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Kann man zu Unrecht gezahlte Abmahnkosten nach Jahren zurückholen!?

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Wenn man aufgrund einer dt. Markeneintragung abgemahnt wird und daraufhin die Unterlassungserklärung unterschreibt und die Abmahnkosten zahlt (die ja schnell mal bei xxxx Euro sein können), wie verhält es sich dann wenn einige Monate oder Jahre später einer Löschung der Marke stattgegeben wird und somit die Marke verschwindet?!
Kann man dann diese Abmahnungen aus der Vergangenheit anfechten oder heißt es hier: Vorbei - nichts geht mehr! ?!

Ist nur ne allgemeine Frage von daher denke ich hat es nix mit Rechtsberatung zu tun.

mfg ANdreas
 
Ganz allgemein geantwortet:
Es kommt wohl auf den Text der Erklärung an.
Die "Standarterklärungen" schließen dies meines Wissens aus.

cu
Thomas
 
Moin Moin,
vampsoftchef schrieb:
Wenn man aufgrund einer dt. Markeneintragung abgemahnt wird und daraufhin die Unterlassungserklärung unterschreibt und die Abmahnkosten zahlt (die ja schnell mal bei xxxx Euro sein können), wie verhält es sich dann wenn einige Monate oder Jahre später einer Löschung der Marke stattgegeben wird und somit die Marke verschwindet?!
Kann man dann diese Abmahnungen aus der Vergangenheit anfechten oder heißt es hier: Vorbei - nichts geht mehr! ?!

Ist nur ne allgemeine Frage von daher denke ich hat es nix mit Rechtsberatung zu tun.

mfg ANdreas
Das ist ja ungefähr so, als wenn dich der Polizist dabei erwischt, wie du gerade bei Rot über die Ampel gefahren bist. Während er dir dann ein Knöllchen (Strafzettel) ausstellt, zeigst du einfach auf die grüne Ampel und meinst, das Knöllchen sei ungerechtfertigt, da jetzt ja grün sei.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir folgendes:
1.Die Abmahnung hatte zum Zeitpunkt der Zustellung ihre Berechtigung, ergo musstest du zahlen.
2.Wenn die Berechtigung wegfällt, während du noch zahlen müsstest, fällt natürlich auch die Zahlung weg.
3.Fällt allerdings die Berechtigung nach Zahlungsende weg, dann gilt 1.

Ahoi. Don Harms
 
Paul_Kuhn schrieb:
Moin Moin,

Das ist ja ungefähr so, als wenn dich der Polizist dabei erwischt, wie du gerade bei Rot über die Ampel gefahren bist. Während er dir dann ein Knöllchen (Strafzettel) ausstellt, zeigst du einfach auf die grüne Ampel und meinst, das Knöllchen sei ungerechtfertigt, da jetzt ja grün sei.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir folgendes:
1.Die Abmahnung hatte zum Zeitpunkt der Zustellung ihre Berechtigung, ergo musstest du zahlen.
2.Wenn die Berechtigung wegfällt, während du noch zahlen müsstest, fällt natürlich auch die Zahlung weg.
3.Fällt allerdings die Berechtigung nach Zahlungsende weg, dann gilt 1.

Ahoi. Don Harms

Hallo,
naja das kann man aber auch anders auslegen:
Jemand wird verurteilt und das Urteil ist rechtskräftig. Nach 10 Jahren kommt heraus, dass er zu Unrecht verurteilt wurde. Jetzt kann er ebenfalls Schadensersatz einklagen.

Ich werde mir morgen mal in einer freien Minute die oben von DesVerger genannten links anschauen, das scheint glaub ich genau in die Richtung zu gehen an die ich gedacht hatte. Wenn ich mich recht erinnere hatte ich damals auch einiges gestrichen an der unterschriebenen Erklärung.

Naja mal schauen, wie gesagt bin jetzt zu müde und wers mir morgen mal anschauen.

Bis denne - Andreas
 
Moin Moin,

nur weil eine Marke gelöscht wird, heisst das ja nicht, dass deren gesamtes Vorleben dadurch auch gleich zu den Akten gelegt wird.

Ahoi, DON "gute Nacht" HARMS
 
So,

habs mal überprüft. Hatte zwar was gestrichen aber nix hinzugefügt, d.h. man kann nix zurückfordern wenn die MArke heute gelöscht wird.

Naja fürs nächste mal weiß ich Bescheid... :-/

mfg Andreas
 
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