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ist es rechtens?

marcb

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03. Nov. 2008
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Die Domainnamen sind gängige Begriffe aus dem Wissenschaftsbereich, die sicherlich nicht nur ich gerne für meine Seite verwenden würde.

Moin,
tja .. und warum denkst Du, daß die Domains ausgerechnet bei Dir besser aufgehoben sind?
Wäre dies denn dann eher "rechtens" ? :D

cu
Thomas
 
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Ich finde es auch total blöd, dass in der Innenstadt eine Immobilie LEER steht !!! Ich würde die Immobilien wenigsten nutzen aber die gemeinen Immobilieninhaber wollen nur verkaufen oder wollen Miete haben. Das ist doch voll :bawling:

VG
Christoph
 
Keine Ahnung? Wo sollte ich denn hier sonst meine Frage posten?

Ich wollte wirklich wissen, ob es rechtens ist, dass diese Leute, so viele Domains zweckentfremden? Ist es nicht so, dass auf einer Internetseite (zumindest wenn damit Geld verdient wird) ein Impressum angebracht sein muss? Eine der Seiten hat zwar ein Impressum, die Angaben sind aber offenkundig falsch.

Gruß
Marc

1. Ja es ist rechtens.

2. Es gibt keine Vorschriften darüber wie man seine Domain zu benutzen hat.

3. Die Zeiten wo einfach enteignet werden konnte, sind zum Glück auch im Osten Deutschlands lange vorbei.

4. Ich habe das Gefühl, Du möchtest nur deinen eigenen persönlichen Vorteil rausschlagen, nämlich selber den Besitz der Domainnamen erlangen.

Grüsse

123meins



PS: Dank vier mutiger Sozialdemokraten war dies ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und für Hessen. Privateigentum ist nicht mehr sicher, wenn die Kommunisten das Sagen bekommen.
 
Da bietet sich schonmal die seltene und wichtige Gelegenheit über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu reden und Ihr vertreibt den Fragesteller gleich wieder :)
Ich finde den Wunsch nach einer guten Domain durchaus nachvollziehbar wenn man eine schöne Projektidee hat, und dass die Domain beim bisherigen Inhaber subjektiv nicht adäquat genutzt wird kann einen schon ärgern. Darum darf man auch nachfragen. Und unhängig von allen politischen Anschauungen können wir dann zumindest für Deutschland (in anderen Ländern stellt sich die Frage ohnehin kaum) wohlwollend mit einem Verweis auf den Bundesgerichtshof antworten:

In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel
keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen
diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

Man muss doch nicht immer gleich was Böses unterstellen, immerhin haben wir es hier mit einem potenziellen Käufer zu tun...
Gruss,
Holger
 
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