Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der .de?

Iksals

New member
Registriert
14. Juni 2001
Beiträge
11
Hi ich hab diese Frage auch schon bei Juramail.de gepostet, nur krieg ich antworten ,die sagen nein und antworten die sagen ja.Würde mich wirklich sehr interressieren was Ihr dazu meint und wie ich mich 100%ig absichern könnte.


Mfg Iksals
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

Was wurde in Juramail denn dazu gepostet?
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

1) Chatcity - angemeldete Marke

300666829 N A 06.09.2000 41 09 16 ff Chatcity
Markentext: Chatcity
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Endemann!! Internet AG, Neuss
Leitklasse: 41
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse41/
Klassen: 09; 16; 35; 38; 41; 42
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse9/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse16/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse35/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse38/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse41/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse42/

Klasseneinteilungen:
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/

2) www.chatcity.de - eingetragene Marke

398623686 N E 02.06.1999 35 38 42 www.chatcity.de
Markentext: www.chatcity.de
Markenform: Wort-/Bildmarke
Inhaber: Endemann!! Internet AG, Neuss
Leitklasse: 35
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse35/
Klassen: 35; 38; 42
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse35/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse38/
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/klasse42/

Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Werbung; Telekommunikation; wissenschaftliche Forschung

Klasseneinteilungen:
http://www.markeng.de/klasseneinteilung/

Mal lesen:

MarkenG - Das deutsche Markengesetz
Web: http://www.markeng.de

MarkenG / Marken - Einsteigerinfo für Beginners
Marke - Bedeutung und Eintragungsvoraussetzungen
Web: http://www.markeng.de/einsteigerinfo/

> Nur gibt es doch eigentlich in jedem Land ein ChatCity oder irre ich mich
> da?

Darauf kommt es auch nicht an.

MfG
Rob Liebwein


----------------------------------------------------

IMHO no.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth


----------------------------------------------------



> Markentext: Chatcity
> Markenform: Wortmarke
> Inhaber: Endemann!! Internet AG, Neuss

Dem gleich eine Abmahnung hinterherschicken, die 2 Ausrufezeichen im Namen
sind im Firmennamen unzulaessig (vgl. "@"). Folglich ist der Inhaber keine
gueltige Rechtsperson => Marke loeschen :-)))

heute etwas albern - Andreas


----------------------------------------------------

IMHO ja.

MfG
Rob Liebwein

----------------------------------------------------

Na und was wäre wenn bastii ein/zwei Löschungsanträge stellt,
rein beschreibende Marken können durchaus gelöscht werden.
Kostet weniger als auf die Zeifelhafte AM zu warten.

Mal wieder ein schönes Beispiel dafür wie hoch der IQ am königlich bayrischen PatAmt ist. Dat Markenamt sollte abgeschaft und durch eine Organisation wie DENIC ersetzt werden, ist billiger, geht schneller und noch mehr Mist können die auch nicht bauen.

mfg
FH


----------------------------------------------------
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

> Na und was wäre wenn bastii ein/zwei Löschungsanträge stellt,
> rein beschreibende Marken können durchaus gelöscht werden.

Immer noch aktuell und lesenswert zu diesem Thema:
http://www.interrob.de/mag/thielkern/

> Kostet weniger als auf die Zeifelhafte AM zu warten.

Sehe ich nicht so. Loeschungsantragsgebuehren sind auch Gelder,
ausserdem haben wir zum einen eine rein angemeldete Wortmarke "Chatcity",
die noch gar nicht eingetragen ist (da koennte man auch ohne Loeschungs-
antragsgebuehren noch was machen, sprich also kostenlos), und zum anderen
ist "www.chatcity.de" nicht nur eine Wortmarke, sondern auch eine Bild-
marke.

> Mal wieder ein schönes Beispiel dafür wie hoch der IQ am königlich
> bayrischen PatAmt ist. Dat Markenamt sollte abgeschaft und durch eine
> Organisation wie DENIC ersetzt werden, ist billiger, geht schneller und
> noch mehr Mist können die auch nicht bauen.

