pyro
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- 06. Juli 2004
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- 5.284
Hallo,
Habe ja schon seit Ewigkeiten die domain onlineshops.info an einen shopsoftwarehersteller verkauft. Dieser bat dann darum den deal über Kaufvertrag abzuwickeln.
Jedoch hat der Käufer bis dato das Geld nicht überwiesen, noch Anstalten dazu gemacht, die domain auf seinen account zu übertragen. Habe ihn mehrfach per mail und einmal per fax dazu aufgefordert, doch bis dato nur Versprechen bekommen, die dann erst nicht eingehalten wurden.
Nun meine Frage: Darf ich ohne 3 malige schriftlich eingeschriebene Mahnung die domain an einen der anderen Interessenten verkaufen? Oder muß ich diesen Schritt unbedingt einhalten? Ich frage deswegen, da ich im Kaufvertrag eine Zahlungsfrist gesetzt habe. Insofern, wird der Kaufvertrag ungültig, wenn diese vom Käufer nicht eingehalten wird (und ich somit keine Mahnungen schreiben muß)?
Hier die Relevanten Auszüge aus dem Kaufvertrag (wohlgemerkt hat er mir noch nicht einmal das unterschriebene Duplikat zukommen lassen, jedoch hat er von mir schon eine unterschriebene Ausführung und kann sich eben deswegen darauf beziehen):
"Kaufpreis, Nebenkosten
Der Kaufpreis beträgt EUR XXXXXX (in Worten: XXXXXX).
Der Kaufpreis wird im Voraus erstattet und ist bis 23.12.2004 fällig.
"
"Mitwirkungspflichten
Der Käufer verpflichtet sich, allen für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen. "
"Haftung
Im übrigen haftet der Verkäufer grundsätzlich nur für vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf einen Betrag, der dem des Kaufpreises entspricht, begrenzt.
"
Und dann halt noch ne übliche salvatorische Klausel...
mfg, pyro
Habe ja schon seit Ewigkeiten die domain onlineshops.info an einen shopsoftwarehersteller verkauft. Dieser bat dann darum den deal über Kaufvertrag abzuwickeln.
Jedoch hat der Käufer bis dato das Geld nicht überwiesen, noch Anstalten dazu gemacht, die domain auf seinen account zu übertragen. Habe ihn mehrfach per mail und einmal per fax dazu aufgefordert, doch bis dato nur Versprechen bekommen, die dann erst nicht eingehalten wurden.
Nun meine Frage: Darf ich ohne 3 malige schriftlich eingeschriebene Mahnung die domain an einen der anderen Interessenten verkaufen? Oder muß ich diesen Schritt unbedingt einhalten? Ich frage deswegen, da ich im Kaufvertrag eine Zahlungsfrist gesetzt habe. Insofern, wird der Kaufvertrag ungültig, wenn diese vom Käufer nicht eingehalten wird (und ich somit keine Mahnungen schreiben muß)?
Hier die Relevanten Auszüge aus dem Kaufvertrag (wohlgemerkt hat er mir noch nicht einmal das unterschriebene Duplikat zukommen lassen, jedoch hat er von mir schon eine unterschriebene Ausführung und kann sich eben deswegen darauf beziehen):
"Kaufpreis, Nebenkosten
Der Kaufpreis beträgt EUR XXXXXX (in Worten: XXXXXX).
Der Kaufpreis wird im Voraus erstattet und ist bis 23.12.2004 fällig.
"
"Mitwirkungspflichten
Der Käufer verpflichtet sich, allen für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen. "
"Haftung
Im übrigen haftet der Verkäufer grundsätzlich nur für vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit bleibt die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf einen Betrag, der dem des Kaufpreises entspricht, begrenzt.
"
Und dann halt noch ne übliche salvatorische Klausel...
mfg, pyro
