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Impressum und AGB's etc. als Grafik....

Trixi.com

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25. Feb. 2005
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Ich habe mich schon mehrfach gefragt, ob es rechtlich erlaubt ist, z.B. das Impressum, AGBs etc. als reine Grafikdatei einzustellen.

Es ist ja nicht unüblich, z.B. seine Email als JPG etc einbzubauen um nicht gespidert zu werden - obwohl es auch auch andere Ausschlussmöglichkeiten gibt, als Grafikdateien (robot.txt etc).

Stellt der Einbau von Grafiken bei solch essentiellen Daten wie Impressum, AGBs etc. eine Diskriminierung von z.B. Blinden / Sehbehinderten dar? Diese könnten sich bei Volltext ja den Text "automatisch" vorlesen lassen - bei Grafiken eben nicht.

Wie sieht das rechtlich aus? Stichwort "Barrierefreiheit" im Internet...

Gruss

Gerald
 
Hallo,

ich hab mal irgendwo gelesen, das wenn man eine Kontaktformular verwendet, auf die E-Mail im Impressum verzichtet werden kann.

Gruß

Rokie
 
Hallo,

wäre es eigentlich möglich und erlaubt, das Impressum als Grafik- und Sprachdatei einzustellen?

Gruss, Thomas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei das ja auch nur eine Meinung / Interpretation ist und kein Grundsatzurteil.

Bietet er auf seiner Seite aber Informationen an, die auch von blinden Internnutzern mittels technischer Hilfsmitteln genutzt werden können, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass diesen die Pflichtangaben nach § 6 TDG zur Verfügung stehen.

Fazit: Also am besten gleich so "barrierevoll" wie möglich gestalten? :hmmmm:
 
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