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Impressum

Sven

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Registriert
17. Sep. 2001
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264
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Hi,

man hört ja in letzter Zeit immer wieder was von Abahnungen wegen fehlendem Impressum. Meine Frage:

Was muß ein Impressum mindestens enthalten? Welche Daten muß man preisgeben, damit diese Abmahner einem nix anhaben können?

Sven
 
Hallo Sven,

in ein Impressum sollte folgendes enthalten:

Domaininhaber (Name/Organisation), Adresse (hier genügt auch die Angabe eines Postfachs), Kontaktmöglichkeit (E-mail und/oder Telefonnummer)

Sollten deine Seiten von jemand anderem gepflegt werden bestehe darauf das dieser sich als Webmaster im Impressum zu erkennen gibt und somit für die Inhalte verantwortlich ist.

Ich hoffe mal das war jetzt richtig ;D

Gruß, Jens
 
Also sind die Telekontakte (eMail, Tel, Fax, etc.) nicht zwingend.


Gruss Boris
 
E-Mail / Telefon ist nicht unbedingt notwendig, denke ich. Aber eine E-Mail Adresse als Kontakt-Möglichkeit auf den Seiten anzugeben, ist sicher nicht schlecht, und eigentlich auch üblich. Für Minimalisten: Ein Link auf den entsprechenden Whois Eintrag der Domain ist eigentlich als Anbieterkennzeichung in den meisten Fällen ausreichend.
 
Wenn die Seite einen redaktionellen Inhalt hat, muss auch erkennbar sein, wer dafür verantwortlich ist.

grüsse,
engel
 
Danke für Eure Antworten! Dann liege ich wohl richtig mit meinem Wissen, ich have eigentlich gehofft, das weniger rein muß :o. Mal sehen, ob ich dann meine Seiten mal durch ein Impressum bereichere ;D ??? ::).

Sven 8)
 
@boris

Noch mal zur Bestätigung: Telekontakte sind nicht erforderlich. Das mit der Angabe der E-Mailadresse sehe ich aber aus nichtjuristischen Motiven genau so. Zudem ist auch immer zu überlegen, ob man aufgrund des Mehraufwandes auf die Angabe einer Telefonnummer verzichten will, denn dadurch wird ein Internetangebot noch unpersönlicher, als es dies per se bereits ist.

@engel

Dazu noch etwas Wichtiges: Werden mehrere für die redaktionellen Inhalte Verantwortliche benannt, so muss im Impressum klargestellt werden, wer für welchen Bereich verantwortlich ist.
 
@stefan

Eine Angabe von Verantwortlichen ist doch zusätzlich zur Anbieterkennzeichnung nur nötig, wenn es sich um um journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, in dene Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden handelt, oder? Sind Internet-Seiten periodisch (in gleichen Abständen regelmäßig) aktualisierte "Druckerzeugnisse", ich meine nicht. Gibt es hierzu Entscheidungen?

Hab ein wenig im Staatsvertrag über Mediendienste gelesen weil mich das Thema interessiert. Ich bin zum Schluß gekommen, das ich auf einer Web-Site _kein_ Impressum führen muss, weil ja die DENIC (für Deutsche Domains) dies freundlicherweise für mich übernimmt -> whois. Konnte im MDStV nirgends finden _wo_ man eine Anbieterkennzeichnung anbringen muss. Irre ich mich da?

???
 
Hallo,

Ich bin gegen Impressumspflicht. Wie Gentry sagt:
"...weil ja die DENIC (für Deutsche Domains) dies freundlicherweise für mich
   übernimmt -> whois."

Wer will kann, wer nicht will, kann trotzdem gefunden werden.
Wo ist das Problem? Sture alte Gesetze, die 'irgendwie' dem Internet
diesbezueglich 'angepasst' (aufgezwungen) werden muessen?

Naja.

Gruss

John
 
@Amerika

Ich teile Deinen leichten Hang zur Anarchie ;) . Allerdings ist der Mediendienstestaatsvertrag vom 12.02.1997, was jedoch an der grundsätzlichen Berechtigung des Vorwurfs völliger Überregulation der europäischen und insbesondere deutschen Rechtsgesellschaft nichts ändert.


@Gentry

Nach § 6 MDStV reicht bereits aus, dass in periodischer Folge Texte verbreitet werden. Das ist bereits dann der Fall, wenn eine Website über eine Rubrik "News", "Aktuelles" etc. verfügt und diese Rubrik in mehr oder minder regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Natürlich greift die Regelung auch beim Versand von Newsletters.

In der wissenschaftlichen Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass das Impressum gerade auch für den Internet-Laien schnell auffindbar sein muss. Idealerweise ist es daher über einen Link auf der Ersten Seite abrufbar.
 
@Stefan

Hast du eine Ahnung, inwieweit Internetseite als "publizistisches Werk" anzusehen ist. Die div. Pressegesetzte, Mediengesetze, Staatsverträge etc. sind mir bekannt. Doch zuletzt stritten sich noch die "großen" Zeitungen mit den div. Internet-Zeitungen, ob diese überhaupt presserechtlich Anerkennung finden.

Ist diese Prozesswut inzwischen ein Ende gesetzt oder nur vertagt?
 
Die Streitigkeiten zwischen Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverlagen einerseits und Onlinediensten andererseits betrafen meist die Frage, in wie weit es zulässig ist, Beiträge ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu veröffentlichen.

Zentrale Norm ist hier § 49 UrhG "Elektronische Pressespiegel", die hier nicht näher erläutert werden soll. Danach sind bereits erschienene aktuelle Zeitungsmeldungen grundsätzlich nachdruckfrei.

Im übrigen ist das Verhältnis des Presserechts durch entsprechende Verweise im Teledienstegesetz auf die Landespressegesetze und eine eigene Regelung im Mediendienstestaatsvertrag zum Gegendarstellungsanspruch geklärt.
 
Im Impressum muß auch die Straße-Nr. stehen!
Die Angabe des Postfaches reicht nicht.

;)roc
 
@Stefan A. Strewe

In den "Diskussionen" zwischen den Online-Anbietern und Print-Zeitungen ging es (soviel ich weiß) um den grundsätzlichen Status von Online-Zeitungen. Die "alten" Zeitungen wollten vermeiden, dass sich die Online-Magazine den Status einer Zeitung auf die Schultern schnallen. Dieses wollten sie verhindern und gingen dafür sogar vor Gericht.

Bezogen auf der "Einwilligung" einer weiteren Veröffentlichung in einer Online-Zeitung ging es einfach um ein erweitertes Nutzungsrecht, welches bislang nicht geklärt war (dito für die CD-ROM-Ausgaben des Spiegels).


Online-Pressespiegel betrifft ja in erster Linie nicht Online-Publikationen, sondern jedes Unternehmen, die ihre Zeitungsbericht für sich selbst (oder in Kundenauftrag) sammeln und digital zur Verfügung stellen.
 
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