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Impressum & "Firmenname" fuer Einzelunternehmer

Domainrighteous

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18. Nov. 2008
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Meine Frage bezieht sich auf die rechtmaessige Nutzung eines Firmennamens im Impressum: Kann ich als "Einzelunternehmer" (d.h. als ein nicht ins Handelsregister eingetragener Kleingewerbetreibender) im Impressum meiner websites zusaetzlich zu meinem Namen einen (quasi erfundenen) Firmennamen benutzen?

Zum Beispiels habe ich kuerzlich folgendes Impressum gesehen:

website.de ist ein Dienst von:
XYZ Software
Inh. Franz Mueller
Anschrift
Tel
email

Ohne Angaben zu Handelsregisternummer und Steuernummer handelt es sich bei "XYZ Software" allerdings nicht um eine eingetragene "Firma" mit Rechtszusatz (e.K., UG, GmbH etc.), sondern einfach um eine von Herrn Mueller frei erfundene "Geschaeftsbezeichnung." In den USA kann man auch als "sole proprietor" einen X-beliebigen Firmennamen benutzen (sofern man sich ueberhaupt dazu entscheidet freiwillig ein "Impressum" zu haben). Ist der Zusatz einer Firmenbezeichnung zum Namen im Impressum von .de sites ohne entsprechenden Handelsregistereintrag zulaessig oder mache ich mich damit fuer Abmahnungen angreifbar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kannst du das machen - solange du dein Unternehmen angemeldet hast (kleinunternehmen, kleingewerbe). Du musst nicht im Handelsregister eingetragen sein. Es gibt auch Frimen, die nicht im Handelregister eingetregen werden müssen siehe Wikipedia: "Ein Unternehmen muss ins Handelsregister eintragen werden, wenn es nach Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt (§ 1, § 29 HGB). Ausgenommen sind so genannte „Kleingewerbetreibende“, die zwar ein Gewerbe ausüben, aber nicht den Regelungen für Kaufleute unterliegen (§ 1 Abs. 2 HGB)."

soundbites <- Meine Firma ;-)
 
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