Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Käufer bezahlt Domain und lässt sich viel Zeit beim Umzug

48h

New member
Registriert
15. Dez. 2006
Beiträge
393
Reaktionspunkte
0
Habe da mal eine Frage: Ich erlebe innerhalb kurzer Zeit, dass ich bereits zum dritten Mal einem Domain-Käufer nachtelefonieren und ihm Mails schicken muss, er möge doch bitte die gekaufte (und auch schon bezahlte!!) Domain zu seinem Provider umziehen. Passiert es bei Euch auch öfter, dass jemand eine Domain zahlt und sich dann für den Transfer sehr viel Zeit lässt, so dass Wochen, ja beinahe Monate vergehen? Bin ich als Verkäufer verpflichtet den Käufern hinterherzulaufen und sie darauf aufmerksam zu machen, dass der Transfer noch nicht vollzogen wurde?

Beste Grüße aus München,

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bei mir noch nie vorgekommen, meist werden die KKs schon gestellt, wenn der Käufer die Rechnung erhält.

Ich würde auf keinen Fall jemanden hinterher laufen, gibt doch klare Regeln und solange die Domains nicht abgezogen sind verdienen sie halt für Dich Geld...
 
Ich habe ein ähnliches Problem - hab vor Monaten eine Domain bei eBay verkauft, das Geld erhalten, aber der Käufer startet den KK einfach nicht. Weiß jemand, ob ich die Domain irgendwann wieder anderweitig verkaufen darf oder muss ich die jetzt auf ewig für den Käufer bereithalten?
 
Du darfst die Domain nicht an Dritte verkaufen, im Grunde musst Du Fristen setzen und nach der 3. könntest Du die irgendwann Löschen, verkaufen aber nie.
 
Ich habe ein ähnliches Problem - hab vor Monaten eine Domain bei eBay verkauft, das Geld erhalten, aber der Käufer startet den KK einfach nicht. Weiß jemand, ob ich die Domain irgendwann wieder anderweitig verkaufen darf oder muss ich die jetzt auf ewig für den Käufer bereithalten?

Du kannst ja wohl nicht das Eigentum anderer Leute verkaufen. Die re-Regkosten kannst Du natürlich geltend machen. Einer meiner Käufer hat seine Domain seit 3 Jahren nicht umgezogen. Da sie aber jeden Monat die Jahreskosten einspielt, habe ich da keine Eile und wenn er umzieht, kann er die Domainkosten vorher bezahlen.

Aloa,

Rainer

Domanhandel.biz - Domainbusiness.biz - Domainverkauf.biz - Domainverkäufe.de
 
Habe da mal eine Frage: Ich erlebe innerhalb kurzer Zeit, dass ich bereits zum dritten Mal einem Domain-Käufer nachtelefonieren und ihm Mails schicken muss, er möge doch bitte die gekaufte (und auch schon bezahlte!!) Domain zu seinem Provider umziehen. Passiert es bei Euch auch öfter, dass jemand eine Domain zahlt und sich dann für den Transfer sehr viel Zeit lässt, so dass Wochen, ja beinahe Monate vergehen? Bin ich als Verkäufer verpflichtet den Käufern hinterherzulaufen und sie darauf aufmerksam zu machen, dass der Transfer noch nicht vollzogen wurde?

Beste Grüße aus München,

Martin

Für .de Domains gibt es dafür das TRANSIT-Verfahren. Damit bist Du aus dem Schneider. Vorher natürlich Inhaber wechseln und dessen Adresse überprüfen.

Bei CNOBI muss normalerweise jährlich verlängert werden. Wenn Du den Käufer als Inhaber einträgst, solltest Du ihn per Einschreiben darauf hinweisen, dass er bei Nichtbezahlung seine Domain verlieren kann.

Ob es bei CNOBI in der Praxis klappt hängt vom Provider ab, eine Domain in den Transit zugeben ist bei vielen Resellerangeboten möglich, ggfs. die Domain entsprechend umziehen oder Deinen Provider darum bitten diese in den TRANSIT zu geben.

Grüsse

123meins
 
hast du schon whois Update durchgeführt?
sind die Daten richtig?
ich würde an deiner Stelle einfach whois update durchführen, und den provider ansprechen, das er die rechnung frü renew selbst direkt schickt.

1_1174069298.gif
 
Ich hab da auch so einen Kunden. ;)
In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein ganzes Projekt. Mir soll es recht sein, solange mein Adsense-Code drauf ist.

Aber ich muss schon sagen, dass die meisten Kunden sich beim Übertragenn der Domain(s) reichlich Zeit lassen. Zumindest habe ich die Erfahrung machen können.

