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Das neue Telemediengesetz (heise online - Neue Regeln für Telemedien in Kraft) ist ja nun bald ein Jahr in Kraft.

Spätestens nach der Sache mit Zypries (heise online - Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen) wird wohl die Zahl der Abmahnungen ansteigen.


Wenn ich das richtig sehe muss ich jedem Besucher die Möglichkeit geben meine Seite auch ohne Analytics etc. besuchen zu können.

Bzw. er muss dem erst zustimmen bevor Analytics greift.



Nach meiner Kenntnis gibt es kein Statistik Programm was diesen Anforderungen gerecht wird bzw. würde es damit sehr wenig Sinn machen.



Wie handhabt Ihr diesen Teil vom Telemediengesetz?
 
Das Thema ist zwar ausreichend behandelt worden ...aber hier noch aktuelle Links zu dem Punkt:

Bundesdatenschutzbeauftragter mahnt mehrere Krankenkassen ab - GoogleWatchBlog

Google Analytics: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern | Digital | ZEIT ONLINE


Wie im Radio bereits erwähnt.... gibt es keine echte Klarheit zu dem Thema.
Wundern sollte sich aber keiner wenn Post kommt.....

Also Piwik verwenden oder später Forsaken bezahlen.
Beides eine gute Wahl. :D


Hier sind noch Alternativen (alter Beitrag).


Grüße
 
Das Thema ist zwar ausreichend behandelt worden ...aber hier noch aktuelle Links zu dem Punkt:

Bundesdatenschutzbeauftragter mahnt mehrere Krankenkassen ab - GoogleWatchBlog

Google Analytics: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern | Digital | ZEIT ONLINE


Wie im Radio bereits erwähnt.... gibt es keine echte Klarheit zu dem Thema.
Wundern sollte sich aber keiner wenn Post kommt.....


Danke für die Links.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, wer denn eigentlich diese Daten wirklich nutzt. Ich meine - ich bin ja bekanntermaßen ein Zahlenfreak, aber ich käme nicht auf die Idee, einen externen Dienst - zumal Google - mit der Analyse meiner Besucher zu beauftragen. Ich habe mir da lieber ein paar eigene Scripte gebastelt, die mir das aus den Logfiles auslesen, was wirklich für mich relevant ist. Viele andere Dinge erschließen sich auch bei Bedarf direkt auf der Konsole beim Blick in die Logfiles.

Analyse ist ja schön - aber es ist immer ein Blick nach hinten. Oft wäre die dazu notwendige Zeit anderweitig sicher sinnvoller eingesetzt ...

Gruß
M.
 
Analyse ist ja schön - aber es ist immer ein Blick nach hinten. Oft wäre die dazu notwendige Zeit anderweitig sicher sinnvoller eingesetzt ...

Naja, das hängt stark vom Einsatzbereich ab. Im Endeffekt will man ja Geld verdienen. Und um die Conversion der Besucher zu erhöhen ist testen und messen unerlässlich. Vor allem beim SEM. Außerdem ist es unerlässlich, wenn man Marketingkampagnen überwachen will. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Gruß
August
 
Na ganz sauber sind die nicht mehr. Wenn ich das richtig interpretiere muß der Hostingprovider künftig die Logfiles um die IP Adressen bereinigen bevor er sie dem Endkunden zur Verfügung stellt. Denn der Seitenbetreiber soll diese ja nicht speichern und auswerten können. Für die STASI 2.0 muß der Hoster sie aber weiterhin 6 Monate auf Vorrat halten. Die Geschichte ist aber schwer umsetzbar wenn der Kunde sich einen vollwertigen Rootserver gemietet hat. Was nun Herr Mielke?
 
Naja, das hängt stark vom Einsatzbereich ab. Im Endeffekt will man ja Geld verdienen. Und um die Conversion der Besucher zu erhöhen ist testen und messen unerlässlich. Vor allem beim SEM. Außerdem ist es unerlässlich, wenn man Marketingkampagnen überwachen will. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Gruß
August

Ich wollte damit sagen, dass es nichts nützt, diese Tools auf den Webseiten einzuzbauen, wenn man dann zeitlich oder analytisch mit der Aufarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten überfordert ist oder zu wenig Kenntnisse, Fantasie, Kreativität oder Mittel besitzt, die erkannten Probleme zu beheben.

