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Jetzt hat es mich erwischt...

WebEbene

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19. Nov. 2004
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Endlich durfte ich auch mal eine Abmahnung bekommen...juhu :Shy:

Grund: Verwendung eines Zitats (inkl. Quellenangabe) auf einer Webseite zum Thema "Reisen". Diese Webseite war ein Webkatalog zum Thema Reisen, auf der sich Seitenbetreiber eintragen konnten und Webseiten eingespidert wurden.

Nun wurde ein Text von der Webseite (nicht der gesammte Text der Webseite, sondern nur ein Auszug als Vorschau) zitiert und inkl. Quellenangabe auf einer Unterseite dargestellt.

Der gegnerische Anwalt verlangt nun sein Kosten (600-700 Euro) + eine Lizenzgebühr in Höhe von rund 1500 Euro.

Morgen habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, aber die Sache lässt mir irgendwie keine Ruhe. Ist das Zitieren von Texten denn tatsächlich nicht erlaubt? Außerdem konnte doch jeder x-beliebige diese Webseite bei mir eintragen.

Vielen Dank für eure Tipps
Max
 
Wenn es ein klares Zitat mit eindeutiger Quellenangabe war, dann ist das Ganze absurd. Genau dafuer ist das System ja da.... Spinnen die Deutschen (Anwaelte) :D.

Das naechste Mal vielleicht als Bild einbinden?!

Gruss,
Mac
 
Die Webseite ist seit rund 2 Monaten offline (da die Einnahmen gerade mal für die Serverkosten gereicht habe) und deswegen kann ich dir das Ganze natürlich nicht mehr zeigen, aber der Aufbau war im Prinzip folgender:

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Textvorschau:

Titel

Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer textZitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer textZitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer textZitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer textZitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer textZitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text Zitierter langer text...

http://quelledestextesurl.de/unterseitewoherdertextstammt.htm - Seitengröße in KB
---------------------------------------------------------
 
Das wäre allerdings wirklich schlauer von mir gewesen :/

... aber hätte wohl keinen "neuen" content für sumas zum spidern geschaffen... ;)

mfg pyro :)
 
Stimmt,

noch schlauer wäre es gewesen dieses Projekt gleich zu lassen. Hat null Gewinn gebracht. Lediglich die Script- und Hostingkosten kamen wieder rein.
 
Such doch mal nach Zitat und Urheberrecht. Bei Wikipedia gibt es da einen sehr ausführlichen Artikel. Soweit ich weiss, kommt es auf die Länge des Zitats an.
 
Vielen Dank euch beiden für die Hinweise. Werde mir beides ein mal genauer durchlesen.
 
Ich muss sagen das ich viel Zeit damit verbringe solche "Zitate" entfernen zu lassen. Sowas stört sehr bei der Optimierung der Seite. Ich wär erfreu wenn man wenigstens Fragen würde.

Gerade bei Produktbeschreibungen aus einem Shop, wo nicht viel Text stehen darf, reichen schon 3 Zeilen um mir einen Nachteil zu verschaffen.

Abmahnung muss nicht sein aber wenn jemand davon massiv betroffen ist kann ich mir vorstellen das irgendwann die Hutschnur platzt.

Oft wird noch nicht mal eine Quelle genannt bzw diese nicht verlinkt. Rechtlich würde das aber sowieso nicht reichen, ein Zitat ist kein Text sondern 1-2 Sätze maximal.

Viele schreiben aber nunmal Texte damit die Seiten besucht werden und nicht das andere Seiten interessant gestaltet sind bzw Inhalt habe.
 
Ja gut, im Endeffekt ist das Script einfach Müll gewesen. Es wurde einfach zu viel Text gespeidert. Der Vrkäufer hat mir damals den Mund wässrig gemacht mit gigantischen Adsense-Gewinnen...

Ich finde diese Abmahnung trotzdem daneben. Die Webseite ist seit 2 Monaten offline und dann kommt eine Abmahnung^^

Bin gespannt, was sich da heute erreichen lässt.
 
WebEbene schrieb:
Ja gut, im Endeffekt ist das Script einfach Müll gewesen. Es wurde einfach zu viel Text gespeidert. Der Vrkäufer hat mir damals den Mund wässrig gemacht mit gigantischen Adsense-Gewinnen...

Ich finde diese Abmahnung trotzdem daneben. Die Webseite ist seit 2 Monaten offline und dann kommt eine Abmahnung^^

Das muss dich nicht wundern. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklaerung ist gerade auch dazu da, die Wiederholungsgefahr auszuschliessen. Selbst wenn die Website seit 2 Monaten nicht mehr online ist, ist die Wiederholungsgefahr immer noch gegeben.

Andreas
 
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