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Insolvenz

STEPHAN

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Wenn ein Unternehmen (auch ein Einzelunternehmer) überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist, dann ist er verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen.

Tut er dies nicht, begeht er Insolvenzverschleppung und schadet seinen Gläubigern. Wenn ein Gläubiger (und nicht der Inhaber) Insolvenzantrag stellt, dann ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft von Amts wegen - sofern nicht sogar ein Gläuber direkt Strafantrag gestellt hat.

Wenn er weiter Geschäfte abwickelt, können diese (und werden diese in der Regel) von einem später eingesetzten Insolvenzverwalter rückabgewickelt.

In diesem Fall hat der Käufer also das gelieferte Produkt (z.B. die Domain) nicht mehr und nun plötzlich eine ziemlich wertlose Rückforderung an das Unternehmen.

Ich habe vor einigen Monaten eine Domain von einem insolventen Domainer erworben und wollte nur mal auf die Rechtslage hinweisen.

Dieser Domainer ist hier nicht vertreten. Mir irgendwelchen aktuellen Angeboten usw. hat dies absolut nichts zu tun.
 
Danke für die infos Stephan.
Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit in Deutschland Online zu prüfen ob ein Unternehmer Insolvenzantrag gestellt hat bzw. ob es welche Strafanträge liegen? Läuft das über die Schufa Anfrage? Sorry für newibie Frage, habe aber in DE wenig zu tun gehabt bisher.
 
Staatsanwaltschaft / Kripo ? Nein.

Aber ich kenne aktuell mindestens einen Domainer, beim dem gegenwärtig Strafantrag gestellt wurde.
 
Die entscheidende Frage ist ja auch: Hast Du von der Situation (Vermögensverschlechterung des Verkäufers) gewußt?
 
Die entscheidende Frage ist ja auch: Hast Du von der Situation (Vermögensverschlechterung des Verkäufers) gewußt?

das heisst, macht der verkäufer (der vielleicht in insolvenz steht) selbst drauf aufmerksam das er geld probleme hat, und du kaufst trotzdem bei ihm ein = selber schuld? du verlierst sowohl dein geld als vielleicht auch die gekaufte domain. stimmt so?
voraussetzung nehme ich mal an, das der käufer auch in DE ist.
sitzt der käufer im ausland, hat er womöglich ein schnäppchen gemacht???

PS: danke sunbild für das Link.
 
Aber ich kenne aktuell mindestens einen Domainer, beim dem gegenwärtig
Strafantrag gestellt wurde.

oh, das ist sehr interessant...

...aber der Strafantrag begründet erst den Anfangsverdacht? oder stellt man diesen wenn man von der Kenntnis erlangt hat, daß es sich schon um eine Insolvenzverschleppung handelt?

Nachtrag:
Ich denke nur weil jemand nicht (gleich) zahlen kann muss man nicht schon insolvent sein? wann ist man insolvent?
 
Zuletzt bearbeitet:
oh, das ist sehr interessant...

...aber der Strafantrag begründet erst den Anfangsverdacht? oder stellt man diesen wenn man von der Kenntnis erlangt hat, daß es sich schon um eine Insolvenzverschleppung handelt?

Nachtrag:
Ich denke nur weil jemand nicht (gleich) zahlen kann muss man nicht schon insolvent sein? wann ist man insolvent?

Rechtlich korrekt muss man zwischen Strafantrag und Strafanzeige unterscheiden. In der Regel genügt eine Strafanzeige, um den Anfangsverdacht (und die darauf folgenden Ermittlungen) auszulösen.
Einige Straftaten, wie Beleidigung, sind sog. Antragsdelikte, für die ein Strafantrag erforderlich ist.
Die Insolvenzverschleppung gem §15a Abs. 4 InsO ist ein sog. Offizialdelikt, für das eine Strafanzeige ausreicht (also kein Strafantrag benötigt wird). Hier wird von Amts wegen ermittelt.

Ciao
Forsaken
 
Nachtrag:
Ich denke nur weil jemand nicht (gleich) zahlen kann muss man nicht schon insolvent sein? wann ist man insolvent?

Die Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung §§ 17-19 InsO.

Ciao
Forsaken
 
Wenn ein Unternehmen (auch ein Einzelunternehmer) überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist, dann ist er verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen.

