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Harte Nuss?

Trixi.com

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Harte Nuss?

Ein Fall für die Kenner der Materie Markenrecht. Vorweg möchte ich sagen, dass ich generell versuche keine Markenrechte zu verletzen und ich deshalb meine Aktivitäten auf generische und damit meist unbedenkliche Domains beschränke.

Also hier der Fall:

Vor einer Weile habe ich die Domain v e l o t a x i.org registriert. Unser Unternehmen betreibt einen Fahrradt a x ibetrieb (trixi.com). Unsere Fahrzeuge sind zwar unter dem Namen v e l o t a x i bekannt, andererseits ist nach meinem Kenntnisstand der Begriff v e l o t a x i auch ein Synonym z.B. in Frankreich für Fahrradtaxen.

Nun bekam ich ein Email von v e l o t a xi in welchem ich freundschaftlich gebeten wurde, die Domain abzutreten. Freundschaftlich, weil ich ja schliesslich deren Fahrzeuge habe, aber nicht mehr deren Kooperationspartner bin seit 3 Jahren.

In einem Telefonat habe ich dies auch zugesagt (Abtretung), da die Domain nicht wirklich wichtig für mich ist. Ein Verkauf war nicht vorgesehen - ich habe die Domain auf ein Fahrradtaxiforum (mein Forum) www. rickshaw f o r u m.com umgeleitet. Klar - es geht ja um Fahrradtaxen.


Bei http://oami.europa.eu sehe ich, dass es euopaweit lediglich eine Bildmarke gibt - und keine Wortmarke. In Spanien (wo ich einen Betrieb habe) gibt es keine Markenrechte (national). http://www.oepm.es/Localizador/buscarDenominacion.jsp , also die spanische Datenbank wirft nix raus.


Der Inhaber der Bildmarke ist natürlich nicht daran interessiert, dass der Begriff zu einem "Allgemeingut" und Synonym für ein Fahrradtax wird, da dies die international die Marke an sich rechtlich schwächen würde.

Kann ich die Domain behalten, da europaweit lediglich eine Bildmarke existiert und z.B. in Frankreich der Begriff ein übliches Synony ist für ein Fahrrad Taxi?

Oder sollte ich die Domain abgeben?

Ich wurde auch gebeten aus meinen Forum ri ckshawforum.com die Metatags in dieser Hinsicht abzuändern und den Begriff ve lotaxi herauszunehmen, was ich auch getan habe....

Ist das alles koscher? Warum gibt es keine Wortmarke? Weil der Begriff doch generisch ist?

Braucht ihr mehr Details zur Bewertung?

Für Denkanstösse danke ich. Irgendwie habe ich im "Gefühl", dass der Begriff generischer ist, als der Inhaber der Bildmarke wahrhaben will.

Ich hoffe, den Fall halbwegs klar dargestellt zu haben, obwohl ich selbst ganz verwirrt bin hinsichtlich der Reichweite einer Bildmarke....

Herzlichst

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hattest Du doch bereits zugesagt, die Domain abzutreten, oder ?

Ich weiß, daß es nicht immer einfach ist, aber ich versuche immer einzuhalten, was ich verspreche.

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Natürlich mußt Du Deine eigenen Entscheidungen treffen und ich wollte Dich auch nicht angreifen.
 
Danke für Dein schnelles Statement....

Ich bin ein Ehrenmann und mein Wort gilt. Allerdings interessiert mich schon die Frage, ob die andere Seite sich hier aufgebläht hat, als diese von europaweiten Schutzrechten sprach...Ich weiss eben nicht, ob der Gockel sich aufgeplustert hat um mich zu verunsichern oder ob sie juristisch auf festem Boden stehen....

Ich habe die Zusage ja vor einemTag telefonisch und dann auch per Email gemacht, als mir von ihnen versichert wurde, dass sie euopaweite Schutzrechte haben. Wäre, dies nicht der Fall, so wäre meiner Zusage im Grundsatz die Basis entzogen, da diese auf wissentliche Falschinformationen des Partners beruhen würde. Und dann hätte ich auch kein Problem von meinem Wort zurückzutreten, da die die Entscheidungskriterien sich ändern würden....im Grundsatz gilt aber: Mein Wort gilt - solange fair gespielt wird.

Und das ist, was ich wissen will....Mal angenommen, hier würde gesagt: Weg damit. Der Fall liegt klar - Schutzrechte werden verletzt: Dann weg damit.

