich jetzt nur noch folgende Frage, ist man als Kleinunternehmer verpflichtet seinen Namen als Firmenname einzutragen oder geht auch ein Fantasienamen?

Was habt Ihr bevorzugt? Vor- und Nachname + Fimenname oder aber nur Vor- und Nachnamen? Kann man ja hinterher immer noch ändern, oder?

Gruß André
 
Wo eintragen im Impressum oder im Gewerbeschein....?

Eigentlich ganz egal wo, denn DU bist eine natürliche Person die ein Gewerbe betreiben will, also stehst DU ÜBERALL mit mindestem einem ausgeschriebenem
Vornamen sowie mit Deinem Nachnamen drinnen.

Im zuge der Liberalisierung dürfen auch Fantasienamen mitangehängt werden.
Namens-/Markenrecht ist zu beachten.

Nur unter Firmennamen wenn die Firma eine juristische Person ist.

Gruß
Markus
 
Wo eintragen im Impressum oder im Gewerbeschein....?

Eigentlich ganz egal wo, denn DU bist eine natürliche Person die ein Gewerbe betreiben will, also stehst DU ÜBERALL mit mindestem einem ausgeschriebenem
Vornamen sowie mit Deinem Nachnamen drinnen.

Im zuge der Liberalisierung dürfen auch Fantasienamen mitangehängt werden.
Namens-/Markenrecht ist zu beachten.

Nur unter Firmennamen wenn die Firma eine juristische Person ist.

Gruß
Markus

Ok, Frage beantwortet...

Danke Euch für die Hilfe...

Gruß André
 
Kleinunternehmerregelung lohnt nur, wenn Du hauptsächlich Privatkunden hast.

Oder Kunden aus dem Gesundheitswesen.
Wer beispielsweise Webseiten für Altenheime erstellt kann als Kleinunternehmer günstiger anbieten, da keine MwSt. drauf kommt.
Gesundheitswesen kann sich die MwSt. nicht als Vorsteuer wiederholen.


Frage:
Welche Auswirkungen kann es haben wenn man etwas gewerblich macht, was nicht im vorhandenen Gewerbeschein eingetragen ist, es aber korrekt abrechnet und versteuert? - mal davon ausgehend, dass die Tätigkeit zumindest ähnlich ist. (also nicht Beratung eingetragen und Häusle gemauert sondern eher Domainhandel eingetragen und Webseite erstellt oder sowas in der Art)
 
Es gäbe noch viel zum Thema zu sagen, aber eigentlich ist es in diesem Forum etwas OT.

Rentenversicherungspflicht: Stichwort "Scheinselbstständigkeit". Es gibt einen Katalog von Kriterien, nach denen man entweder ein "echter" Selbstständiger ist und die Wahl hat, ob man Rentenversicherung zahlt oder ob man "Scheinselbstständig" ist und damit Pflichtversichert ist.

Bezeichnung des Gewerbes: "PC- und Internetdienstleistungen" ist übrigens nicht ungefährlich. Ein böser Mensch könnte dabei denken, Du schraubst auch an PCs herum. Das darf aber auch nicht jeder unbegrenzt, teilweise ist das ein Handwerk und es gibt dafür ebenfalls einen Katalog von Tätigkeiten, die man ohne Meisterbrief ausführen darf. Ich würde daher etwas von "Software" hinzufügen und somit die Hardware ausschließen.
 
Frage:
Welche Auswirkungen kann es haben wenn man etwas gewerblich macht, was nicht im vorhandenen Gewerbeschein eingetragen ist, es aber korrekt abrechnet und versteuert? - mal davon ausgehend, dass die Tätigkeit zumindest ähnlich ist. (also nicht Beratung eingetragen und Häusle gemauert sondern eher Domainhandel eingetragen und Webseite erstellt oder sowas in der Art)

So lange es keine Zulassungsbeschränkung, Handwerksordnung, Gewerbeordnung, mit Aufsichtorganen oder eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ist, gibts da eigentlich kein Problem. Einfach Rechnungen über die bereits vorhanden Steuernummer/Gewerbe formulieren.

Gruß
Markus
 
Hallo Wettermann,

also ich bin nicht der Gewerbescheinexperte, aber wenn die im Gewerbeschein eingetragene Tätigkeit (Webdesigner) und die "neue" Tätigkeit (z.B. Domainhandel) sich in etwa ergänzen bzw. sich so nebenbei ergeben, dann sehe ich da weniger Probleme. Du hast die Domains eben gekauft/registriert um diese an interessierte Kunden mit einem Auftrag zur Projektierung zu verkaufen. Allerdings bei eingetragenem Tätigkeitsbereich "Domainhandel" und nebenbei "Webdesign", das müssten man noch mal überdenken. Es wird wohl auch auf die Dimensionen ankommen, dass muss sich irgendwie erklären lassen.

Eine Frage ist dabei auch, wann schaut mal wer in deinen Gewerbeschein "NACH der steuerlichen Erfassung". Wenn du keine Mitarbeiter beschäftigst fallen schon mal die Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die jeweilige Berufsgenossenschaft weg. Gewerbeschein interessiert bei diesen Prüfungen sowieso nicht. Da bleibt dann nur noch die Betriebsprüfung vom Finanzamt. Aber der Betriebsprüfer fragt sehr selten (habe ich noch nicht erlebt) nach dem Gewerbeschein. Da müsste sich schon aus deiner Buchhaltung ein völlig neuer Gewerbezweig erkennen lassen, welcher dem Prüfer aus deiner Steuerakte nicht ersichtlich ist. Aber auch dann zählt nur, ist alles korrekt versteuert. Und ab und an ist es besser den einen und anderen "kleinen" Fehler in der Buchhaltung zu haben als wenn der Prüfer gar nichts in seinem Prüfbericht unter dem Punkt "Feststellungen" schreiben kann. Der letzte Satz stellt aber keine Empfehlung meinerseits dar.

Grüße
Oliver
 

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