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Gewissensfrage oder nur pech gehabt?

domzilla

New member
Registriert
27. Sep. 2006
Beiträge
939
Gewissensfrage oder nur Pech gehabt?

bin mir nicht ganz schlüssig, wie ich mich verhalten soll.

Zu viele offene Fragen tauchen auf, deren Klärung (unproduktive) Zeit in Anspruch nehmen würde. Deshalb hoffe ich hier auf ein paar Hilfen.

Ich habe gestern eine Domain gereggt und es liegt bereits eine KK Anfrage vor.

Recherchen in SM ergaben, dass die Domain indexiert war und es weitere Seiten vom Betreiber gibt, alle allerdings ohne Impressum, obwohl diese gewerblich betrieben werden. (Links aus dem Cache)

Vorhin finde ich u. a. email.
was soll ich machen??:confused: Der spricht mich ja auf mein Gewissen an.:Dizzy:

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Hallo schönen guten tag,

mein Name ist VORNAME NACHNAME und ich wollte mal fragen ihnen gehört die Domain WWW.DOMAINNAME,DEN,ICH,GEREGGT,HABE.DE ich kann sie jederzeit wieder über t-online übernehmen und da ich den anbieter gewechselt habe geht das nicht mehr sie ist jetzt aktuell heute morgen von T-Online gelöscht worden können sie vlt von meinem neuen anbieter einfach die bestätigung "bestätigen" er leitet eine übernahme ein.

mfg VORNAME NACHNAME
----------------------------------------------------------------------
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm. so anfragen bekomme ich regelmässig, manchmal auch per Anwalt nach 3 (!) Monaten.

Kommt auf die Domain an, wenn die generisch ist hat er eben Pech gehabt.

Aber wenn Du großzügig sein willst: Zumindest sollte der vorherige Inhaber auch beweisen, dass dies seine Domain war (Rechnungen, Bankbelege). Die Mühe sollte er sich machen. Aber selbst wennn Du die domain übergeben willst sollte er Dir Deine Mühe und deinen Aufwand angemessen ersetzen xxx €

Wer hat warum die Domain gelöscht? Ist jemand schadensersatzpflichtig? Wenn ja, sollte derjenige (Provider) auch zahlen...

Dass der KK unrechtmässig ist sollte klar sein.



Grüsse

123meins
 
Irgendwie wird mir aus seinem Schreiben nicht klar, dass die Domain vorher ihm gehoert hat.
Er schreibt ja nur, dass es jetzt Deine ist und er sie uebernehmen kann.

Wenns vorher seine Domain war, kann er ja sogar den KK beim Provider gestellt haben, als die Domain noch ihm gehoerte. Wer weiss, wann der Provider den KK bearbeitet hat.

Ich wuerde mir das ganze ausfuehrlicher erklaeren lassen und gleichzeitig um Nachweise bitten. Das sollte dann beides vollstaendig ankommen, ohne das weitere Rueckfragen noetig sind.
Wenn er das schafft, mal schauen, wessen Schuld die Loeschung war.
Wenn T-Online die Domain zu frueh geloescht hat, sind die schadensersatzpflichtig. Dann wuerd ich die Domain erstmal behalten.
Wenn die Schuld bei dem Anfragenden lag, würd ich mal ueberlegen, was mir selbst die Domain wert ist, ob ich sie unbedingt benoetige und diese dann behalten oder fuer ganz kleines Geld uebertragen.
 
Ich würde einen Mittelweg sehen.

Zuerst muss aber die Info kommen, dass man vom Domainhandel lebt.

Dann die Möglichkeit einer Domainbewertung erklären.

Und dann würde ich vorschlagen er kann die für 50 % des Gutachtens übernehmen, wenn er nachweist das er der direkte Vorbesitzer war.
 
Aber wenn Du großzügig sein willst: Zumindest sollte der vorherige Inhaber auch beweisen, dass dies seine Domain war (Rechnungen, Bankbelege). Die Mühe sollte er sich machen. Aber selbst wennn Du die domain übergeben willst sollte er Dir Deine Mühe und deinen Aufwand angemessen ersetzen xxx €

Wer hat warum die Domain gelöscht? Ist jemand schadensersatzpflichtig? Wenn ja, sollte derjenige (Provider) auch zahlen...

Dass der KK unrechtmässig ist sollte klar sein.



Grüsse

123meins


Sehe ich absolut genauso. Erst muss bewiesen werden, dass es seine Domain ist und dann ist zu identifizieren, ob der Provider schadensersatzpflichtig ist. Wenn ja, soll der Provider einen angemessenen Betrag für die Domain bezahlen, wenn nein würde ich die Domain gegen eine Bearbeitungsbühr von niedrig dreistellig abgeben.

Grüße
Torsten
 
ich habe auch einen solchen fall. ich hatte eine domain gereggt, da ist was mit dem KK schiefgelaufen. nachdem ich bei google den vorbesitzer der domain gefunden und angerufen habe habe ich dann mal zugesagt, daß die die domain für lau zurückbekommen.

nun ich sehe jetzt erst wie umständlich selbst so eine übertragung manchmal sein kann. der neue provider will noch extra formular unterschrieben gefaxt haben etc.

wenn man geld für die übertragung verlangt, ist das dann nicht das selbe wie die "domain engel" geschichte? da hat es ja hohe wellen gegeben.

wie seht ihr die übertragung? sind dann nicht namensrechte an der domain gegeben?

oder wählt ihr den betrag so hoch, daß sich ein rechtsstreit für die rückübertragung gerade nicht so lohnt?
 
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