Vieleicht hat es auch hier einen thielkerischen Einspruch
gegeben? Der hier simulierte Einspruch beim DPMA duerfte
heute immer noch aktuell sein. ;-)
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

____

Begriffserklärung "thielkern", "Thielkerei":

thielkern, Thielkerei "Einen Begriff als Marke anmelden,
anschliessend serienmässig abmahnen und abzocken getreu nach
Schema: Kommt die DPMA-Ablehnung, weil Begriff nicht Marke
sein kann, dann verdreht man den Begriff so, dass plötzlich
aus dem Begriff ein völlig neues und somit markenfähiges
Wort entsteht. Hat man die Markenurkunde in der Hand, surft
man zu grossen Internetsuchmaschinen hin, markenrechtlich
geschütztes Wort dort eingeben (welches ja ein Begriff ist),
Suchergebnis ausdrucken und möglichst die kleinen
Internettler wegen Markenverletzung in der rechtwidrigen
Benutzung der Marke serienmäsig abmahmen und abzocken. Keine
Angst, beim 1. Löschungsverfahren wird die Frage nach der
Böswilligkeit sowieso nicht geklärt" (Rob Liebwein in "Von
Domänen und Dämonen MarkenG", 07/1999, 05/2000, V1.1)

Einleitung

Der Anlass für diesen Aufsatz war neuerdings eine
Markenanmeldung Wortmarke "auktionsservice" im
Klassenbereich 35, 38, 42, hauptsächlich "Dienstleistung für
Internet", welches das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA
abgelehnt hatte. Ohne die Ablehnungsgründe genau zu kennen,
wird davon ausgegangen, die Gründe in der Freihaltung der
insoweit beschreibenden Angabe für Mitbewerber zu finden.

Jedoch beabsichtigt der Markenanmelder Einspruch gegen die
Ablehnung einzulegen, in diversen Onlinediskussionsforen
erhielt man sogar den Eindruck vom "thielkern", bzw. einer
möglicherweise neuen "Thielkerei", da Ähnlichkeiten mit dem
Fall "Schwimmhaut-Entfernung" als erfolgreiche
Markenanmeldung "Webspace" zu Internet herauszulesen waren.

"Webspace" ist zum heutigen Stand 12.06.2000 immer noch
eingetragene Marke zu diversen Internetdienstleistungen und
hatte insbesondere 1999 für sehr viel Unruhe und Aufregung
durch Massenabmahnereien gesorgt. Obwohl im 1.
Löschungsverfahren das Gericht eine Anordnung zur Löschung
der Marke "Webspace" beschlossen hatte, blieb man auf den
dadurch entstandenen Kosten und Schaden bis heute noch
sitzen, wohl dank dem DPMA i.V.m. z.B. "die Marke hätte nie
eingetragen werden dürfen" (LG München I). Ein Verschulden
des DPMA, mit dem DAU-Award von "mag".

Dieser komplexe Aufsatz und Dokumentation von Rob Liebwein
ist so derart satirisch geschrieben, dass man bei der
derzeitigen unsicheren Rechtlage in Verbindung mit dem
Internet meinen könnte, er ist wahr und gängige Praxis bei
Markenanmeldungen im Zusammenhang mit dem Internet. Die
satirische Absicht des Autors Rob Liebwein liegt vor allem
in der Anregung, einmal intensiv über das Internet in
Deutschland bezüglich der 30 Jahre andauernden Versäumnissen
des Gesetzgebers nachzudenken, ja doch die Gesetzestexte
vollumfänglich endlich mal an das phänomenale und globale
Medium Internet anzupassen. Somit zeigt Rob Liebwein mit
seinem nicht zu unterschätzenden Internet- und
Jurakenntnissen, dass es in der Tat sehr ernst werden könnte
und simuliert hier einen thielkerischen Einspruch zur
Ablehnung der Markeneintragung der Wortmarke
"auktionsservice" auf einer provokativen, aber satirisch
amüsanten Art und Weise dem Gesetzgeber gegenüber.

------------------------------------------------------------

An das
Deutsche Abmahnermöglichungs- und Unmöglichesabzockmachbar
Amt (DAU A)

Einspruch zur Ablehnung der Markeneintragung Wortmarke
"auktionsservice"

Sehr geehrte Damen und Herrn DAU-DPMA,

bezüglich der o.g. Markenanmeldung wurde eine Eintragung
abgelehnt. Dagegen lege ich fristgerecht Einspruch ein.

Begründung

Die Ablehnungsbegründung beruht auf dem zusammengesetzten
Wort "Auktionen" und den hierzu entsprechenden
Servicedienstleistungen. Das ist falsch, denn das Wort mit
meiner eingereichten Markenanmeldung "auktionsservice" setzt
sich zusammen aus...

