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Interessantes Urteil zu Bildrechten

Quaderno

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12. Juni 2002
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Passt auf wenn Ihr Bilder unklarer Herkunft auf Euren Projekten verwendet oder "untergeschoben bekommt":

Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07).
(...)
Dem letzten möglichen Rettungsanker des Homepage-Betreibers, dass nicht er, sondern die Designerin die Bilder integriert hatte, schenkte das Gericht keine Beachtung. Wer nach einem Relaunch die dabei verwendeten Fotos ohne Prüfung bestehender Rechte nutze, handle fahrlässig und habe dafür geradezustehen.

Quelle: heise online - 24.11.08 - Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz

Sehr interessant finde ich auch, wie schnell eine falsch eingeschätze negative Feststellungsklage sich zu einem bösen Bumerang entwickeln kann...
Gruss,
Holger
 
Die waren auch selten dämlich und schlecht beraten, hätte ich gesagt...
 
der Bildermarkt steht enorm unter (Preis)Druck, zumal selbst die Microstock Agenturen mit ständigen Dumping Aktionen sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen und der einst solide Bildagentur Markt aus den Fugen gerät, täglich wird in Massen RF Material hochgeladen, was zur inflationären Entwicklung führt und sogar zur Entwertung von hochwertiger Fotokunst via web führen kann!

Vielleicht hat sich bereits wegen der aktuell schwierigen Marktsituation ein lukratives Nebengeschäft mit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen etabliert, manche Zeitgenossen laden auch wegen ihrer Selbstbedienungsmentalität "ohne Umstände" dazu ein!

Bei Schadensersatzansprüchen spielt eigentlich auch die Qualität des geklauten Bildmaterials eine nicht unwesentliche Rolle, Gerichte scheinen aber bei den letzten Urteilen vorwiegend formale Aspekte berücksichtigt zu haben, also Vorsicht selbst bei 0815 Pics in verpixelter Qualität!

Ansonsten, selber fotografieren für die eigene homapage ist der sichere Weg und macht auch mehr Spass.

MFG.
 
Der Abmahner ist auch in anderen Fällen nicht sonderlich zimperlich.

Wobei ich hier nochmal betonen möchte, dass der "Abmahner" in diesem Fall natürlich klar im Recht ist. Die Bilder gehören nunmal Getty und die Bedingungen für eine Nutzung sind unmissverständlich und für jeden einsehbar. Wer sich mit fremden Federn schmückt der trägt eben immer auch ein gewisses Risiko, und wie wir nicht zuletzt hier im Foto-Thread immer wieder sehen machen qualitativ gute Aufnahmen eben auch überdurchschnittlich viel Arbeit. Wenn sich die nun jemand unberechtigt "gratis" auf seine Seite stellt um damit selbst Geld zu verdienen dann kann ich die Reaktion der Bildagentur menschlich wie geschäftlich nachvollziehen.
Blöd ist halt nur wenn, man als Webmaster gar nicht weiss, dass die von einem Designer gegen Entgelt gelieferten Bilder von ihm geklaut wurden und man dann selbst dafür geradestehen muss. Darum fotografiere ich grundsätzlich und ausschliesslich selbst.
Gruss,
Holger
 
kann man eigentlich mit z.B. bei Fotolia gekauften Fotos/Bilder auch Probleme bekommen?
Dort steht ja explizit in den Bedingungen für das jeweilige Foto, ob bzw. das es auf Webseiten etc. benutzt werden darf.
Oder muß man sich da auch Sorgen machen??

LG
Tobi
 
Wobei ich hier nochmal betonen möchte, dass der "Abmahner" in diesem Fall natürlich klar im Recht ist.
Sicherlich. Wahrscheinlich auch in den meisten anderen Fällen.
Wenn ich allerdings z.B. ein fertiges Template kaufe, gehe ich eben davon aus, dass der Autor entsprechend über Lizenzen verfügt. Auch ist für einen Laien kaum möglich bei der Flut an Bildern und Anbieter den Ursprung zu bestimmen.
Es wundert mich eben einfach nur, dass entsprechende Templates weiterhin gehandelt werden und die Autoren wohl ungeschoren davon kommen. Das hier unrechtmässig Bildmaterial verwendet wird scheint dem Abmahner zuerst einmal egal. Irgendwie zweifelhaft würde ich sagen.
Getty Images Abmahn-Welle | Abmahnungen bekämpfen • Thema anzeigen - Ist "gettyimages" im Recht?