Sollte die Meinung sein: Nein - das ist zweifelhaft, dann würde ich den Bildrechtinhaber doch zumindest mal höflich anfragen, ob er seine Schutzrechte am Wort irgendwie argumentieren kann mit der Option, ggfls. tiefer in die Materie auf meiner Seite einzusteigen.

Vom Recht habe ich kaum einen blassen Schimmer. Aber da es hier gewissermassen ums Prinzip geht und ich in dem Sektor tätig bin und obendrein deren Fahrzeuge betreibe, wäre es mir wert, mich damit eingehend zu beschäftigen.

Die Sache ist folgende:

Das Fahrzeug was ihr unter trixi.com seht, ist bekannt unter dem Namen ve lotaxi, obwohl juristisch die Typenbezeichnung City Cru iser ist....sehr verwirrend - ich weiss....aber die Allgemeinheit sagt zu dem Ding eben ve l o taxi. Auf der anderen Seite ist der Begriff bis zu einem gewissen Grade auch ein Synonym für ein Fahrradta xi geworden....

Der Fall ist sicher nicht einfach, da es sich im meiner Situation nicht um Grabbing oder Piraterie handelt, sondern auch um geschäftliche Interessen, die nicht das mein kleines Domainbiz tangieren, sondern mein Kerngeschäft....

Am liebsten würde ich die Domain halten, zumal ich auch die .es halte....sollte Situation klar sein, dann gebe ich die Domains ohne Diskussion ab. Zumindest die .org über welche wir reden....



Gruss

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
*grübel* entstehen nicht dadurch, daß eine firma xyz am mark auftritt schon Namensrechte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Velotaxi ist mir auch durchaus ein Begriff. Allerdings denke ich dabei hauptsächlich an die Marke "Velotaxi".

Da dieses "Beförderungssystem" schon in vielen Städten vertreten ist und damit auch einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, würde ich die Domain abtreten.

Umgangssprachlich sagt man zum Taschentuch ja auch Tempo und zum Haartrockner "Fön". Trotzdem sind es Marken und deswegen sollte man aufpassen.

Da Dir, wie Du bereits sagtest, die Velotaxi.org eh nicht so wichtig ist, würde ich mir nicht solange Gedanken machen. Außerdem finde ich es fair, dass Dich die Fa. darum gebeten hat und nicht gleich abmahnt.

Ciao, André
 
Der Inhaber der Bildmarke ist natürlich nicht daran interessiert, dass der Begriff zu einem "Allgemeingut" und Synonym für ein Fahrradtax wird

Hallo Gerald,

also ich hab eben mal geschaut, der Begriff VELO heißt ja übersetzt "Fahrrad". Wenn ich meine Firma übersetzt "Fahrradtaxi" oder "Biketaxi" oder was weiß ich nenne und weiß, dass der Begriff bei den Menschen in der Umgangssprache schon seit Jahrzenten bekannt ist, dann muss ich damit rechnen, dass er Allgemeingut wird/ist!?

Man müsste jemanden aus frankreich fragen, ob dort unter Velotaxi sofort die Marke bekannt ist oder eher die Transportart "Fahrradtaxi". Gibts hier einen Muttersprachler aus france?!

MfG Andreas
 
Herzlichen Dank

Herzlichen Dank für Eure Denkanstösse und Wortmeldungen.

Ich werde die Domain .org abtreten - das letzte was ich brauche sind Aspirin im Moment.

Aber wir können die Diskussion gerne weiterführen, wenn noch jemand was sagen will zum Fall.

Es besteht also in Deutschland eine Wortmarke. In der Europadatabase sehe ich nur eine Bildmarke. Die Welt ist geteilt in der Meinung, ob der Begriff generisch ist oder nicht.

Ein Fall für einen Anwalt? Gibt es Urteile? Das interessiert mich jetzt alles mal unabhängig von meiner Domainabtretung. Im Grundsatz. Kann mir jemand in Spanien eine Domain abnehmen, wenn in Deutschland eine Wortmarke besteht, europaweit eine Bildmarke und vielfach der Begriff mit der Marke in Verbindung gebracht wird - ebenso oft aber als Synonym für den generischen Begriff Fahrradtaxi. Also auf der Schwelle von der Marke zum generischen Begriff. Ich finde die Frage im Grundsatz interessant - auch unabhängig vom vorliegenden Fall.

Wie auch immer: Herzlichen Dank für die bisherigen Postings!!!!

Saludos
 
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