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Haftung für Rechtsverletzungen auf Parking-Websites

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
In gewisser Weise verstehe ich ja das Urteil, nur ob das nun fair ist, ist die andere Frage.

Nur weil Sedo mehrere Millionen Parkingseiten verwaltet, hat Sedo keine Prüfpflichten, ein kleiner Parkinganbieter/Domainer mit mehreren tausend Domains vermutlich schon ? Nur weil jemand eine Firma groß ist, hat die Firma weniger Pflichten wie eine kleine Firma ? Die Frage ist ab wann eine Firma groß und klein ist und was nun zumutbar und was nicht mehr zumutbar ist.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Engel für die Info. Sehr interessant.

Tja Harry so ist es in Deutschland. Große Firmen werden grundsätzlich bevorzugt.

Daimler Steuervorteile - Millionenzuschüsse
Porsche Steuervorteile

und so weiter.

Der kleine Zulieferer (40 Mitarbeiter) von VW, Audi und Porsche ist Aufgrund der Krise sehr angeschlagen und musste 10 Mitarbeiten entlassen, da es keine Staatshilfen, für ihn, gibt.
 
In der Substanz hast Du sicher Recht Harry. Sedo könnte das aber vermutlich umgehen, in dem sie eine Klausel irgendwo reinbauen....der Domainparker ist auch verantwortlich für die Kontrolle der entsprechenden Seiten, wenn Sedo das Key vorgibt...die kommen da sicher wieder raus...

Es macht aber doch einen Unterschied, ob Sedo das System für Dritte zur Verfügung stellt oder jemand eigene Domains, auch wenn's viele sind, verwaltet und damit die Verantwortung trägt.

Ich kann mich ja schlecht damit rausreden, dass ich 100.000 Domains habe und es dann als unzumutbar betrachten, etwaige Markenverstösse zu checken....

Siehst Du da keinen Unterschied in der Sache?

Wo Du recht hast ist: Wo fängt ein kleiner Parkinganbieter and und was ist ein grosser....
 
Ich kann mich ja schlecht damit rausreden, dass ich 100.000 Domains habe und es dann als unzumutbar betrachten, etwaige Markenverstösse zu checken....

... beim Domainnamen sicherlich nicht, da der idR. nur einmal gecheckt werden muss - bei den Inhalten (sofern automatisiert oder von Dritten erstellt) sehe ich aber durchaus, dass da die schiere Menge eine Kontrollpflicht verunmöglicht. Das ist ja schon bei einem einzelnen Forum (glücklicherweise) so, dass der Betreiber imho erst ab Kenntnis haftet ...

Gruß
M.
 
meine meinung:

1. der domaininhaber haftet allein, wenn er die werbekeys auswählt
2. der domaininhaber haftet nicht, wenn sedo das vom domaininhaber ausgewählte werbekeyword eigenmächtig ersetzt, unabhängig davon, ob man unterrichtet oder nicht. dies bedeutet einen aktiven eingriff und stellt somit eine mögliche rechtsverletzung dar, die sedo zu verantworten hat. der domaininhaber könnte meiner meinung paradoxerweise als mitstörer probleme bekommen.
 
Es ist ja immer von Bedeutung welches Keyword man verwendet. z.B. habe ich verschiedene Domains die ich lieber bei Yahoo parke da ich dort zu 100% selbst das Keyword definieren kann. z.B. die salamander.ch. Ansich eine reine Keyworddomain, nur gibt es ein Schuhgeschäft das Salamander heißt. Wenn ich nun das Keyword Salamander nehme, kommt mit ziemlicher Sicherheit Werbung von der Schuhfirma Salamander oder Werbung für Schuhe. Und schon bin ich dran mit einer Markenschutzverletzung obwohl das gar nicht böse gemeint war.

In diesen Fall weiß ich ja Bescheid das es eine Firma Salamander gibt. Aber was ist, wenn ich eine .ch oder .de Domain habe und dann Sponsored-Links angezeigt werden von ausländischen Firmen die ich nicht kenne und die auch eine Marke haben ? So etwas ist für einen Domaininhaber in keinster Weise zumutbar das man bei jeder Domain stundenlang recherchiert ob es eine Marke für einen beschreibenden Begriff gibt - und wenn es Marken gibt, dann dürfte man ja quasi überhaupt kein Parking machen weil man sonst Angst haben muss das man eine Abmahnung bekommt.

In dem Fall salamander.ch verwendet ich mit Yahoo Parking das Keyword "Reptilien" und somit kann mir zu 99% nichts passieren.

Harry
 
... beim Domainnamen sicherlich nicht, da der idR. nur einmal gecheckt werden muss - bei den Inhalten (sofern automatisiert oder von Dritten erstellt) sehe ich aber durchaus, dass da die schiere Menge eine Kontrollpflicht verunmöglicht. Das ist ja schon bei einem einzelnen Forum (glücklicherweise) so, dass der Betreiber imho erst ab Kenntnis haftet ...

Gruß
M.

Eben - genau das ist der Punkt- "Von Dritten erstellt". Sehe ich wie Oppo.

Harry: " Und schon bin ich dran mit einer Markenschutzverletzung obwohl das gar nicht böse gemeint war."

Ja, aber wäre es anders, könntest Du 100.000 Domains reggen und hättest nen Freibrief....so kann's ja wohl auch nicht gehen...also ist es als Berufsrisiko einfach hinzunehmen....


Nachtrag: Ebenso interessant und fragwürdig finde ich das im Artikel ansprochene Nord-Süd-Gefälle in der Internetrechtssprechung.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall salamander.ch verwendet ich mit Yahoo Parking das Keyword "Reptilien" und somit kann mir zu 99% nichts passieren.

Harry

(Klugscheißmodus: Ein)

Sorry für OT aber muss sein: Salamander gehören zur Klasse der Amphibien, nicht der Reptilien!

Grüße
Armin

(Klugscheißmodus: Aus)
 
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