Tut er dies nicht, begeht er Insolvenzverschleppung und schadet seinen Gläubigern. Wenn ein Gläubiger (und nicht der Inhaber) Insolvenzantrag stellt, dann ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft von Amts wegen - sofern nicht sogar ein Gläuber direkt Strafantrag gestellt hat...
Wenn sich diese Aussage auf Deutschland bezieht und mit "Einzelunternehmer" der Selbständige oder Freiberufler ohne haftungsbegrenzende Gesellschaft wie z.B. GmbH gemeint ist, dann gilt für ihn nicht der Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung, denn dieser setzt wiederum voraus, dass eine Meldepflicht für die Überschuldung besteht, was beim Einzelunternehmer nicht der Fall ist. Es gibt nur eine "Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit". Als Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

Der Einzelunternehmer kann aber z.B. einen Eingehungsbetrug begehen, wenn er einen Kaufvertrag eingeht, von dem er vorher genau weiß, dass er ihn nicht erfüllen kann und/oder wird. Dann macht er sich des Betruges schuldig und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe (die in dem Fall wohl nicht viel bringt).
 
Wenn er weiter Geschäfte abwickelt, können diese (und werden diese in der Regel) von einem später eingesetzten Insolvenzverwalter rückabgewickelt.

In diesem Fall hat der Käufer also das gelieferte Produkt (z.B. die Domain) nicht mehr und nun plötzlich eine ziemlich wertlose Rückforderung an das Unternehmen.

Und wenn er selbst des gelieferte Produkt gar nicht mehr besitzt, weil er es z.B. weiterveräußert hat?
 
insolvenz scheinen nicht nur hier einige mit "pleite" gleichzusetzen, insolvenz muss nicht schlecht für ein unternehmen sein, im gegenteil. es eröffnet viel einfachere möglichkeiten dem wankenden unternehmen aus der krise herauszukommen und bietet chancen. vertraege, eben gerade auch langfristige, können zb viel einfacher und vor allem kurzfristig gekündigt werden. leider sind wir deutsche da viel zu kleingeistig, aber so iss das eben bei uns, insolvenz = pleite, das ist in vielen köpfen fest verankert. ordentliche insolvenzen sind seit dem neuen insolvenzgesetz geradezu gut für die betroffenen unternehmen, leider schämen sich viele betroffene, gerade familienunternehmer, diesen schritt zu gehen. insolvenz ist keine schande, wichtig dabei ist das aufstehen, denn in eine insolvenz kann man schnell geraten, da muss man nicht selbst schuld sein. kunden die bestellen und nicht zahlen, gibts ja auch im dombiz, können ganze unternehmen in diesen strudel reißen, und natürlich auch die ganzen daran gekoppelten existenzen, wie zb der angestellten häuslebauer...

grundsätzlich kann man das nicht in 2 sätze hinein formulieren, es gibt soviele aspekte wo sich gerade geschäftsführer/vorstände von kapitalgesellschaften auf dünnen eis bewegen. zb einberufung einer ausserordentlichen hv, bzw. aufsichtsratsversammlung bei unterschreiten der hälfte des grund- bzw. stammkapitales, usw. missachtung solcher pflichten kann/können später auch privatrechtliche und strafrechliche relevanzen auslösen.
nicht unbedingt die strafrechtliche relevanz bei insolvenzschleppung sollte zum zittern führen, vor allem aber eine daraus resultierende persönliche haftung wäre doch überlegenswert den anständigen schritt zu gehen.

wo ich allerdings stephan widersprechen muss ist die tatsache, dass es nicht ganz so ist, dass ein geschäft rückabgewickelt werden kann von einem insolvenzverwalter ohne entsprechendes zug- um zug geschäft. hierbei gibts geld gegen domain, bzw. andersrum. hab ich ehrlich gesagt aber noch nie erlebt, es sei denn es handelt sich um sogenannte "insich geschäfte", also GF Huber verkauft seiner tochter 2 tage vor stellung des insolvenantrages den 8 wochen alten BMW M5 für 2000 euro weil er angeblich einen totalschaden hat.....

sehe keinen grund zur panikmache
 
...z.B. einen Eingehungsbetrug begehen, wenn er einen Kaufvertrag eingeht, von dem er vorher genau weiß, dass er ihn nicht erfüllen kann und/oder wird. Dann macht er sich des Betruges schuldig und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe (die in dem Fall wohl nicht viel bringt).

genau so ist es. ich kenne ebenfalls mindestens 1 domainer der dies in dieser form betreibt.
 
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