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Inhaberwechsel rechtsbindend?

MinJung

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10. Aug. 2007
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Grüßt Euch,

ich habe da ein Problem mit einenm Bekannten.

Vor ca. 2,5 Jahren habe ich mit ihm eine mündliche Absprache getroffen:

Er überschreibt mir eine Domain, die ich zu dem Zeitpunkt mir finanziell nicht leisten konnte. Im Gegenzug konnte er dann die Domain noch 30 Monate weiter nutzen, auf meinem Webspace und meine Kosten für die Domain bei meinem Provider. Die erwirtschafteten Gewinne bei der Domain, gingen dann komplett zu Ihm.

Nach diesen 30 Monaten habe ich dann, meinem Inhalt auf die Seite gemacht kurz darauf nun möchte der Bekannte diese Domain wieder haben. Er droht mir mit einer Klage zur Domainherausgabe.

Wie sieht da die rechtliche Situation aus bei .de/.com/.net Domains aus.

Hier noch eine kurze Zusammenfassung:
* Bekannter war Besitzer der Domain
* Bekannter ist Unternehmer, Domain war aber auf sein private Adresse & Namen registriert.
* Bekannter hat mir damals einen Inhaberwechsel von meinem Provider unterschrieben (Kopie des Inhaberwechselsschreibens habe ich)
* Bekannter hat den KK der Domain zu mir und meinem Provider zugestimmt
* mündliche Vereinbarung 30 Monate Nutzung durch den Bekannten als Bezahlung
* nach den 30 Monaten habe ich meinem Inhalt online gestellt, kurz darauf die Androhung der Klage
* Domain in Whois seit der Übergabe auf meinen Namen
* Webspace + Domaingebühren werden von mir seit der Übergabe gezahlt & laufen auf meinem Namen
* in den 30 Monaten Inhalt meines Bekannten

Ich hoffe die Informationen reichen aus, um ein klare Antwort von Euch zu bekommen.

Besten Dank und viele Grüße
MinJung
 
Welche Ansprüche sollte dein Bekannter denn haben? Du bist als Eigentümer eingetragen und hast den mündlichen Vertrag erfüllt - oder hab ich's nicht verstanden?
 
Ich glaube auch, da kann er noch so drohen, wie er will - er müsste schon sehr sehr gute gründe vorlegen können, dass er einen Prozeß (falls er diesen wirklich anstreben sollte) gewinnen möchte.

Du bist der jetzige Eigentümer, er hat dem KK (ich nehme mal an - nach den 30 Monaten) zugestimmt und somit seine Willenserklärung abgegeben, die Domain wieder an Dich zu übertragen, was ja auch geschha.

Also Chancen sehe ich da keine für Deinen Bekannten.
Ist er denn jetzt noch Dein Bekannter ? "grins"

Gruß Dirk
 
Du bist eindeutig in der besseren Postion. Wie will Dein Bekannter den Richter überzeugen? Welche Argumente hat er, dass ihm die Domain noch gehört?

Du bist zwar Inhaber, aber wenn er dich quasi des Diebstahles bezichtigt, dann läuft es auf einen handfesten Rechtsstreit hinaus. Du solltest Dir einen Anwalt nehmen und die Sache sofort klar stellen - oder aber abwarten bis Dein bekannter ggfs. gerichtlich tätig wird. Zumindest bist Du als Inhaber derzeit in der bessern Ausgangspostion, zumal Du auch die Rechnungen bezahlt hast.

Das Inhaberwechselschreiben ist das wichtigste Dokument, keine Ahnung wie sich da Dein Bekannter rauswinden will...das solltest Du unbedingt in Erfahrung bringen.

Grüsse

123meins
 
Frage:
Wie sollte er denn Ihn als "Dieb" der Domain bezichtigen bzw. Ihn des Diebstahls unterstellen - etwaiige "Unterschriftsfältschung auf dem Inhaberwechselschreiben ????

Wohl kaum durchsetzbar.

Gruß Dirk
...ich gebe natürlich hier keine Rechtsberatung - nur eigene Meinung von mir!
 
Es wäre wirklich interessant seine Sicht zu hören, wie argumentiert er bzw. Warum meint er im Recht zu sein?
 
Danke schon mal an alle, für die Antworten.

zu den Fragen:
@ jungfer & floES:
* mein Bekannter sagt es hat nie eine mündliche Absprache gegeben, das ich die Domain nur für Ihn gehostet hätte
@ japs:
* naja kennen tue ich ihn schon noch, aber alles auf wackligen Beinen :Unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
alles klingt so skuril

auch wenn er behauptet es gab keine absprache, wie erklärt er sich inhaberwechsel unterschrift?
 
@ claudio
Er sagt, da es keinen richtigen Kaufvertrag gibt, gab es auch keine mündliche Absprache.

Aus dem Grund frage ich ja auch hier nach, da ich mir da nun nicht ganz sicher bin, was die rechtliche Lage den nun sagt.
 
@ claudio
Er sagt, da es keinen richtigen Kaufvertrag gibt, gab es auch keine mündliche Absprache.

Aus dem Grund frage ich ja auch hier nach, da ich mir da nun nicht ganz sicher bin, was die rechtliche Lage den nun sagt.


Na ja, er hat die Domain überschrieben. Da braucht es keinen Kaufvertrag. Der Typ hat wohl einfach nur einen Knall. Ignorieren und Prozess abwarten. Wenn er denn wirklich klagen sollte.

Grüsse

123meins
 
Da du ja erst ganz frisch seit ein paar Stunden bei uns dabei bist, folgt hier
nun ein Hinweis in eigener Sache: Hier findet keine Rechtsberatung statt.

Ahoi!
 
@ Paul_Kuhn
Das ist mir schon klar, aber ich wollte halt mal nachfragen bzw.mich informieren was die Meinung der Mitglieder hier im Forum ist. Was diese bei dem Problem machen würden bzw. was mir vorgeschlagen wird, was ich machen könnte/soll.
 
@MinJung

Weißt Du, bei einem solchen Streit gibt es meistens Argumente von beiden Seiten. Deine "Fakten" hier zu erzählen ohne die "Gegenfakten" zu erwähnen bringt rein gar nichts.
 
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