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Kein .de-DISPUTE aufgrund eines Domain-Kaufvertrags möglich

Aristides

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30. Apr. 2008
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Hallo liebe CDler,

ich möchte euch einen aktuellen Fall schildern:

Ich finde eine .de-Domain bei Sedo, die ich gerne für ein Projekt nutzen würde. Ich biete auf die Domain, der Inhaber akzeptierte mein Gebot, ein Kaufvertrag kam zustande und das Sedo-Standardprocedere setzte ein. Geld auf Treuhandkonto überweisen, warten, Domaintransfer. Obwohl ich das Geld überwiesen hatte, kam es jedoch leider nie zum Transfer. Ich nahm an, dass der Inhaber einfach aus irgendeinem Grund nicht mehr verkaufen wollte. Sedo brach den Transfer schließlich ab. Es lag also an mir, die Domain zu vergessen oder selbst eine gütliche oder gerichtliche Einigung zu suchen.

Zunächst jedoch wollte ich einen Dispute-Eintrag auf die Domain bewirken, um zu verhindern, dass die Domain einfach anderweitig verkauft oder an einen neuen Inhaber transferiert wird, um einfach eine gewisse Sicherheit zu haben, nach einem evtl. Prozess die Domain dann auch übertragen zu bekommen.

Ich habe also alles gemacht, wie bei der DENIC angegeben. Ich habe eine Begründung für den Dispute geschrieben und mit einer Kopie des Kaufvertrags als Beweis an die DENIC geschickt. Zurück kam lediglich ein Fax, in dem es hieß, dass die DENIC eine Domain nur mit einem Dispute-Eintrag versehen kann, wenn ihr ein Dritter nachweist, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte. Leider zählt da ein Kaufvertrag nicht dazu.


Fazit: Ein Dispute-Eintrag aufgrund von vermeintlich vertraglichen Ansprüchen (in meinem Fall Kaufvertrag) ist nicht möglich. Vielleicht ist das den meisten sogar schon bekannt, aber es gibt sicher einige, die wie bei meinem konkreten Fall auch so vorgehen würden wie ich. Im Falle des Falles könnt ihr euch also diese Mühe sparen. ;)


Da stellt sich mir noch abschließend die Frage. Was kann ich denn effektiv tun, wenn ich eine Domain kaufe, einen Kaufvertrag habe und die Übertragung gerichtlich durchsetzen möchte, wenn die betroffene Domain vorher einfach evtl. auch aus taktischen Gründen an einen neuen Inhaber verkauft/transferiert wird. Ist dieser Transfer dann ungültig und inwieweit wäre der neue Inhaber da dann in die Sache verwickelt?


Viele Grüße

Robert
 
hallo robert

ich sehe keine verwicklung des "neuen" inhabers in den gültigen kaufvertrag, zumindest keine aktive verwicklung. kurz gesagt, du hast einen rechtsgültigen kaufvertrag über eine bestimmte sache, hier über den kauf einer domain. deine pflicht wäre die bezahlung, sowie das aktive beitun zum gelingen des transfers, zu dem es aber nur kommen kann, wenn auch der verkäufer seiner pflicht zur übertragung nachkommt. da du deine zahlpflicht erbracht hast sehe ich hier ein anspruch auf vertragserfüllung, ggfls. schadenersatzansprüche, die durch den vertragsbruch des verkäufers entstanden sind. diese können sich zum einen mit dem fehlenden kaufgegenstand begründen, als auch mit dem daraus resultierenden entgangenen gewinnen. schiwerig in solchen fällen ist die beweispflicht, bzw. erbringung, die deinerseits zu leisten wäre. grundsätzlich ist der geschilderte fall jedoch in meinen augen relativ klar, evtl. überlegen was der grund für das verkäuferverhalten sein könnte (zu wenig geld?/höheres angebot?ect).
letztendlich muss der verkäufer die ware/leistung erbringen, kann er das nicht, zb durch einen weiterverkauf an einen dritten, hat er ein problem. entweder sorgt er für einen schadenausgleich, oder besorgt die ware. ähnlich wie beim verlust einer domain durch einen provider.

mit dispute und so weiter würd ich da eh nicht anfangen, einfach zum anwalt, klage auf vertragserfüllung und fertig. wie der verkäufer die ware erbringt ist doch nicht dein problem, schlimmsten falls hat er für ausgleich zu sorgen, du bist da in einer guten und aussichtsreichen position.
 
Hallo oppo,

danke für deinen fachkundigen Rat. :)

Die Frage ist doch auch: Wer legt den Wert einer Domain fest und wer kann schon genau einen entgangenen Gewinn beziffern bei einer Domain, die durch Zukunftsspekulation eine hohe Wertsteigerung erfahren könnte, einer Domain, die projektiert werden soll und wo der mögliche Gewinn auf dem Projekt fußt, oder einer Domain, wo eine große Differenz zwischen Reseller-Einkaufspreis und möglichem Endkunden-Verkaufspreis besteht.
Vor Gericht gibt es Gutachter. Aber gibt es denn auch Domaingutachter, die den Wert einer Domain annähernd realistisch einschätzen können? Im Zweifelsfall würde ich persönlich befürchten, dass der Wert einer Domain zu niedrig angesetzt wird.

