domainmike
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Kreditkartenfirmen kündigen
14.06.2002
Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Kreditkartenunternehmen sich auch am Risiko des Online-Händlers beteiligen müssen, folgt nun die logische Konsequenz: Die Verträge werden von den Unternehmen gekündigt, sie wollen dieses Risiko nicht tragen.
http://www.intern.de/news/2968.html
In den bisher vorliegenden Kündigungen heißt es, im Service-Vertrag sei ein Abkauf der Forderungen gegenüber dem Karteninhaber vereinbart worden. Der BGH habe aber diese Qualifikation als Forderungskauf nicht akzeptiert und die Verträge vielmehr als abstraktes Schuldanerkenntnis interpretiert. Da dieses abstrakte Schuldanerkenntnis wiederum nicht Grundlage des Vertrages war, sei ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar.
Kurz: Die Kartenemittenten und Acquiring-Unternehmen haben kein Interesse daran, eine Zahlungsgarantie zu geben. Denn dann müssten sie bei missbräuchlicher Nutzung im Internet den entstandenen Schaden mit dem Händler teilen.
Für den eCommerce in Deutschland ist das ein harter Schlag, denn auch hier wird bei vielen Transaktionen mit Kreditkarte gezahlt. Das will die Kreditkartenbranche aber nicht akzeptieren und will zukünftig weder telefonische noch schriftliche Bestellungen abrechnen.
So wird man in naher Zukunft im WWW vermutlich häufiger Hinweise auf PayPal und Co. sehen. Oder "Neuerungen" wie bei Amazon.de, wo man seit wenigen Tagen gegen Rechnungsstellung zahlen kann. Denn das zu tragende Risiko können gerade große Unternehmen auch selbst kalkulieren.
Quelle:
http://www.intern.de/news/3031.html
Ein Schritt zurück in den Urwald
14.06.2002
Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Kreditkartenunternehmen sich auch am Risiko des Online-Händlers beteiligen müssen, folgt nun die logische Konsequenz: Die Verträge werden von den Unternehmen gekündigt, sie wollen dieses Risiko nicht tragen.
http://www.intern.de/news/2968.html
In den bisher vorliegenden Kündigungen heißt es, im Service-Vertrag sei ein Abkauf der Forderungen gegenüber dem Karteninhaber vereinbart worden. Der BGH habe aber diese Qualifikation als Forderungskauf nicht akzeptiert und die Verträge vielmehr als abstraktes Schuldanerkenntnis interpretiert. Da dieses abstrakte Schuldanerkenntnis wiederum nicht Grundlage des Vertrages war, sei ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar.
Kurz: Die Kartenemittenten und Acquiring-Unternehmen haben kein Interesse daran, eine Zahlungsgarantie zu geben. Denn dann müssten sie bei missbräuchlicher Nutzung im Internet den entstandenen Schaden mit dem Händler teilen.
Für den eCommerce in Deutschland ist das ein harter Schlag, denn auch hier wird bei vielen Transaktionen mit Kreditkarte gezahlt. Das will die Kreditkartenbranche aber nicht akzeptieren und will zukünftig weder telefonische noch schriftliche Bestellungen abrechnen.
So wird man in naher Zukunft im WWW vermutlich häufiger Hinweise auf PayPal und Co. sehen. Oder "Neuerungen" wie bei Amazon.de, wo man seit wenigen Tagen gegen Rechnungsstellung zahlen kann. Denn das zu tragende Risiko können gerade große Unternehmen auch selbst kalkulieren.
Quelle:
http://www.intern.de/news/3031.html
Ein Schritt zurück in den Urwald