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Go Yellow

RA_Klein

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07. Juli 2004
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Ich habe eben in meinem Firefox in der Navigationsleiste etwas unkonzentriert den Begriff "go yellow" (nicht als Domain) eingegeben. Ich wurde dann auf die Seite von den Gelben Seiten umgeleitet. Wenn das mal nicht dreist ist.

Daniel
 
Das ist eine Funktion des Firefox: Es erscheint dann Platz 1 einer zuvor definierten SuMa, i.d.R. ist Google vorkonfiguriert.

Gruß
Freiburg
 
Ich dachte, solche Begriffe könnten "gebucht" werden, so dass bei der Eingabe des Begriffes die Seite des Auftraggebers eingeblendet wird. In dem Fall läge wohl eine Markenverletzung und eine wettbewerbswidrige Kanalisierung von Kundenströmen vor.

Gruß Daniel
 
Gerade die „mitwohnzentrale.de“-Entscheidung des BGH, auf die Du wohl (17.5.2000) anspielst, spricht gegen die Zulässigkeit solcher Werbung. In der Entscheidung heißt es: „Ein unlauteres Abfangen von Kunden liegt nur dann vor, wenn sich der Werbende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und den Kunden stellt, um diesem eine Änderung des Kaufentschlusses aufzudrängen.“

Wenn jemand eine fremde Firma und Marke derart für eigene Zwecke verwendet, dass er potentielle Kunden, die auf dem Weg zum Mitbewerber sind abfängt und auf seine Seite lenkt, dürfte dieses Kriterium wohl erfüllt sein. Ganz abgesehen von möglichen marken- und namensrechtlichen Ansprüchen.

Gruß Daniel
 
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