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Gutenhabenverfall bei Affiliate-Netzwerk

Desverger

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Registriert
09. Juni 2004
Beiträge
594
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0
Hallo,

wie würdet ihr einen folgenden fiktiven Fall beurteilen.

- Ein Affiliate verdient Provisionen bei einem Affiliate-Netzwerk.
- Der Affiliate lässt sich die Provisionen nicht auszahlen, um einen grösseren Betrag anzusparen.
- 3 Jahre nachdem die Provisionen dem Guthabenkonto des Affiliates gutgeschrieben wurden, zahlt sich das Affiliate-Netzwerk die Provisionen auf das eigene Konto aus und beruft sich auf die AGB, nachdem Provisionen nach 3 Jahren verjähren.

Wäre das Affiliate-Netzwerk bei so einem Fall im Recht?

Urteil zum Guthabenverfall bei Telefonkarten:
Telekom muss alte Telefonkarten umtauschen - onlinekosten.de

Gruss
Desverger
 
Das ist natürlich eine Sauerei... Auch wenn ich kein Anwalt bin, gehe ich davon aus, dass mir die Provisionen zustehen.
 
Ohne jetzt Details zu kennen, kann man allgemein sagen, dass (vertragliche) Forderungen in der Regel nach 3 Jahren verjähren; und das laut BGB (also laut Gesetz!). Beispiel: Eine Forderung die irgendwann 2006 begründet worden ist, verjährt mit Ablauf des 31.12.2009.

Ciao
Forsaken
 
Meine erste Frage wäre: Wo hat das Affiliate-Netzwerk seinen Sitz? - Deutschland?

In den USA z.B. scheinen diese Dinge recht locker gehandhabt zu werden. Wenn ich mir als Beispiel Fotolia mit seiner eigenen "Währung" Credits anschaue, dann kann Geld auch schnell verschwinden. Wenn ich mir dort ein Bild für 3 Credits kaufen möchte, dann muss ich mindestens 10 Credits zu je 1,20 Euro kaufen. Die restlichen 7 Credits "verfallen" automatisch nach 365 Tagen.

Das ist zwar nicht direkt mit einem Affiliate-Netzwerk zu vergleichen, wenn man es aber aus Sicht des Fotografen sieht, der seine Bilder über Fotolia verkauft, dann passt es schon eher.
 
- Der Affiliate lässt sich die Provisionen nicht auszahlen, um einen grösseren Betrag anzusparen.

das ist der entscheidende satz meiner meinung; das geld dürfte futsch sein.

anders wäre es, wenn der anbieter nicht auszahlt, weil die summe unter deren auszahlungsgrenze liegt und er argumentiert, dass eben beträge unterhalb einer, zb in den agbs festgelegtem mindestbetrag, nicht ausgezahlt werden.
 
Danke für eure Einschätzungen.

Das Affiliate-Netzwerk hätte in meinem Beispiel seinen Sitz in Deutschland.

Ich denke der Affiliate kann hier rechtlich nichts bewirken.

Ich werde mir daher zukünftig auch "kleinere" Beträge sofort auszahlen lassen.
Leider bedeutet das verwaltungstechnisch mehr Arbeit.

Gruss
Desverger
 
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