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Gruner & Jahr will 1eltern.ch

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
Eine ziemliche Frechheit. Hoffentlich bekommt der Verlag dafür eine auf die Nase.
 
Das habe ich heute auch schon gelesen und habe mich darüber auch schon aufgeregt!

Hier sollte doch der betreffende Verlag Kulanz zeigen, zumal die Domain 1eltern.ch schon sehr lange im Besitz von Frau Hubacher ist und sie mit Hilfe ihrer Website eine ganz wichtige soziale Arbeit in ihrer Freizeit leistet!

Ich kann es mir vorstellen, dass alleinerziehende Eltern es in vielen Fragen sehr schwer haben und auch deshalb für das Web-Angebot dieser arrangierten Frau unglaublich dankbar sind.
 
Nun, "Sorgen" würde ich mir an ihrer Stelle nicht machen, denn wenn ich den Bericht zwischen den Zeilen so lese, kommt es G&J hauptsächlich auf die Unterscheidung an und die Herausgabe der Domain hat man halt "versucht" noch mit reinzupacken.

Ein klarer Fehler, den ich im übrigen auch schon begangen habe ist, zu denken man könnte schnell noch eine Marke machen um sich gegen andere abzusichern. Dadurch irritiert man natürlich bestehende Marken und die Reaktion ist sodann abzusehen.
Die Frage ist auch, wozu es sinnvoll sein soll so ein Initiativ-Projekt mit einer Marke zu stützen?

Durch die Dauer eines solchen Projektes, gelangt man nämlich ebenso, also auch ohne Markenanmeldung zu Namensrechten, Kennzeichenrechten mitunter auch zur Marke. Zudem verweichen bestehende Marken wenn diese sich nicht rechtzeitig und umfänglich wehren. Wobei man sich auch nicht verstecken soll, denn erst die Kenntnisnahme von/ab 3-5 Jahre kann zu einem Verlust der Markendurchsetzung führen.

Meine Empfehlung, auch aus meiner leidigen Erfahrung heraus, "Schnauze halten" und nicht auffallen. Einfach weiter machen und keine schlafende Hunde wecken.
 
Absolut lächerlich...

Hauptsache, die Frau lässt sich nicht einschüchtern!
 
Sackgesichter. Aber interessant ist schon, dass Gruner die Frau erst hat jahrelang machen lassen...aber als diese Selbsthilfegruppe eben eine Marke beantragen wollte, ist Gruner aktiv geworden...

Die Frau sagt "Und: «Ich verstehe nicht, weshalb ein deutscher Grossverlag vor einer Schweizer Online-Selbsthilfegruppe Angst hat.»"

Was braucht auch eine Selbsthilfegruppe ne Marke?
 
Sackgesichter. Aber interessant ist schon, dass Gruner die Frau erst hat jahrelang machen lassen...aber als diese Selbsthilfegruppe eben eine Marke beantragen wollte, ist Gruner aktiv geworden...

Die Frau sagt "Und: «Ich verstehe nicht, weshalb ein deutscher Grossverlag vor einer Schweizer Online-Selbsthilfegruppe Angst hat.»"

Was braucht auch eine Selbsthilfegruppe ne Marke?

Die Frage ist auch, wozu es sinnvoll sein soll so ein Initiativ-Projekt mit einer Marke zu stützen?

Das habe ich auch net verstanden...was wollen die mit ner Marke?
Vor was will sich eine (kleine) Selbsthilfegruppe damit schützen?
Wie K.H. ja schon geschrieben hat:
Durch die Dauer eines solchen Projektes, gelangt man nämlich ebenso, also auch ohne Markenanmeldung zu Namensrechten, Kennzeichenrechten mitunter auch zur Marke.

grüsse,
engel
 
Ihr könnt sie ja fragen:
"www.1eltern.ch" in Gefahr

Stand heute - die bestehen auf die Domain.

Unter der 1eltern.eu breitet sich ja die Truppe von Wireltern.eu aus.
Ist was anderes als die Wireltern.ch

Vielleicht wollte sie selbst an die .eu Variante ran.
 
Wahrscheinlich hat irgendein übereifriger Mitarbeiter der Rechtsabteilung von G&J das ganze angeleiert, der sich profilieren möchte.

G&J sollte wirklich besseres zu tun hab als sich mit so einem Sch&%$§" zu beschäftigen

Ich kanns nicht glauben.
 
Das hat System. G&J klagen auch durch. Während andere Verlage sich gütlich einigen, wollen die Ihre gewünschten Domainnamen mit voller Anwaltspower einsammeln. bei xx.xxx Prozessrisiko für die Beklagten ein ganz gut funktionierendes System.

Die haben zwar eine Domain von mir bekommen (das Kostenrisiko war mir die Domain nicht Wert), aber deren Anwälte habe ich - trotz Mahnbescheid - nicht bezahlt. Der von mir angefochtene Mahnbescheid wurde dann auch nicht weiter verfolgt. Da wären DIE ein Risiko eingegangen.

Bisher die einzige Domain, die ich als "verloren" aufgeben musste und worüber ich mich immer noch ärgere. :help:

Zeitschriften kaufe ich von denen keine mehr (hab ich vorher aber auch nicht großartig gemacht). Zum Leid meiner Frau, die letztens unbedingt so eine Geo-Sonderausgabe haben wollte.

Grüsse

123meins
 
Da ich schon ein paar PM erhalten habe auf meine Aussagen und viele vielleicht wissen wollen worauf ich diese Aussage stütze hier meine Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/markeng/gesamt.pdf

Durch die Dauer eines solchen Projektes, gelangt man nämlich ebenso, also auch ohne Markenanmeldung zu Namensrechten, Kennzeichenrechten mitunter auch zur Marke.

