Quaderno
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Passt auf wenn Ihr Bilder unklarer Herkunft auf Euren Projekten verwendet oder "untergeschoben bekommt":
Quelle: heise online - 24.11.08 - Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz
Sehr interessant finde ich auch, wie schnell eine falsch eingeschätze negative Feststellungsklage sich zu einem bösen Bumerang entwickeln kann...
Gruss,
Holger
Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07).
(...)
Dem letzten möglichen Rettungsanker des Homepage-Betreibers, dass nicht er, sondern die Designerin die Bilder integriert hatte, schenkte das Gericht keine Beachtung. Wer nach einem Relaunch die dabei verwendeten Fotos ohne Prüfung bestehender Rechte nutze, handle fahrlässig und habe dafür geradezustehen.
Quelle: heise online - 24.11.08 - Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz
Sehr interessant finde ich auch, wie schnell eine falsch eingeschätze negative Feststellungsklage sich zu einem bösen Bumerang entwickeln kann...
Gruss,
Holger