Grüße
Lukas
 
Bei mir ist es umgekehrt. Ich habe eine Domain gekauft und der Verkäufer überschreibt sie mir einfach nicht. Jedesmal kommt er mit was anderem, er fragte mich schon zig mal nach meinen Adressdaten und der Auftragsnummer, dann war einmal das Fax unten abgeschnitten, dann wollte er wieder die Auftragsnummer wissen usw. Ich fühlte mich vera....t und schrieb ihm, dass er die olle Domain behalten kann, der Preis war auch nicht so hoch, dass sich weitere Mühe lohnen würde.
 
So ne Nase hab ich auch an der Angel. Hab die Domain bezahlt aber er unterschreibt den KK-Antrag nicht jetzt habe ich erstmal Anzeige bei der Polizei gestellt wegen Warenbetrug & wenn er nicht will gehe ich vor Gericht.
Dann hab ich mein Urteil und er muss ob er will oder nicht & die Gerichtskosten muss er auch noch tragen. Dann Zahlt er drauf mir soll es recht sein.

Gruß zuGast

Bei mir ist es umgekehrt. Ich habe eine Domain gekauft und der Verkäufer überschreibt sie mir einfach nicht. Jedesmal kommt er mit was anderem, er fragte mich schon zig mal nach meinen Adressdaten und der Auftragsnummer, dann war einmal das Fax unten abgeschnitten, dann wollte er wieder die Auftragsnummer wissen usw. Ich fühlte mich vera....t und schrieb ihm, dass er die olle Domain behalten kann, der Preis war auch nicht so hoch, dass sich weitere Mühe lohnen würde.
 
Alles klar. Vielen Dank für die Tipps.

Gruß Martin
 
Ich greif das nochmal auf.
Ich war meinerseits auch einmal für eine Verzögerung in Sachen KK verantwortlich...doch das waren 1,5 Wochen und ich habe mich (berechtigter Weise) dafür entschuldigt und den Käufer informiert.

Zu den Sachen mit den Käufern:

Ich habe einmal ein Projekt für 99 Euro verkauft, Geld erhalten und er wollte es einfach nicht mehr bzw. hat sich nie wieder gemeldet, auch auf Rückfragen nicht.

Jezt habe ich 3 Domains verkauft (übrigens alles bei eBay natürlich) und der Käufer meldet sich auch nicht mehr (Geld ist überwiesen worden).

Ich kann doch nicht jedem hinterherlaufen, muss ich jetzt extra 3 Fristen setzen? Kann ich die Domains nach einer gewissen Zeit einfach löschen?
Es geht mir ziemlich auf den Keks, wenn sie jemand nicht habe möchte, dann ebend nicht.
Was würde denn passieren, wenn ich die Domains irgendwann droppe...?


Gruß

Philipp
 
Ich habe solche Fälle bereits öfters gehabt und unterschiedlich gelöst. Inzwischen vereinbare ich immer eine 14 Tage Frist. Sollte bis dahin kein Transfer am laufen sein, hat der Käufer keinen Anspruch mehr. Dafür biete die Möglichkeit an, dass der Käufer ein Domainkonto bei mir eröffnet, damit ich die Domain dorthin pushen kann. Dies natürlich nur mit Käufer außerhalb der Domainbranche.
 
Danach hat der Käufer keinen Anspruch mehr?! Warum das denn? Weil Du es so in den Vertrag geschrieben hast? Diesen Abschnitt Deines Vertrages solltest Du unbedingt mal Deinem Anwalt zur Überprüfung vorlegen.

Ansonsten empfehle ich in ähnlichen Fällen in den Vertrag einen Abschnitt aufzunehmen, der sinngemäß besagt, dass ab Vertragsschluss bis Transfer durch den Kunden ein kurzfristiger Domainhostingvertrag zwischen den Parteien vereinbart wird. Zusätzlich würde ich das Recht des Providers/Verkäufers mitauzfnehmen, die Domain in den Transit zur Denic zu geben, falls der Käufer nach xmaliger Aufforderung und Terminüberschreitung die Domain nicht zu seinem "richtigen" Provider umzieht.

Das macht natürlich erst richtig Sinn, wenn man als Verkäufer/Provider die Domain auch selbst in den Transit schicken kann.

Ciao
Forsaken


Ich habe solche Fälle bereits öfters gehabt und unterschiedlich gelöst. Inzwischen vereinbare ich immer eine 14 Tage Frist. Sollte bis dahin kein Transfer am laufen sein, hat der Käufer keinen Anspruch mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt mal angenommen, der Käufer meldet sich auch in 2 Monaten nicht. Dann gehe ich doch davon aus, dass kein Interesse besteht und er/sie sich die Transferkosten sparen möchte.
Was ist, wenn ich in 2 Monaten für eine längere Zeit nicht zu erreichen bin (was bei mir der Fall sein wird, freiwillig) oder die Domain, aus welchen Gründen auch immer, mir gekündigt wird oder ich sie selber kündige?
Ich habe in der Auktion selber keine Regelung diesbezüglich vorgenommen, nur dass ich dem KK-Antrag unverzüglich zustimme nach Bezahlung.

