habe soeben eine freundliche aufforderung der deutschen schneelekom erhalten eine domain mit der anfangskombination "s-" unverzüglich abzutreten.
nun muss ich hier die kurze frage stellen ob die den buchstaben in kombination mit dem bindestrich in allen variationen für sich beanspruchen können ?
klar haben die "s-mobile", "s-online", "s-com" etc. aber haben die auch automatisch anspruch auf alle anderen "s-" kombinationen ?
thx
nun muss ich hier die kurze frage stellen ob die den buchstaben in kombination mit dem bindestrich in allen variationen für sich beanspruchen können ?
klar haben die "s-mobile", "s-online", "s-com" etc. aber haben die auch automatisch anspruch auf alle anderen "s-" kombinationen ?
thx