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interessante aussagen / adult!

funbroker

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Nach dem Münchener Rechtsanwalt Sieghart Ott gibt es bislang keine eindeutige rechtliche Definition des Begriffes "Pornografie". Ebenso vage sei auch die juristische Definition des Begriffes "Kunst". Vielen Verfahren zum Themenkreis Pornografie fehlt nach seiner Einschätzung damit die verfassungsrechtlich notwendige Rechtsbestimmtheit. Niemand könne genau wissen, ob eine bestimmte Handlung strafbar ist oder nicht. Außerdem ändere sich der Begriff der Pornografie im Laufe der Zeit, was die Rechtsunsicherheit zusätzlich vergrößere. Einige Diskussionsteilnehmer machten in diesem Zusammenhang deutlich, dass selbst FKK-Bilder von Kindern in letzter Zeit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führten.

Erik Möller; freier Journalist aus Berlin und Betreiber eines wissenschaftlichen Recherchedienstes legte an Hand zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen dar; dass eine Lockerung der Strafbestimmungen zur Pornografie die Zahl von Vergewaltigungen eher verringert als erhöht. Ein Vergleich von Kriminalstatistiken in vier europäischen Ländern, den USA und Japan zeigt, dass die Vereinigten Staaten mit dem rigidesten Sexualstrafrecht zugleich die höchste Zahl von Vergewaltigungen verzeichnen, während Japans liberale Gesetzgebung zur geringsten Belastung führt. Nach Freigabe der Pornografie in einigen europäischen Ländern sank dort die Vergewaltigungsrate. Forschungen belegen zudem, dass das Prügeln von Kindern, soziale Benachteiligung sowie das Verbot kindlicher Sexualität Gewalttaten vermehren. Die neuere Hirnforschung stellt zudem einen Zusammenhang zwischen sexueller Anregung im Kindes- und Jugendalter und einer kreativen Persönlichkeit fest.
 
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