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Herausgabeanspruch bei unähnlichen Dienstleistungen?

Timm

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24. Sep. 2004
Beiträge
778
Reaktionspunkte
1
habe gerade einen konkreten Fall zu diesem Thema. Kann die Domain nicht komplett offenlegen, da die Gegenseite evtl. mitliest.


-meine Domain: PatchIt.de [sinngemäß verfälscht, jedoch äquivalent in Hinsicht auf Phantasiebegriff, Freihaltebedürfnis, Sprache]
-darunter zu finden: Sedoparking zum Thema Software.

-deren Marke: PatchIt
-Nizza-Klasse 03: Hairstylingprodukte
-In Deutschland werden derzeit 16 Produkte der Marke PatchIt vertrieben.
-von herausragender Bekanntheit kann man auch in Branchenkreisen nicht sprechen.

Wie bewertet ihr meine Chancen, die Domain verteidigen zu können, insbesondere in Hinsicht auf die Markenklasse und die unter der Domain angebotenen Produkte und Dienstleistungen?
 
Hi Timm,

meine persoenliche Meinung:
Das kommt natuerlich auf das jeweilige Amtsgericht drauf an, ich denke aber, wenn die Domain, die Du nicht nennst, tatsaechlich ein Fantasiebegriff ist, hast Du keine guten Chancen. Da liegt dann auch meiner Meinung nach keine (glaubhafte) freihaltebeduertige Verwendung vor.

Und wenn Sedo Ergebnisse zum Thema "Software" einblendet , heisst dass nicht, dass hier ein von Dir entwickelter Fantasiebegriff in einem anderen Themenbereich als Hairstyling vorliegt.

Andreas
 
Wort oder Wort/Bildmarke?
Datum der Domainregistrierung und der Beantragung der Marke?
 
moin jungfer!

wortmarke; marke älter als domain;

zweimal gegen mich. :(
 
Ja, also meine Meinung: Du bist chancenlos.Kleine Rettung wär ein evtl. eigener Betrieb unter der Domain gewesen aber das Du abhängig von Ihr bist kann man nicht behaupten wenn diese zu Sedo umleitet.
 
wie wärs mit einem eigenen (sehr jungen) ;) DPMA markeneintrag auf das keyword?
würde das noch was helfen?
 
Markenanmeldung nach dem "Hinweis" des anderen Markeninhabers?!?

Wenn ja... sehr, sehr dünnes Eis....
Und mir stellt sich die Frage: bei einer bei Sedo geparkten "Fantasie" Domain so einen Aufwand zu betreiben... da muss eine weitere Intention dahinter stecken....

grüsse,
engel
 
ja logisch: die "weitere Intention" ist, die domain zu behalten.

danke für eure meinungen!

jetzt kann ich auch die domain nennen: FixIt.de (leicht beschreibend)
 
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