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hallo herr strewe!

bambam

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23. Aug. 2001
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hallo,

wuerdest du bitte mal im thread "evtl. ein schnaeppchen..." im bereich "allgemeine infos & news" nach dem (den) rechten sehen?

gruesse,

bambam
 
Der Mann fehlt an allen Ecken und Enden  :) ;) ;D
... auch in anderen Foren, in denen er betreuend tätig ist

Hoffen wir auf baldiges Auftauchen...
 
Was gibt es denn schlimmes zu bemängeln an dem Artikel??  ???

Gruß
Falke
 
hi falke,

ich moechte wissen, ob an wooky's rechtlichen bedenken irgendwas dran sein koennte.
>>..., ob man eine art schutzrecht auf einen an sich nicht unterscheidungskraeftigen (generischen) oder allgemeinbegriff erwerben kann, wenn man ihn, wie knoll das tut, mit naheliegendem inhalt fuellt. trotzdem wage ich zu behaupten, dass knoll sich sehr schwer tun wuerde, daraus vor gericht ein alleiniges nutzungsrecht abzuleiten.<<
liege ich mit meiner einschaetzung richtig?

gruesse,

bambam
 
Hallo @ all  :-* ;)

Sorry für meine Abwesenheit in den letzten Wochen. Ich freue mich, endlich wieder ganz bei Euch sein zu dürfen, nachdem ich gerade die ersten und wesentlichen Vorbereitungen für ein neues Projekt abgeschlossen habe, welches zum 01.06.2002 starten soll. Ich werde Euch bei Zeiten mehr davon berichten.

So jetzt muss ich aber erst einmal kucken, was an wichtigen Fragen noch offen ist, und noch einer Antwort harrt.

(@ bambam: In den von Dir genannten Thread schaue ich natürlich auch mal rein.)
 
Zur Frage von bambam im bezeichneten Thread:

Eines ist klar:

Gleich, welches die Zeichenfolge in der Auflösung der Domain "diät.de" ist:

Besteht ein Kennzeichen- oder Namensrecht am Begriff "diaet" (was jedenfalls wegen des beschreibenden Charakters für Lebensmittel ausgeschlossen ist), so spielt es für die Verletzung keine Rolle, ob die Domain (egal auf welchem Wege der Umlaut zu Stande kommt) diät.de oder diaet.de heißt.
 
@ stefan:

schoen wieder was von dir zu hoeren!

wooky bezog sich auf folgenden fall:
>>Ich erinnere mich an einen Streitfall...

...es ging als Aussage um "die versteckte Toscana" unter zwei ähnlich klingenden Domains wurden zwei Reiseshops betrieben, die auch die gleiche Zielgruppe hatten.

Die "Kopie" musste wenn mich nicht alles täuscht, die ähnlichklingende Domain kündigen,... <<
m.E. nach besitzt "versteckte toskana" wesentlich hoehere "kennzeichnungskraft", deswegen ist diese entscheidung zumindest nachvollziehbar, wenn auch IMHO nicht korrekt. (habe dazu allerdings nichts finden koennen)

kann also, analog zum obigen fall, der besitzer von "diät.de" vom eigentümer der domain "diaet.de" (knoll) daran gehindert werden eine seite zum thema diät zu betreiben? knoll betreibt auf diaet.de (seit geraumer zeit) eine seite zum thema diät.
kann knoll irgendeine art schutzrecht auf den begriff "diät" erworben haben?

gruesse,

bambam
 
Meines Erachtens: Nein.

Die einzige Ausnahme könnte dann gemacht werden, wenn die Seite diaet.de bereits Verkehrsgeltung, also einen sehr hohen Bekanntheitgrad bei den beteiligten Verkehrskreisen (Dicke und solche, die es nicht werden wollen) erreicht hat.
 
hi,

das duerfte fuer knoll IMHO sehr schwierig nachzuweisen sein...  ;D

merci,

bambam
 
Vielleicht noch eines zur Ergänzung unter Bezug auf die beiden Entscheidungen des OLG München zu buecher.de

Es ist vertretbar, dass der Titel der Site nicht einfach diaet sondern diaet.de ist und dass der Begriff diaet.de in seiner Gesamtheit als Werktitel geschützt ist.

Im Anschluss an die obengenannten Entscheidungen läge eine Rechtsverletzung (wegen Tippfehlerdomain) unter den genannten Prämissen folglich dann vor, wenn die Domain

www.diaetde.de oder diätde.de oder diaetde.com hieße.

Ja, ja, das ist alles nicht so einfach mit dem Domainrecht ;) ;)
 
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