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Ich benötige mal Euren Ratschlag...

Lachmann

Gesperrt
Registriert
15. Juni 2004
Beiträge
69
Hallo,

Ich habe in der Landrushphase die Domain
airsecurity.info gereggt!

Nun fiel mir nichts besseres ein, als die Domain
für einen 4stelligen Dollarbetrag dem Inhaber der
Domain airsecurity.com anzubieten!

Nun bekam ich folgende Antwort und möchte euch
fragen wie ich mich verhalten soll:

Mr. xxxxxx,

Yes, we are most definately interested in purchasing the domain AirSecurity.info in order to protect our investment in our legitimate business. However, in accordance with the Uniform Domain Name Dispute Policy as adopted by ICAAN and enforced by all authorized Internet domain registrars, we are unable to pay you any more than your out of pocket expenses related to registering of our rightful domain AirSecuity.info, especially since you have registered this domain in bad faith.

We normally pay our Internet domain registrar, Verisign an amount equal to US$70 for a two year purchase of the registration and will offer you this same amount to sign all rights to this domain back over to us.  We will have to finalize this transaction no later than November 30, 2001 or be forced to register our formal complaint with ICAAN to exercise our legitimate rights to this domain in which we are entitled.

We trust you understand these domain registration rules and will assist us in efecting a smooth a speedy transfer of this domain name back to its legitimate owners.  Upon receipt of our funding, we would expect that you would transfer the domain back to us within 5 business days.  If you are in agreement, please send us instructions for wire transfer of the funds to you account.

Sincerely,

John xxxxxxx
CIO
Air Security International Corp.

FYI, here is the rule related to Bad Faith Registration and a URL link to ICAAN should you have additional questions about domain registration rules.

b. Evidence of Registration and Use in Bad Faith. For the purposes of Paragraph 4(a)(iii), the following circumstances, in particular but without limitation, if found by the Panel to be present, shall be evidence of the registration and use of a domain name in bad faith:

(i) circumstances indicating that you have registered or you have acquired the domain name primarily for the purpose of selling, renting, or otherwise transferring the domain name registration to the complainant who is the owner of the trademark or service mark or to a competitor of that complainant, for valuable consideration in excess of your documented out-of-pocket costs directly related to the domain name.

Danke im voraus für die Ratschläge
Gruss
Lachmann
 
hi,

eine us-trademark besteht für den begriff jedenfalls nicht.
meine meinung: die bluffen!
kann nach udrp-richtlinien jemand einen anspruch auf einen
generischen ausdruck ableiten?
glaube nicht!

bleib standhaft, 8)

bambam
 
Nee, neee ...

Wie kann man so einen Fehler machen und so 'ne Domain
reggen und dem Inhaber der .com ein 4-stelliges Angebot
unterbreiten?

Imho hast Du sehr schlechte Karten ...
... ohne diese E-Mail hättest Du ein eigenes Interesse
nachweisen können (eigenes Projekt), aber so ...?

Das ist übrigens eher ein Thema für das Domainrecht Forum.

Gruss,

Ruediger
 
Dieser Beitrag gehört wirklich ins Rechtsforum.

Es ist m.E. ein Fall, der so pauschal gar nicht beantwortet werden kann.
Ich habe auch mal eine Domain, die an sich nicht "gefährdet" war, einem Unternehmen angeboten, das eine ähnliche Domain (mit Marke) besitzt.
In diesem Fall traf es zu, dass sich durch dieses Vorgehen(also dem Anbieten) die rechtliche Lage klar zu meinen Ungunsten verschoben hatte.
Ich konnte das grosse Übel "Abmahnung" mit ein paar Tricks noch abwenden; es war aber kurz davor..... .

Ich schiebe den Beitrag mal in Onlinerecht, damit wir Genaueres erfahren.

grüsse,
engel
 
Oh weh,

jetzt hab ich den Thread ins falsche Forum verschoben.
Das schlimme ist nur, dass ich es nicht mehr ins Online-recht verschieben kann.

Nicht böse sein, war eine AUsnahme.

Boris
 
Hallo Lachmann,

'Airsecurity' verstehe ich als Allgemeinbegriff.
Falls keine Marke diesbezüglich vorhanden ist, verstehe
ich dies als eine UDRP-Drohung mit fraglichen
Erfolgsaussichten. Dass Du den Inhaber der Com zum Kauf
angesprochen hast, sieht natürlich etwas schlecht aus
im UDRP.

http://www.icann.org/udrp/udrp-policy-24oct99.htm#4

Falls eine Marke vorhanden ist, hast Du meiner Meinung nach alle
Kriterien erfüllt, um die Domain im UDRP zu verlieren.

Frag ihn doch einfach:
Do you have a Trademark or Servicemark reflecting the generic
term 'airsecurity'?

Ich sehe nichts bei der USPTO.gov
(Vorsicht: es gibt auch zeitweilig staatliche sowie 'common law' Trademark
Ansprüche.)

Freundlichen Gruss

John
 
Danke John!
Habe gerade eine e-mail geschrieben und ihn danach
gefragt!
Gruss
Lachmann
 
John hat Recht.

Bad faith wird in jedem Fall bejaht werden können. Jetzt hängt alles davon ab, ob die Annahme eines Kennzeichenrechts möglich ist. Hier wird auch die Bekanntheit des Unternehmens eine Rolle spielen.

Der Fall zeigt, wie man es nicht machen darf.

Es liegt mir fern, Grabbing-Tipps zu geben. Aber häufig stellt man ja erst, nachdem man eine schöne Domain registriert hat fest, dass es da noch das - unbekannte - gleichnamige Unternehmen XY gibt.

Diesem sollte man grundsätzlich nicht den Kauf der Domain anbieten. Hat das Unternehmen Interesse an einem Kauf, so wird es sich schon melden. Bis dahin hätte z.B. unter der Domain "airsecurity" ein Journal zu diesen Themen mit Linksammlung und Gästebuch betrieben werden können. Das sollte allerdings ernsthaft geschehen; ein offensichtliches Pseudoangebot begründet keinen Schutz vor Abmahnungen und Klagen.

Dass man von allen berühmten Kennzeichen die Finger lassen sollte, muss im übrigen heute wohl niemandem mehr erklärt werden.
 
Meiner Meinung nach war das Anbieten der Domain ein schwerer Fehler.

Daraus ist eindeutig  "bad faith"  abzuleiten.

Um Ärger und unnötige Kosten zu ersparen würde ich die Domain übertragen. Wenn ein Rechtsstreit beginnt können die Anwaltskosten explodieren.

Gruss

Hubert
 
Hallo Gerhard,

es ist beruhigend für Dich, dass die Firma von sich aus die Begleichung Deiner Auslagen angeboten hat. Beziffere sie mit der Anmietung von Webspace oder einem eigenen Server auf einen Betrag, der sich für Dich lohnt.

100 bis 150 Dollar kannst Du sicher erwarten und hast dann nicht nur ein Abendessen verdient, sondern auch eine wertvolle Erfahrung gemacht.

So dumm, es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen, wirst Du sicher nicht sein.

Viele Grüsse,
Ulf
 

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