Hallo!
Habe ich mich doch die Tage ... aber seht selber:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
DISCOSTARS
in jeder Schreibweise, Wort- und Zahlenverbindung, Darstellungsform und graphischer Gestaltung für Ton-, Bildtonträger, sowie für elektronische und digitale Medien, Merchandising und Druckerzeugnisse.
RA Wolfgang Paul, Kurze Straße 4, 30853 Langenhagen
Ich habe nun eine Domain, eben die www.discostars.de .
Sie ist eingentlich nur eine private Homepage, einfach ein Gehversuch im Internet.
Was kann einem denn nun passieren?
Ich hatte das Posting durch Zufall von einem Freund per Mail bekommen, es liegt also keine Abmahnung oder ähnliches vor.
Hatte sogar vor kurzem noch mit dem Gedanken gespielt mir weitere Domains Marke diskostars zu sichern. Ich hatte nun mal in whois Datenbänken geschaut, es gibt da noch .com und .net, die zur Zeit von einer INC. in Californien gehalten werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser RA in Hannover-Langenhagen für diese INC. hier in Deutschland tätig ist.
Bei SEDO hatte ich erst die Woche einen Artikel über die Domain bundesinnenministerium.com gelesen, die von einem Nazi gehalten wird, der in den USA lebt. Die Bundesregierung aber erheblich Schwierigkeiten hat, sich diese Domain anzueignen.
Hat man als Ausländer mit .com, .net usw. Domains bessere Karten, falls ein deutscher Anwalt es für nötig hält, einem eine Abmahnung zukommen zu lassen?
Ich wollte mir die Domain www.hot-diskostars.de sichern für ein Projekt, aber im Moment ist es mir zu unsicher.
Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man solch eine Domain vor ein paar Jahren registriert hat, dann kommt jemand heute an, setzt per Anwalt obigen Text auf und verschickt Abmahnungen?
Grüße ALEX
Habe ich mich doch die Tage ... aber seht selber:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
DISCOSTARS
in jeder Schreibweise, Wort- und Zahlenverbindung, Darstellungsform und graphischer Gestaltung für Ton-, Bildtonträger, sowie für elektronische und digitale Medien, Merchandising und Druckerzeugnisse.
RA Wolfgang Paul, Kurze Straße 4, 30853 Langenhagen
Ich habe nun eine Domain, eben die www.discostars.de .
Sie ist eingentlich nur eine private Homepage, einfach ein Gehversuch im Internet.
Was kann einem denn nun passieren?
Ich hatte das Posting durch Zufall von einem Freund per Mail bekommen, es liegt also keine Abmahnung oder ähnliches vor.
Hatte sogar vor kurzem noch mit dem Gedanken gespielt mir weitere Domains Marke diskostars zu sichern. Ich hatte nun mal in whois Datenbänken geschaut, es gibt da noch .com und .net, die zur Zeit von einer INC. in Californien gehalten werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser RA in Hannover-Langenhagen für diese INC. hier in Deutschland tätig ist.
Bei SEDO hatte ich erst die Woche einen Artikel über die Domain bundesinnenministerium.com gelesen, die von einem Nazi gehalten wird, der in den USA lebt. Die Bundesregierung aber erheblich Schwierigkeiten hat, sich diese Domain anzueignen.
Hat man als Ausländer mit .com, .net usw. Domains bessere Karten, falls ein deutscher Anwalt es für nötig hält, einem eine Abmahnung zukommen zu lassen?
Ich wollte mir die Domain www.hot-diskostars.de sichern für ein Projekt, aber im Moment ist es mir zu unsicher.
Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man solch eine Domain vor ein paar Jahren registriert hat, dann kommt jemand heute an, setzt per Anwalt obigen Text auf und verschickt Abmahnungen?
Grüße ALEX