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Jüngere Firmenbezeichnung kippt 4 Jahre ältere Domain

Interessanter Fall. Bisher nicht rechtskraeftig.
Gruss,
Mac
 
klar, der bgh muss entscheiden, ob er die revision annimmt.

landgericht und olg waren sich einig und man sollte, insbesondere als besitzer eines domainportfolios die sache auf dem schirm haben.
denn wenn der bgh die revision ablehnt, ist dieses urteil eine echte gefahr für unbenutzte domains, die bei der registrierung frei von fremden rechten waren.

grüße
stefan
 
In dem speziellen Fall war die Domain aber auch überhaupt nicht genutzt ("Baustellenschild"), wie sähe die Beurteilung wohl bei aktivem Domainparking aus? Gilt das als Nutzung?
 
Naja, der Herr Päffgen hat ja durchaus auch vor dem BGH schon Erfolge gefeiert als keiner mehr damit rechnete. Also erstmal abwarten. Ansonsten bestätigt das meine Meinung über den Wert und die Sicherheit beschreibender Domainnamen...
Gruss,
Holger
 
ahoi zusammen,

bericht zum urteil bei markenbusiness.

vermutlich muss der bgh aber noch seinen senf dazu tun.

grüße
stefan

Hmm. Typisch Hamburger Urteil?

Muss man nun jede Domain mit einer Marke belegen?
Da wird es demnächst viele Topflappen in D-Land geben...damit die Marke auch benutzt wird und nicht "unmoralisch" ist. :Bomb:

Zum Glück geht Päffgen ja immer (?) bis zum BGH!

Grüsse

123meins
 
Man muss eine Domain nicht mit einer Marke sondern mit Inhalt belegen das man sozusagen teilnimmt im Internet. Das Parking ausreicht bezweifel ich stark.
 
Man muss eine Domain nicht mit einer Marke sondern mit Inhalt belegen das man sozusagen teilnimmt im Internet. Das Parking ausreicht bezweifel ich stark.

Ich denke schon das parken ausreicht denn mit Parken befüllt man die Domain mit spezifischen Informationen die man mit einer "In Aufbau" Seite nicht macht. d.h. erst durch die Befüllung mit Informationen (Sponsored-Links) kann man entscheiden ob etwaige Markenrechte verletzt werden oder nicht. Wenn unter AHD.de eine komplett andere Seite gemacht hätte (z.B. Infoseite zu Althochdeutsch) bzw. was einigemaßen beschreibend ist z.B. AHD ist auch die Abkürzung für Althochdeutsch, dann hätte der Kläger nie eine Chance gehabt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Althochdeutsch

Auch "nur eine Parkingseite" ist eine Seite die im Internet teilnimmt da sie eine kommerziell ausgerichtete Seite ist und Geld einbringt. ("Werbung für Dritter")

Für mich ist diese Art von Urteil ja nichts neues. Ähnliche Fälle wie z.B. maxem.de (BGH+VGH), juraxx.de (OLG) oder ad-acta.de (BGH+VGH) gingen ja auch so aus. Ich sehe leider bei dem Fall für Päffgen wenig Chancen das er hier gewinnt.

Jeder der nichtbeschreibende Domains im Portfolio hat läuft Gefahr in Zukunft abgemahnt und verurteilt zu werden - und das nicht nur in Deutschland sondern auch z.B. in USA (ich sage nur "in rem")

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich jetzt keine Eigentumswohnung mehr kaufen und diese leer stehen lassen, weil ich Angst haben muß, Jemand anders bekommt sie zugesprochen?

Halloo! Alle man klar denkend? Bin ich im Sozialismus oder in der freien Marktwirtschaft.

Es ist meine Rede seit Jahren. Vernünftigen Verband gründen und so stark und anerkannt werden, dass man ehrenamtliche Richter zu den Landgerichten schicken kann. Die meisten Urteile sind bislang fernab von jeglichem logischen (IT) Verstand.
 
Darf ich jetzt keine Eigentumswohnung mehr kaufen und diese leer stehen lassen, weil ich Angst haben muß, Jemand anders bekommt sie zugesprochen?

Halloo! Alle man klar denkend? Bin ich im Sozialismus oder in der freien Marktwirtschaft.