§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen
innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

3.durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des
gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer
Marke.

und zu:
Zudem verweichen bestehende Marken wenn diese sich nicht rechtzeitig und umfänglich wehren. Wobei man sich auch nicht verstecken soll, denn erst die Kenntnisnahme von/ab 3-5 Jahre kann zu einem Verlust der Markendurchsetzung führen.

§ 21 Verwirkung von Ansprüchen
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht,
die Benutzung einer eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder
Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu untersagen, soweit er die Benutzung
der Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis
dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß die Anmeldung der Marke mit jüngerem
Zeitrang bösgläubig vorgenommen worden ist.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das
Recht, die Benutzung einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder 3, einer geschäftlichen
Bezeichnung oder eines sonstigen Rechts im Sinne des § 13 mit jüngerem Zeitrang zu
untersagen, soweit er die Benutzung dieses Rechts während eines Zeitraums von fünf
aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß
der Inhaber dieses Rechts im Zeitpunkt des Rechtserwerbs bösgläubig war.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann der Inhaber des Rechts mit jüngerem Zeitrang
die Benutzung des Rechts mit älterem Zeitrang nicht untersagen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 lassen die Anwendung allgemeiner Grundsätze über die Verwirkung
von Ansprüchen unberührt.
 
Reverse Domain Hijacking

wieder mal schön zu lesen, wie deutsche Dinosaurier ihre angeblich unantastbaren Futtergründe hoch aggressiv verteidigen müssen und damit selber im deutschen Abmahn - und Klagesumpf zu versinken drohen;-)

der Fall erinnert mich auch ein bissel an kinder.at, auch wenn der Streitfall um 1eltern.ch etwas anders gelagert ist, m.E. geht’s hier nicht nur um angebliche Kennzeichenverletzung, der Zeitschriften - und Onlinemarkt ist heiss umkämpft, die etablierten Grossen der Branche haben Angst vor ernstzunehmender Konkurrenz, die via web2.0 und treffsicheren Themen auch ohne grosse Budgets was auf die Beine stellen, die sich durch Leistung und Engagement einen Namen machen, wodurch sich einige (vielleicht auch wenige) schwergewichtige Media Verlage massiv bedroht fühlen!

die Abschreckungspolitik von agressiven Abmahnern verfolgt immer wieder dieselbe Masche: zuerst sich einen kleinen Anbieter vornehmen, der voraussichtlich nicht die finanz. Mittel hat, sich erfolgreich zu wehren, weil „durchprozessiert“ wird, danach ist man ermuntert, sich bequem um andere unliebsame Marktteilnehmer zu kümmern, die Betreiber von wireltern.ch sollten auf der Hut sein!

der Vorwurf gegenüber der Beklagten, ihr Kennzeichen 1eltern sei nicht unterscheidungsfähig genug, um eine Verwechslungsgefahr auszuschliessen, halte ich für breitgetretenen Quark der GuJ Rechtsvertreter, vielleicht haben diese Experten die Bedeutung des Symbols 1 vor Eltern auch nicht begreifen wollen, (Ein)Eltern(Teil) oder alleinerziehende Eltern gleichbedeutend! Warum sollte die beklagte Betreiberin der beliebten Plattform auf eine andere Domain ausweichen, wenn ihr Content ihren prägnanten Domaintitel 1Eltern treffend unterstreicht?

Es ist nicht nur eine Frage des Cash-Flow, sondern auch der Geschäftsmoral, ob es sich nachhaltig lohnt, publikumswirksam um sich zu schlagen und am Schluss im eigenen Scherbenhaufen baden zu müssen;-)

Um Eines klar zu stellen, ich bin kein Freund von unbedarften Trittbrettfahrern bzw. dreisten Domaingrabbern, die teils mit krimineller Energie seriösen Firmen mit gut eingeführten Marken sogar schaden können, nur was GuJ gegenüber einer kleinen Betreiberin inszeniert, ist in meinen Augen unverschämtes Reverse Domain Hijacking und für das Ansehen deutscher Firmenkultur gegenüber den europäischen Nachbarstaaten schädlich!

Mir kommt kein GuJ Titel mehr ins Haus, Punkt.

Freundliche Grüsse

Rheinlaender
 
Sehr interessant liest sich auch der Artikel in der schweizer Onlinepresse.
Demzufolge hat G+J zwar auch in der Schweiz die Marke "Eltern" eintragen lassen, aber gegen den Inhaber der Domain eltern.ch (ein Konkurrent) geht man nicht vor. :stupid:

Ich kenne das schweizer Marken/Namensrecht nicht, würde aber mal behaupten, die beste Chance sich zu wehren hätte die Domaininhaberin von 1eltern.ch, wenn sie ihre Marke "1eltern" eingetragen bekommt.
 
Update: "www.1eltern.ch" hat gewonnen!

Das IGE hat auch verfügt, dass Gruner + Jahr eine Parteienentschädigung bezahlen muss. Dieses Geld hat G+J bereits überwiesen. [...] In Bezug auf den Schutztitel sowie auch auf den Domain mussten wir keinerlei Zugeständnisse an Gruner + Jahr machen, d.h. wir haben uns auf der ganzen Linie durchgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

ein sehr gute Nachricht und Hut ab vor der Bertreiberin des Selbsthilfe Portals, die nicht vor dem "angesehenen Verlagshaus" zu Kreuze kroch und alles in allem für sie gut ausgegangen ist.

Imho letztendlich eine schöne, von GuJ bezahlte PR-Kampagne für 1eltern.ch und eine riesengrosse Blamage für den Verlagsriesen, der mit solch einem Widerstand nicht gerechnet hatte, mit dieser "Aktion" hat GuJ sich mächtig ins Knie gefickt.

Rheinlaender.
 
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