Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Jugendschutzbeauftragter

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
E

engel

Guest
Hallo,

ich habe gehört, dass Adultwebmaster künftig einen Jugendschutzbeauftragten benennen müssen.
Wie sieht das konkret aus?
Welche Personen kommen als Jugenschutzbeauftragte in Betracht?
Sind diese Beauftragten wirklich notwendig?

Wer weiss Genaueres?

grüsse,
engel
 
Dazu habe ich nun folgenden Text gefunden:
---------------------
Ausszug:
Mediendienstestaatsvertrag:
§ 8 - Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
(4) Wer gewerbsmäßig Mediendienste zur Nutzung bereithält, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese jugendgefährdende Inhalte enthalten können. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes. Er ist vom Anbieter bei der Angebotsplanung und der Gestaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu beteiligen.
----------------
Allerdings steht dort nicht, wie ein Jugendschutzbeauftragter definiert ist.

grüsse,
engel
 
Davon müssten doch auch Online-Shops betroffen sein, die z.B. indizierte Spielfilme, Games, oder Literatur/Cd´s anbieten.
Was fällt da noch Alles drunter?

Die Betreiber von Linksammlungen müssten doch auch einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, da hinter jedem Link.... .

grüsse,
engel
 
Es sind alle öffentlich zugänglichen Dienste betroffen, die jugendgefährdende Inhalte beinhalten können.

Keine Probleme dürften auftreten, wenn sich in einer Linkliste, die mit einem jugendgefährdenden Thema nichts zu tun hat, ein Link auf eine Seite befindet, die - vom Betreiber der Linkliste unerkannt - auch jugendgefährdende Inhalte bereithält.

Besondere Anforderungen an den Jugendschutzbeauftragten bestehen nicht.
 
Zurück
Oben