Wie auch immer, einfach Augen auf beim Templatekauf. :deal:

Gruß Lars
 
Wenn meine Freundin mir nun 250.000,-€ vererben wollte

und wir aus Gefälligkeit so wenig Erbschaftssteuer wie möglich bezahlen wollen, dann registriert meine Freundin im Vorfeld eben eine domain, und stellt dort - ohne meine Erlaubnis - hunder meiner Bilder aus, so daß per Verletzerzuschlag gewährleistet ist, daß ich per Gerichtsentscheid entsprechend zu meinem steuerfreien Geld komme?
 
Wenn meine Freundin mir nun 250.000,-€ vererben wollte

und wir aus Gefälligkeit so wenig Erbschaftssteuer wie möglich bezahlen wollen, dann registriert meine Freundin im Vorfeld eben eine domain, und stellt dort - ohne meine Erlaubnis - hunder meiner Bilder aus, so daß per Verletzerzuschlag gewährleistet ist, daß ich per Gerichtsentscheid entsprechend zu meinem steuerfreien Geld komme?

wie kommst du drauf, dass dies steuerfrei ist/wäre?
 
Muss man den erstrittene Regressansprüche versteuern, womöglich höher als mit der Erbsteuer?
 
betrag ist nicht umsatzsteuerpflichtig (USt-Richtlinien 2003 Nr. 3 Abs. 1 S. 1), aber natürlich betriebseinnahme, erhöht den gewinn und somit die einkommensteuer...
 
kann man eigentlich mit z.B. bei Fotolia gekauften Fotos/Bilder auch Probleme bekommen?
Dort steht ja explizit in den Bedingungen für das jeweilige Foto, ob bzw. das es auf Webseiten etc. benutzt werden darf.
Oder muß man sich da auch Sorgen machen??

LG
Tobi

Da ich schon seit Ewigkeiten hier im Forum mitlese, habe ich mich nun auch mal angemeldet, damit ich nun auch ab und an mal schreiben kann.
Ich finde Fotolia als Bildagentur wegen der Menge und der Qualität der Fotos auch als Top. Als völlig unbedenklich finde ich aber diese Plattform gerade im Bezug auf die hier diskutierte Rechtssprechung auch nicht.
Man hat zwar das Recht lt. Lizenzvertrag die Fotos auf Webseiten zu nutzen. Wer garantiert denn dem Nutzer aber, das Fotolia wirklich diese Fotos anbieten darf?
Die Sache läuft ja so: Man meldet sich bei Fotolia an und stellt Bilder online. Wenn diese nach einer Prüfung genehmigt werden, können andere diese Bilder zur Nutzung erwerben. Der Anbieter der Fotos muss zwar durch die AGBs bestätigen, das er die Rechte an den Fotos hat, aber ich denke auch hier gibt es auch schwarze Schafe. Die Anmeldedaten werden ja ohnehin nicht überprüft. Ich weiß auch gar nicht genau, ob denn eine Adresse zur Anmeldung zwingend erforderlich ist.
So kann es ja sein, das jemand Fotos hochläd, an welchen er gar keine Rechte hat. Und irgendwann meldet sich der wirkliche Rechteinhaber (z.B. Fotograf) per Abmahnung beim Nutzer.
Mit genügend krimineller Energie ließe sich diese Masche sogar als Abzocke betreiben. Sprich jemand stellt tausende Fotos ein und ein anderer mahnt ab, weil die Rechte der Fotos ihm gehören.
Nach der Rechtssprechung würde das bedeuten das ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.
Und wenn man nun daraus auch noch einen Schaden hat, sprich Kosten für Schadenersatz etc., müsste man dann wiederrum gegen die Bildagentur rechtlich vorgehen.
Und nun wird es richtig schwierig, denn in den AGBs erkennt man den Bundesstaates New York als Gerichtsstand an.
So richtig sicher ist wohl im Internet nix.

Viele Grüße aus Deiner Heimatstadt!
 
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