Wenn ein Unternehmen (auch ein Einzelunternehmer) überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist, dann ist er verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen.
Tut er dies nicht, begeht er Insolvenzverschleppung und schadet seinen Gläubigern. Wenn ein Gläubiger (und nicht der Inhaber) Insolvenzantrag stellt, dann ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft von Amts wegen - sofern nicht sogar ein Gläuber direkt Strafantrag gestellt hat.
Wenn er weiter Geschäfte abwickelt, können diese (und werden diese in der Regel) von einem später eingesetzten Insolvenzverwalter rückabgewickelt.
In diesem Fall hat der Käufer also das gelieferte Produkt (z.B. die Domain) nicht mehr und nun plötzlich eine ziemlich wertlose Rückforderung an das Unternehmen.
Ich habe vor einigen Monaten eine Domain von einem insolventen Domainer erworben und wollte nur mal auf die Rechtslage hinweisen.
Dieser Domainer ist hier nicht vertreten. Mir irgendwelchen aktuellen Angeboten usw. hat dies absolut nichts zu tun.
Tut er dies nicht, begeht er Insolvenzverschleppung und schadet seinen Gläubigern. Wenn ein Gläubiger (und nicht der Inhaber) Insolvenzantrag stellt, dann ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft von Amts wegen - sofern nicht sogar ein Gläuber direkt Strafantrag gestellt hat.
Wenn er weiter Geschäfte abwickelt, können diese (und werden diese in der Regel) von einem später eingesetzten Insolvenzverwalter rückabgewickelt.
In diesem Fall hat der Käufer also das gelieferte Produkt (z.B. die Domain) nicht mehr und nun plötzlich eine ziemlich wertlose Rückforderung an das Unternehmen.
Ich habe vor einigen Monaten eine Domain von einem insolventen Domainer erworben und wollte nur mal auf die Rechtslage hinweisen.
Dieser Domainer ist hier nicht vertreten. Mir irgendwelchen aktuellen Angeboten usw. hat dies absolut nichts zu tun.