Auf 50 dreiseitigen Miniprojekten Analytics einzubauen scheint mir daher wenig hilfreich zu sein.

Da schafft man ggf. mehr Verwirrung und rechtliche Probleme, als das es was nützt.

Gruß
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte damit sagen, dass es nichts nützt, diese Tools auf den Webseiten einzuzbauen, wenn man dann zeitlich oder analytisch mit der Aufarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten überfordert ist oder zu wenig Kenntnisse, Fantasie, Kreativität oder Mittel besitzt, die erkannten Probleme zu beheben.

Auf 50 dreiseitigen Miniprojekten Analytics einzubauen scheint mir daher wenig hilfreich zu sein.

Da schafft man ggf. mehr Verwirrung und ggf. rechtliche Probleme, als das es was nützt.

Gruß
M.
Sehe ich genauso. Wenn ich mir die Miniseiten im CD Thread anschaue, ist bei vielen GgleAnalytics drauf. Grössenwahnsinnig?!! :stupid:

Der Dienst ist sicherlich genial und in Verbindung mit Adsense auf großen Seiten evtl auch sinnvoll.
Aber was mit den Daten wirklich geschieht, weiß niemand - und Google schweigt.

Ich nutze bei allen Seiten Piwik. Nicht ganz so mächtig, aber im Grunde interessiert mich nur: Wieviele Besucher waren eigentlich letzten Monat da?
 
4stats zB. zeigt die IP Adressen seit einiger Zeit so an:

*.ndr.de (194.113.141.*)

Damit sollte das Problem gelöst sein.
 
RFID, ePass, eGesundheitskarte, Vorratsdatenspeicherung, Kennzeichen-Screening, etc... Sollte man auch alles verbieten und abschaffen...
 
Nein, sämtliche deutschen Politiker sollte
man abschaffen, alleine angesichts der beiden
jüngsten Skandale (Soli, Afghanistan), ohne dass, was überhaupt nicht ans Tageslicht kommt..

Und für solche unfähigen Personen gehen wir
noch zur Hälfte arbeiten. Das ist sehr traurig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gerade dabei auf stats.de umzusteigen (nicht 4stats).

Bei einem Projekt habe ich die nun schon seit einem Jahr getestet. Die Ergebnisse decken sich mit denen von Analytics.

Da ist im Grunde alles drin was man braucht. Man kann sogar Kunden oder Interessenten für einzelne Domains die Stats freischalten damit sie selber reinschauen können.
 
Hier mal zum Nachlesen, was genau in dem "Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. November 2009 in Stralsund" steht. Laut dem Domain-Recht Newsletter soll es sich dabei allerdings um einen "nicht verbindlichen Beschluss" handeln.


http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf schrieb:
Beschluss
der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
am 26./27. November 2009 in Stralsund

Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur
Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten

Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden.

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind.

Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.

Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:
• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.

• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger
des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn
ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich
ist oder der Nutzer dies verlangt.

• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum
Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der
Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.

• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben
und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von
Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende
Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.

• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-
Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger
Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse
vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit
ausgeschlossen ist.

Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber
hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch die Anbieter einzuhalten.

Stralsund, 26. November 2009


Gefahren bei der Nichtbeachtung scheinen indes höchstens durch Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen zu drohen.
Behördlicherseits ist dagegen kaum mit Problemen zu rechnen, wie diese Meldung nahelegt:

heise online - Datenschutzprüfung im Unternehmen nur alle 39.400 Jahre

heise.de schrieb:
... auf 100.000 Unternehmen kommen bundesweit gerade einmal zwei Kontrolleure. Rein rechnerisch heißt das etwa für Baden-Württemberg, dass ein Unternehmen nur alle 39.400 Jahre mit einer Überprüfung seines Datenschutzverhaltens durch Behörden rechnen muss.

Gruß
M.
 
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