Es ist meine Rede seit Jahren. Vernünftigen Verband gründen und so stark und anerkannt werden, dass man ehrenamtliche Richter zu den Landgerichten schicken kann. Die meisten Urteile sind bislang fernab von jeglichem logischen (IT) Verstand.

Nachdem es ja bereits zwei BGH und VGH Urteile und zwei OLG-Urteile gibt, wird es wohl schwer werden gegen die aktuelle Rechtssprechnung in den nächsten paar Jahren was zu machen - außer ein EuGH Urteil kippt die beiden BGH-Urteile.

Greeny
 
Halloo! Alle man klar denkend? Bin ich im Sozialismus oder in der freien Marktwirtschaft.

Hmm. Die Frage kannst Du Dir doch wirklich am besten selber beantworten :Wink:

In der "freien" Marktwirtschaft sind wir sicher nicht, ich würde das als gedudete und gelenkte Marktwirtschaft umschreiben. :Whistle:
Frag mal Münte.

Grüsse

123meins
 
bin aktuell selbst am Überlegen, ob ich für den Domainnamen meiner Hauptseite (reiner Fantasyname und alle wichtigen TLDs sind mir) die 300 euro für eine Markenanmeldung investieren soll oder nicht. Hatte schon jemand ähnliche Überlegungen und ist es empfehlenswert oder eher unnötig?

Über Eure Meinung und evtl. Tipps würde ich mich freuen (auch gerne per PN).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach der aktuellen Rechtslage (maxem.de, juraxx.de, ahd.de, ad-acta.de) würde ich das eher empfehlen um auf Nummer Sicher zu gehen.

Greeny
 
Die Frage ist was er erreichen will, aus Schutz vor feindlicher Übernahme halte ich das für nicht für Punkte bringend.
Greeny, deine Argumentation das Parking ausreicht klingt zwar nett aber zerlegt Dir der Richter während des Satzes mit einem Kopf schüttln weil Du kein nutzenswerten Inhalt hast. Diese Wort habe ich schon vor Gericht gehört, daher Parking nicht ausreichend meiner Meinung nach.
Der Richter ist ja nicht weltfremd und sagt Dir:
Die andere Firma möchte ein Angebot machen und Du bringst nicht was der user erwartet sondern führst die nur wieder weiter in der Hoffnung dort was zu finden. Es ist also völlige wertlose Seite und daher nicht Schutzbedürftig (rein vom Inhalt gesehen).
 
Also das eine Parkingseite KEINE nutzenswerte Nutzung ist, würde ich gerne von einem BGH-Richter hören, vorher glaube ich das nicht. Dann wäre eine Suchmaschine auch eine sinnlose Nutzung weil man da nur Links findet (wobei viele nichtbezahlten Links nur Blödsinn anzeigen) Bei den Parkingseiten findet man doch wenigstens hauptsächlich sinnvolle Seiten da die den Leuten ja auch Geld kosten und denen auch was bringen müssen. Ich sehe Domainparking als eine Art dynamisches Domainsharing und da kann doch kein Richter was dagegen haben wenn mehrere Kunden sich die gleiche Domain teilen als wenn eine Firma die komplette Domain "besetzt" und der user der die Domain aufruft nur eine Seite vorfindet die ihm vielleicht gar nicht gefällt.

Ich glaube die Frage stellt sich eher ob es sich bei der Domain um eine richtige TypeIn Domain handelt oder ob es nur eine SuMa-optimierte Seite ist wo es dann natürlich kaum einen Sinn macht wenn man von einer Suchmaschine einen Link aufruft und dann findet man wie bei der Suchmaschine wieder die gleichen oder ähnlichen Links wie von der Suchmaschine.

Ein schutzbedürftiger Inhalt ist eine Parkingseite natürlich nicht da kein eigener (wechselnder) Inhalt drauf ist d.h. einen Werktitelschutz wird man wohl kaum für eine Parkingseite bekommen - da gebe ich Dir schon recht, aber "sinnlos" ist eine "richtige TypeIn" Parkingseite auf jeden Fall. Ich habe schon genug Mails von Firmen bekommen die einen Link auf der Parkingseite haben wollten und auch dafür bezahlt hätten. So sinnlos kann dann Parking auch wieder nicht sein wenn man Werbung für andere Firmen macht.

Greeny
 
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