Domainrighteous
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- Registriert
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- Beiträge
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Meine Frage bezieht sich auf die rechtmaessige Nutzung eines Firmennamens im Impressum: Kann ich als "Einzelunternehmer" (d.h. als ein nicht ins Handelsregister eingetragener Kleingewerbetreibender) im Impressum meiner websites zusaetzlich zu meinem Namen einen (quasi erfundenen) Firmennamen benutzen?
Zum Beispiels habe ich kuerzlich folgendes Impressum gesehen:
website.de ist ein Dienst von:
XYZ Software
Inh. Franz Mueller
Anschrift
Tel
email
Ohne Angaben zu Handelsregisternummer und Steuernummer handelt es sich bei "XYZ Software" allerdings nicht um eine eingetragene "Firma" mit Rechtszusatz (e.K., UG, GmbH etc.), sondern einfach um eine von Herrn Mueller frei erfundene "Geschaeftsbezeichnung." In den USA kann man auch als "sole proprietor" einen X-beliebigen Firmennamen benutzen (sofern man sich ueberhaupt dazu entscheidet freiwillig ein "Impressum" zu haben). Ist der Zusatz einer Firmenbezeichnung zum Namen im Impressum von .de sites ohne entsprechenden Handelsregistereintrag zulaessig oder mache ich mich damit fuer Abmahnungen angreifbar?
Zum Beispiels habe ich kuerzlich folgendes Impressum gesehen:
website.de ist ein Dienst von:
XYZ Software
Inh. Franz Mueller
Anschrift
Tel
Ohne Angaben zu Handelsregisternummer und Steuernummer handelt es sich bei "XYZ Software" allerdings nicht um eine eingetragene "Firma" mit Rechtszusatz (e.K., UG, GmbH etc.), sondern einfach um eine von Herrn Mueller frei erfundene "Geschaeftsbezeichnung." In den USA kann man auch als "sole proprietor" einen X-beliebigen Firmennamen benutzen (sofern man sich ueberhaupt dazu entscheidet freiwillig ein "Impressum" zu haben). Ist der Zusatz einer Firmenbezeichnung zum Namen im Impressum von .de sites ohne entsprechenden Handelsregistereintrag zulaessig oder mache ich mich damit fuer Abmahnungen angreifbar?
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