Wettermann
New member
- Registriert
- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Wie schätzt Ihr die Situation ein:
A besitzt eine bestimmte Domain.
B fragt schriftlich freundlich aber bestimmt bei A an, auf welcher Rechtsgrundlage A die Domain besitzt und erbittet eine Antwort unter Fristsetzung. Dabei wird weder mit irgendwas gedroht noch der Grund für die Anfrage genannt. Auch bleibt offen, was passiert wenn A nicht innerhallb der Frist antwortet.
A bekommt Angst und nimmt sich einen Anwalt. Dieser antwortet auf das Schreiben und berechnet seinem Mandanten A die Gebühren.
B meldet sich nun nicht mehr. Die Sache scheint erledigt.
Kann A sich die Kosten seines Anwalts bei B wiederholen?
Macht es bei der Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob A Privatperson, Gewerbetreibender oder gar eingetragener Kaufmann oder juristische Person ist?
A besitzt eine bestimmte Domain.
B fragt schriftlich freundlich aber bestimmt bei A an, auf welcher Rechtsgrundlage A die Domain besitzt und erbittet eine Antwort unter Fristsetzung. Dabei wird weder mit irgendwas gedroht noch der Grund für die Anfrage genannt. Auch bleibt offen, was passiert wenn A nicht innerhallb der Frist antwortet.
A bekommt Angst und nimmt sich einen Anwalt. Dieser antwortet auf das Schreiben und berechnet seinem Mandanten A die Gebühren.
B meldet sich nun nicht mehr. Die Sache scheint erledigt.
Kann A sich die Kosten seines Anwalts bei B wiederholen?
Macht es bei der Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob A Privatperson, Gewerbetreibender oder gar eingetragener Kaufmann oder juristische Person ist?