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Käufer will nicht mehr?!

flo

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06. Juli 2005
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Moinsen,

habe derzeit ein ärgerliches Problem.

Ich wurde von einer Onlinefirma wegen einer Domain angeschrieben.
Nach einigen Tagen waren wir uns über den Preis einig.
Dann teilte er mir mit, dass die Domain nicht für ihn wäre und ich die
Rechnung auf einen anderen Namen ausstellen solle (er war also nur Vermittler).

Das habe ich getan und ihm die Rechnung zum weiterleiten per eMail zugesandt.

Nun, nach einer Woche sagt er, der Kunde habe sich einfach anders entschieden und möchte die Domain doch nicht mehr.

Sehr ärgerlich, jetzt stehe ich blöd da oder? :playingball:
 
Wenn du ihm einen Preis für einen Artikel (Domain) nennst und er dir darauf hin bestätigt, dass dies ok für ihn sei und er einschlägt, dann habt ihr einen Kaufvertrag geschlossen!

(siehe auch hier: Link


Viele Grüße,


Andreas
 
Hm...ok vielen Dank!

heißt das in meinem Fall dass der Kaufvertrag eigentlich mit dem Domainvermittler zustande gekommen ist, richtig?
Also nicht mit der Rechnungsadresse die er mir dann gegeben hat...

Wir haben verhandelt, uns geeinigt, dann ist er auch die Anlaufstelle für die Zahlung?!
 
Sorry, aber im Prinzip ist doch kein Schaden entstanden - Du hast zwar kein Geld bekommen, aber da für doch noch die Ware (Domain) behalten oder ?

Sicherlich ist das ärgerlich, aber Du wirst nichts machen könen, denn drauf pochen bzw. gar versuchen, das jetzt gerichtlich durchzu boxen, dass man Dir die Doamin jetzt abnimmt, sehe ich sehr schlechte Karten, da Du ja keinen unmittelbaren nachweißlichen Schaden erlitten hast.

Gruß Dirk
 
Sorry, aber im Prinzip ist doch kein Schaden entstanden - Du hast zwar kein Geld bekommen, aber da für doch noch die Ware (Domain) behalten oder ?

Sicherlich ist das ärgerlich, aber Du wirst nichts machen könen, denn drauf pochen bzw. gar versuchen, das jetzt gerichtlich durchzu boxen, dass man Dir die Doamin jetzt abnimmt, sehe ich sehr schlechte Karten, da Du ja keinen unmittelbaren nachweißlichen Schaden erlitten hast.

Gruß Dirk

Könnte man aber auch anders argumentieren, nämlich das der entstandene Schaden mindestens so hoch wie der vereinbarte Preis ist.
Hinzu kommen noch die eigenen Arbeitsstunden.

Wenn ein Vertrag nicht eingehalten wird, so entsteht doch automatisch ein Schaden, oder?

Kenne mich da nicht aus und es nur meine bescheidene Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Ja, aber was will man in diesem Falle den Richter erzählen?
Das die Domain noch im Besitz sich befindet, dass man quasi keine Kosten hatte - bis auf die Zeit des E-Mails schreibens, was man beziffern müsste und das man ja jetzt die Möglichkeit hat, die Domain weiterhin zu Geld machen zu können und eventuell sogar noch einen höheren Gewinn erzielen zu können?

Es ist in Deutschland nun mal so, dass man nur dann einen entstandenen Schaden geltend machen kann, wenn man selbst den finanziellen Schaden exakt beziffern könnte und nachweißen kann und dann kommt ja noch hinzu, dass man erstmal bei Anwalt & Gericht in Vorkasse gehen müsste -wa swohl in keinem Verhältnis zum erzielbaren Gewinn in diesem Falle steht, oder?

Die eigenen Ausgaben könnte man dann aber wieder in einem zweiten Zivielprozess (so heißt das wohl) seperat zurückklagen - mit Aussichten 50/50.

Ich kenne mich zwar auch nicht aus, aber ich sehe echt keine Chance hier was einklagen zu können - wohl noch nicht mal dann, wenn die Doain 20.000 EUR gebracht hätte :)

Ärgerlich ist es allemal - absolut keine Frage, gerade auch, wenn man eventuell das Gled schon wieder verplant hat.

Gruß Dirk
 
Könnte man aber auch anders argumentieren, nämlich das der entstandene Schaden mindestens so hoch wie der vereinbarte Preis ist.
Hinzu kommen noch die eigenen Arbeitsstunden.

Wenn ein Vertrag nicht eingehalten wird, so entsteht doch automatisch ein Schaden, oder?

Kenne mich da nicht aus und es nur meine bescheidene Meinung, keine Rechtsberatung.

Die Wirksamkeit des Vertrages dürfte unabhängig von von etwaig entstandenen Schäden zu betrachten sein, oder? ....sind zwei Paar Schuhe...

Bzgl. des Kaufvertrages bin ich der Ansicht, dass Du einen Vertrag mit dem Erstkontakt geschlossen hast.