Mehr inkl. Begruendung und Fundstellen:
http://www.interrob.de/mag/thielkern/

;-)

Rob
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

Hier hängt nach meinem Dafürhalten alles von der Frage ab, ob ein Markenschutz für den Begriff "chatcity" auch für Tschechien besteht. Dies ist jedenfalls allein aufgrund einer nationalen Wortmarke nicht der Fall.

Allerdings ist meines Erachtens eine - berechtigte - Abmahnung so sicher wie das Amen in der Kirche, wenn unter dieser Domain ein Angebot in Deutscher Sprache und damit für den deutschen Markt geschaltet wird.

Eine Eintragung der angemeldeten Wortmarke "Chatcity" beim DPMA sollte Endemann eigentlich gelingen.
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

Heißt daß ich könnte mir diese Domain holen,aber kein deutsches Potal daraus machen?Also nu ein Portal für die Tscheschen?Düfte ich dann noch nicht mal die Domain in deutschen Suchmaschinen eintragen unter tschechischer Chat?

P.S Wie kann ich gaenau erkennenfür welches Gebiet die Markenanmeldung gilt?Ich weiß Durch die Klassen aber durch welche genau?

Mfg Iksals
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

Mit diesen Fragen musst Du wirklich zum Anwalt gehen, da unter anderem Recherchen erforderlich sind und die Abgrenzung im Einzelfall, ob eine räumliche Kollision vorliegt oder nicht, schwierig ist.

Mit einer Eintragung in deutsche Suchmaschinen wäre ich aber sehr vorsichtig.
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

1. Ich denke, dass die domain nicht wirksam abgemahnt werden kann, da chatcity ein rein beschreibender Begriff ist. Eine Anmeldung als Wortmarke wird das DPMA daher ablehen. Auf diesem Punkt würde ich sogar wetten.
2. Allerdings muss man ebenso die teilweise geistig verwirrte Rechtssprechung berücksichtigen. (z.B. kueche-online.de)
3. die wort-bildmarke ist da schon interessanter (siehe die Seite www.chatcity.de). Denn nunmehr kommt es auf die Verkehrsgeltung des Wortbildes an UND inwieweit www.chatcity.cz da eine Verwechselung eröffnet...

Gruss

Michael Dieckmann

PS: Trete unter der Firma www.chatcity.cz auf und berufe Dich dann auf den Schutz am eingerichteten Gewerbebetrieb.
 
Re: Ist www.ChatCity.cz abmahngefährdet wegen der

Zu Michaels Beitrag noch ein paar Anmerkungen:

>1. Ich denke, dass die domain nicht wirksam abgemahnt werden kann, da chatcity ein rein beschreibender Begriff ist. Eine Anmeldung als Wortmarke wird das DPMA daher ablehen. Auf diesem Punkt würde ich sogar wetten.<

Ich nicht. Denn der Begriff City ist nicht rein beschreibend für ein Portal und eine Community im Internet; dass die Erstentscheider möglicherweise Probleme machen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

>2. Allerdings muss man ebenso die teilweise geistig verwirrte Rechtssprechung berücksichtigen. (z.B. kueche-online.de)<

Eben!

>3. die wort-bildmarke ist da schon interessanter (siehe die Seite www.chatcity.de). Denn nunmehr kommt es auf die Verkehrsgeltung des Wortbildes an UND inwieweit www.chatcity.cz da eine Verwechselung eröffnet...<

Da liegt ein Missverständnis vor. Die Unterlassung der Benutzung eines Wortes kann zwar auch aus einer Wort-/Bildmarke begehrt werden. Dies aber nur dann, wenn das Wort selbst (und nicht etwa dessen grafische Umsetzung) schutzfähig und namentlich nicht einfach nur beschreibend ist.

>PS: Trete unter der Firma www.chatcity.cz auf und berufe Dich dann auf den Schutz am eingerichteten Gewerbebetrieb.<

Nach dem bisher Gesagten: Besser nicht. Denn zu groß ist die Gefahr, dass chatcity gegen ein entsprechendes später entstandenes Namens- und/oder Kennzeichenrecht prioritätsältere und damit vorrangige Rechte (z.B. auch als Titelrechte oder Geschäftsbezeichnung nach § 5 MarkenG) ins Feld führen kann.
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.984
Beiträge
378.079
Mitglieder
6.779
Neuestes Mitglied
cekintau

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben