Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

.info: Erste WIPO-Entscheidungen

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
E

engel

Guest
Die Schiedsstelle der WIPO hat die ersten Schlichtungsergebnisse zu "herausgeforderten" (challenged) Domain-Namen unter .info veröffentlicht. Die Ergebnisse sind allerdings etwas mirakulös.

http://arbiter.wipo.int/domains/cases/all-info.html


Aufgabe der WIPO ist es, Streitigkeiten um Domain-Namen zu klären, die während der "Sunrise Period" (25. Juli bis 27. August 2001) registriert wurden. Dieses Verfahren sollte es Markeninhabern möglich machen, ihre Ansprüche vor der generellen Freigabe der neuen TLD geltend zu machen. Damit sollte verhindert werden, dass Cybersquatter (virtuelle Hausbesetzer) fremde Marken "besetzen" und so die Markeninhaber in Bedrängnis bringen. Aus diesem Grund mussten die Antragsteller während der Sunrise Period angeben, in welchem Land und unter welcher Eintragsnummer sie über einen Markeneintrag verfügen.

Doch dieses Verfahren wurde - fast schon erwartungsgemäß - vielfach missbraucht. Vielfach wurden beispielsweise Gattungsbegriffe unter Berufung auf mehr oder weniger eindeutig falsche Markeneintragungen angemeldet. Selbst vorsichtigste Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 15 und 25 Prozent aller Anmeldungen auf diese Art und Weise gefälscht waren.

http://www.intern.de/news/2063.html


Viele Interessenten sahen sich daher vom Registrar Afilias enttäuscht. Zumal dieser auch nach Bekanntwerden dieses Problems darauf beharrte, dass "Challenges" (Herausforderungen) solcher Domains nur von durch das WIPO-Verfahren zu klären sind. Das bedeutet aber, dass dem Herausforderer mindestens 75 Dollar an nicht rückzahlbaren Kosten entstehen. Ist der Anmelder unauffindbar, bleibt der Herausforderer auf den gesamten Kosten des Verfahrens (295 Dollar) sitzen. Und selbst wenn diese Domains erfolgreich angegriffen wurden, besteht kein Anspruch für den Herausforderer, diese Domain selbst bevorzugt zu erhalten. So ist es kein Wunder, dass bisher erst knapp 600 Domains angefochten wurden.

Die jetzt von der WIPO veröffentlichten Ergebnisse sind denkbar dürftig. Bei den angegebenen Fällen wird nur angegeben, ob "entschieden" wurde, oder ob der Streit noch anhängig ist. Und die Gegenüberstellung mit den Whois-Eintragungen bei Afilias ist ebenfalls nicht erleuchtend.

http://www.afilias.info/cgi-bin/whois.cgi


So wird beispielsweise bei der Domain madrid.info angegeben, der Fall sei entschieden. Doch bisher ist in der Whois-Datenbank immer noch ein Eintrag zu finden, der sich auf einen wenig glaubhaften spanischen Markeneintrag "Madrid" bezieht. Ähnliches gilt für kirche.info (Markeneintrag in Andorra), wein.info (Markeneintrag in Österreich) und bier.info (Markeneintrag in Deutschland).

Nur wenige der als "entschieden" angegebenen Fälle haben bisher zu einer Änderung in der Whois-Datenbank geführt. So wird für die Domains deutschland.info und bundesregierung.info jeweils das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung als Inhaber angegeben. Bei beiden Domains wird zusätzlich vermerkt, dass sie "Government reserved" sind, also für die jeweilige Regierung eines Landes reserviert sind.

Für die vor Wochen noch bei sedo.de für 1 Million Startpreis zur Auktion angebotene Domain deutschland.info dürfte diese Anmerkung auch zutreffen. Denn bei dem letzten ICANN-Treffen in Montevideo wurde bestimmt, dass die in der ISO-3166 aufgelisteten Ländernamen für die jeweiligen Regierungen zu reservieren sind.

http://www.intern.de/news/2033.html
http://www.intern.de/news/2103.html

[Quelle: intern.de]

http://www.intern.de/news/2247.html
 
Gewinnt der Antragsteller das Verfahren, kann er beantragen, selbst als Inhaber der .info-Domain eingetragen zu werden. Er muss dafür seine Rechte an der Domain in Form einer Markenurkunde nachweisen. Gelingt ihm das nicht, wird die Domain freigegeben.
http://www.legamedia.net/legapractice/skskw/2001/01-09/0109_poll-brunst_info.php

Der Nachweis der Marken-Rechte an der Domain wird vom Antragsteller (Challenger) nicht verlangt. Im Challenge-Antragsformular ist nichts dergleichen vorgesehen.
 
Kannst du nicht lesen? Erst nach dem erfolgreichen Verfahren!
 
Bitte um Bekanntgabe der bezughabenden Textstelle in den original WIPO Challenge Richtlinien.

Wo konkret in den WIPO Richtlinien steht dass der Challenger die Markenrechte mit einer Markenurkunde nachweisen muss? ???
 
Ich habe bei der Reporterin nachgefragt und warte nun auf ihre Antwort.
 
hi
Die Reporterin ist ra hatte mir auch schon für einen beschreibenden Begriff eine Abmahnung zugestellt, was ich aber 6ewinnbringend mit dem   [email protected] gekontert hatte.
Im neuen dp newsletter steht:
Mit dem
erfolgreichen Transferentscheid bekommt der Antragsteller einen
Code mitgeteilt, mit dem er sich binnen 10 Tagen beim Registrar
seiner Wahl melden kann. Anschliessend wird er als Domain-Inhaber
in die WHOIS-Datenbank eingetragen, sofern er die Voraussetzungen
aus der Sunrise Period selbst erfuellen kann.

6ruß
6
 
Zurück
Oben