Gibt es denn keine maximale Frist? Ich habe wichtigere Dinge zu tun, als Monate oder Jahre auf eine Transferanfrage zu warten. Der Käufer weiß genau, worum es geht.
 
Danke forsaken, ich habe aber nirgends gesagt, dass das ganze so durchsetzbar ist!!!
Seit dem ich diese Modalität benutze, klappt es mit den zügigen Transfers, insofern Zweck erreicht.

Anderer Fall:
Vor zwei Jahren habe ich 4 Domains über eBay verkauft. Käufer hat bezahlt und auch die KKs vollzogen (es waren alles .de Domains). Nun kam in Januar die Transitmeldung von der Denic, weil ich ich immer noch als Inhaber drin stand und die Domains aus irgend einem Grund zum Transit geschickt wurden. Der damalige Käufer ist nicht aufzufinden. Da die Domains nicht sooooo schlecht waren, habe ich sie innerhalb der vorgegebenen Frist übernommen.
...und nun?
 
Hatte ich auch. Das ist Jahre her und irgendwann habe ich die entsprechende Domain auch gekündigt. Ich hätte auch Geld zurücküberwiesen aber wer nicht will, der hat schon (genug) oder wie?
 
Danke forsaken, ich habe aber nirgends gesagt, dass das ganze so durchsetzbar ist!!!
Seit dem ich diese Modalität benutze, klappt es mit den zügigen Transfers, insofern Zweck erreicht.
Aha, schon mal was davon gehört, dass widerrechtliche AGB abmahnfähig sind (und in der Praxis auch relativ häufig abgemahnt werden)? Ich kann nur jedem davon abraten einfach irgendwas in die AGB zu schreiben, nur weil es "zweckdienlich" ist. Und ja, Dein (häufig benutzter) Vertrag ist ABG-rechtlich einzuordnen.

Anderer Fall:
Vor zwei Jahren habe ich 4 Domains über eBay verkauft. Käufer hat bezahlt und auch die KKs vollzogen (es waren alles .de Domains). Nun kam in Januar die Transitmeldung von der Denic, weil ich ich immer noch als Inhaber drin stand und die Domains aus irgend einem Grund zum Transit geschickt wurden. Der damalige Käufer ist nicht aufzufinden. Da die Domains nicht sooooo schlecht waren, habe ich sie innerhalb der vorgegebenen Frist übernommen.
...und nun?

Natürlich hat Dein Käufer immer noch einen vertraglichen Anspruch auf Übertragung der Domain. Sollte sich der Käufer nach drei (Kalender)Jahren bei Dir melden und die Domain einfordern, dann würde ich das über die Verjährung regeln. Man könnte aber auch über eine (bereits erfolgte) Erfüllung nachdenken, je nachdem an welchem Umstand man diesbezüglich anknüpft. Bzgl. Deiner (Wieder)Übernahme der Domain könnte man dann über GoA nachdenken. (Dies jetzt alles nur schnell aus der Hüfte geschossen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Bezüglich der anderen Fälle, in denen der Verkäufer die Domain nicht übernimmt, könnte man hinsichtlich eines (zufälligen!) Untergangs der Domain über die Regelungen zum Annahmeverzug nachdenken.

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
Lösung für die Zukunft

Liebe Kollegen,

die meisten Verträge gehen wenig bis gar nicht auf den Übergang der Rechte an den Käufer ein. Meistens werden da labbrige Pauschalformulierungen verwendet, wie "Käufer und Verkäufer verpflichten sich all erforderlichen Massnahmen.....".

Ich löse das Problem auf zwei Arten: Entweder einen Escrow Service zwischenschalten (Notar, bekannter Anwalt wie John Berryhill oder Paul Keating, Escrow.com, Sedo, etc), dadurch erledigt sich das Problem. Oder aber die Übergabe der Domain explizit glasklar im Vertrag regeln.

Ich mache das so: Der Käufer übermittelt mir alle Daten die im Namefile erscheinen sollen. Auch Nameserver. Einfach ALLE Daten. Er übermittelt mir auch, welches ICANN Mitglied (oder Denic Mitglied) die Domain abholt. Danach geht es meistens recht problemlos: Die Zustimmungen kann er selbst erteilen, wenn erforderlich, und Du weisst, dass die Domain beim richtigen Registrar landet.

Holt er dann trotzdem nicht ab, kann man in meinen Augen die Domain einfach auslaufen lassen, solange dies nicht binnen 6 Monaten nach Kaufvertrag geschieht. Da ich aber daran interessiert bin, dass der Kunde vielleicht nochmal kauft, rufe ich einfach so oft an, BIS er umzieht. Und zwar AUCH bei seinem Registrar.

Ich verkaufe nichts unter 10.000 Euro normalerweise. Da macht es Sinn so zu handeln. Wenn man für 300,- Euro verkauft, dann lohnt sich der Aufwand natürlich nicht.
 
Zurück
Oben