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jan-ullrich.de ????

soyer

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15. Juli 2002
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Ist der prominente Träger des Namens Jan Ullrich auch dann berechtigt die URL zu erstreiten, wenn die Seite www.jan-ullrich.de einen Namensvetter präsentiert und eine deutliche Distanzierung zum Radsport-Star enthält?
Wie gefährdet bin ich, wenn ich die jan-ullrich.de auf eine andere Seite umleite, die weder mit Radsport noch mit einem Namensvetter zu tun hat? Gerne dürft ihr den aktuellen Stand der Dinge - check URL - kommentieren. Freue mich über qualitative Hinweise!

Grüße
 
OK! Link raus  ;D


Kurz gesagt:

Als Namensinhaber können Sie Unterlassungsansprüche gegen denjenigen geltend machen, der Ihr Recht am Namen bestreitet, oder wenn Ihr Interesse am Namen dadurch verletzt wird, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht.
 
Ich fang´ gleich an zu weinen  :'(
Wir bauen hier ein hochwertiges Onlinerechtsforum auf, und dann so ein Link  ::)

Nuja... Lebbe iss wohl wirklich hart ;D

grüsse,
engel
 
Nicht mehr zu retten..........! *kopfschüttel*  :'(
 
Wenn der Name der Domain gleich dem des Inhabers und dessen privaten Inhaltes ist dürfte kein Problem entstehen zu 80% allerdings wird ein Richter schnell auf den gedanken kommen das die Domain nicht gebraucht wird und in bessere Hände gehört da noch nichtmal eigener Inhalt zur Person hinterlegt ist (Also keine private Homepage). Ich würde Sie als Richter deshalb Dir abnehmen weil Du mir nicht deutlich machen konntest das es wichtig ist Dir die Domain zu lassen und nicht demjenigen zu geben der am meisten unter diesen Namen gesucht wird. Denn :
Du willst erreichbar sein im Netz und hast deinen Namen gesichert nur bist Du es ja nicht bzw. scheint es Dir nicht so wichtig zu sein weil Du Deine Besucher gleich weiterleitest und offensichtlich darauf spekulierst den Ruf und damit die Besucher von dem Fahrradfahrer abzugreifen.
 
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