Ob Du Deine Rechte / Vertrag letztlich gerichtlich durchfighten möchtest ist eine andere Sache.....viele machen es aus Prinzip, andere machen es vom Volumen abhängig, andere verzichten ganz drauf, weil der Ärger den man in der Folge hat, den Kaufpreis nicht im Ansatz kompensiert. Ist ne persönliche Entscheidung.

Good luck
 
man würde hier auf "erfüllung des vertrages" klagen können. sofern in den emails die ware und der preis "vereinbart" wurde und zustimmung erfolgte, am besten noch eine rückbestätigung deinerseits (vertragsannahme) dürfte es vor gericht keine probleme geben.
ob der für einen dritten kauft ist meiner ansicht nach unerheblich, schliesslich tritt er hier als kaufmann auf und tätigt das geschäft zunächst auf eigene rechnung.

gruesse oppo
 
@ Japs

wie schon ausgeführt ist ein Kaufvertrag entstanden. Somit hat der Verkäufer das Recht auf Durchsetzung des Vertrags. ( also Frist zur Annahme mit Ablehnungsandrohung und Schadensersatz usw. )

Unter bestimmten Umständen kommt sodann in Betracht die Domain anderweitig zu veräussern und einen "möglichen Differenzbetrag" im Wege des Schadensersatzes einzufordern.

Wichtig, immer den konkreten Einzelfall betrachten sonst kann der Schuss auch nach hinten losgehen.
 
Ok erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Aus den Verhandlungsemails geht die Ware und letztendlich der vereinbarte Preis klipp und klar hervor.

Es geht um 500 Euro die ich nunmal auch schon eingeplant habe, für manchen vielleicht nix aber für mich doch schon einiges.

Mal sehen wie sich die Sache klären lässt auf gerichtliche Klärung habe ich eigentlich wenig Lust, da das Stress und erstmal Kosten für mich bedeuten würde. Ich weiß nicht ob das in diesem Preissegment lohnend wäre.

Grüße
 
Ich wurde von einer Onlinefirma wegen einer Domain angeschrieben.
Nach einigen Tagen waren wir uns über den Preis einig.
Dann teilte er mir mit, dass die Domain nicht für ihn wäre und ich die
Rechnung auf einen anderen Namen ausstellen solle (er war also nur Vermittler).


Kaufvertrag vorhanden ja oder nein?

Nein leider nicht nur der Mailverkehr

Hm...ok vielen Dank!

heißt das in meinem Fall dass der Kaufvertrag eigentlich mit dem Domainvermittler zustande gekommen ist, richtig?
Also nicht mit der Rechnungsadresse die er mir dann gegeben hat...

Wir haben verhandelt, uns geeinigt, dann ist er auch die Anlaufstelle für die Zahlung?!

was denn nun?

Eine Frage und die dazugehörige Antwort können weiterhelfen:
Welche Formulierungen der andern Seite bringen dich denn zu der Meinung, dass ein gültiger Vertrag klar geschlossen wurde?



Grüße
Xandra
 
Um das zu verstehen empfehle ich dir, die Antworten von Xtreme, vampsoftchef (link), Trixi und oppo, Michael111 zu lesen.
In Kombination mit dem Fachwissen, das ich über meinen eigenen eMailverkehr habe, ergibt die Gleichung eine sinnvolle Lösung.

edit
Aus den Verhandlungsemails geht die Ware und letztendlich der vereinbarte Preis klipp und klar hervor.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber es gibt schon wichtige Detailunterschiede in den Formulierungen eines vermeintlichen Käufers, die den vorgenannten zu diesem konkreten Fall hier wahrscheinlich nicht bekannt sind, oder zum Zeitpunkt ihrer Postings noch nicht bekannt waren.

Formulierungsunterschiede z. B.:
ich wäre bereit Domain X für den Betrag Y zu erwerben.

oder
akzeptieren Sie meine gebotenen Y Euro, ist eine gültige Vereinbarung geschlossen, wenn zugleich definiert ist oder wird, in welchem Zeitraum Zahlung sowie Übertragung der Domain zu erfolgen haben.

oder wenn ich sage, Preis X für eine Domain finde ich ok, ist dann schon ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden?

flo, Du wirst deine Gründe haben, warum du irgendwann
Kaufvertrag vorhanden ja oder nein?

Nein leider nicht nur der Mailverkehr

zu der Auffassung gekommen bist, es wurde ein gültiger Vertrag mit der anderen Partei geschlossen. Interessant wäre schon, welche konkrete Formulierung der anderen Seite dich zu der Auffassung führt.

Grüße
Xandra
 
Das wird man letzlich nur beurteilen können, wenn man den gesamten Mailverkehr zur Verfügung hat, gehe aber mal davon aus, dass der anfragende User unterscheiden kann zwischen "ich habe Interesse, würde, könnte" oder "wir haben nen Deal"...

Aber im Prinzip hast Du recht...ohne den Schriftverkehr kann man nur ne Orientierung geben.
 
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