Es ist halt auch so oppo: Wenn du eine Domain unbedingt haben willst, ist Geld als Ersatz mitunter nur ein schwacher Trost, wobei es natürlich immer auch auf den Betrag ankommt. Möglich, dass du dir davon eine gute Plan-B-Domain kaufen kannst. :D

Ich denke, wenn man eine Domain unbedingt haben wollte, wäre der Dispute das einzige Mittel der Wahl gewesen. Aber gut zu wissen, dass die Leute dir nicht ohne Konsequenzen auf der Nase rumtanzen können, zumindest nicht ohne finanzielle Konsequenzen. Wäre ja noch schöner. Ein Vertrag ist für mich ein Vertrag. Punkt.

Ich halte euch in der Sache auf dem Laufenden.


Viele Grüße

Robert
 
Ich habe das Ganze auch bereits ein paar Mal durchmachen müssen, leider war der jeweilige Partner immer in USA und ich habe es aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Was mir dabei am meisten stinkt, ist dass derjenige, der den Vertrag nicht erfüllt hat, weiter bei SEDO ein und aus gehen kann. Warum können solche Leute nicht einfach bei SEDO gebannt werden. Wäre imho das mindeste.

Dazu habe ich vor einiger Zeit was geschrieben: Domainverträge sind be SEDO nichts wert
 
Ich habe das Ganze auch bereits ein paar Mal durchmachen müssen, leider war der jeweilige Partner immer in USA und ich habe es aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.

Stimmt, Richard. Wenn der Verkäufer dann auch noch im Ausland sitzt, sieht es natürlich nochmal deutlich schlechter aus. Ich glaube, in den meisten Fällen lohnt sich da ein Weiterverfolgen nicht wirklich. Kommt sicher auf den Streitwert an, aber der sollte sicherlich sehr hoch liegen, bevor man sich üerlegt, über Ländergrenzen hinweg zu prozessieren - wenn es sich denn überhaupt lohnt.

In meinem Fall hat der Verkäufer seinen Sitz glücklicherweise in Deutschland.
 
Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall wo ich über SEDO per Festpreis eine Domain gekauft habe und auch das Geld an SEDO bereits überwiesen habe und der Verkäufer wollte dann die Domain nicht verkaufen. Mein Anwalt hat versucht einen DISPUTE zu setzten nur hatte dann der "schlaue Inhaber" bereits die Domain an seine Frau und dann am selben Abend dann auch noch an seinen Arbeitskollegen transferiert, wodurch der DISPUTE dann auch nichts mehr brachte da ich ja kein Rechtsverhältnis mit den neuen Inhabern hatte.

Schlussendlich hat er mir dann eine kleine Entschädigung bezahlt. Theoretisch hätte ich klagen können aber wie hoch setzt man einen Wert einer Domain wenn die Domain zwar gut aber das SEDO Wertgutachten nicht so hoch ausfällt ? Da war mir das Risiko vor Gericht dann nur zu 50% zu gewinnen zu hoch. Dann ist es meistens so, das man selbst seinen Anwalt bezahlen muss und schlussendlich bekommt man dann überhaupt kein Geld da der Anwalt zumindest genauso viel kostet wie der erhaltene Schadensersatz.

Einen Dispute hätte ich damals über meinen Anwalt bekommen da er der DENIC mitteilte, dass er den Domaininhaber verklagen möchte.

Harry
 
Es kann aber auch mal ganz anders laufen, nämlich so wie mir kürzlich passiert...

...ich habe eine sehr alte Domain die immer in meinem Besitz war über Sedo angeboten und über Auktion verkauft. Als es zur Übertragung kommen sollte, hat wohl ein unterlegener Biter einen KK durchgesetzt, somit konnte ich die Domain bis heute nicht an den Gewinner der Sedo Auktion übertragen - Sedo hat den Transfer abgebrochen....

Das die Domain mit einem Dispute belegt war/wird konnte ich im Vorfeld weder einsehen noch erahnen...
 
...von Vorteil könnte sein, eine "schwarze Liste" zu erstellen,

in der diese "Vertragsbrüchigen, etc" mit Angabe ihres nachweislichen

Fehlverhaltens erfaßt werden, damit jeder Reseller Bescheid weiß.


ErwinS
 
...von Vorteil könnte sein, eine "schwarze Liste" zu erstellen,

in der diese "Vertragsbrüchigen, etc" mit Angabe ihres nachweislichen

Fehlverhaltens erfaßt werden, damit jeder Reseller Bescheid weiß.


ErwinS

a. wird das bei Sedo schon gemacht
b. halte ich das nicht für gut, denn somit müsste ich nun auch auf die "schwarze Liste"
 
@ domainer. ag

zu a. kann man als Unbeteiligter diese Liste einsehen ?

zu b. in deinem oben angeführten Vorgang, liegt doch das Fehlverhalten
bei dem unterlegenen Bieter und nicht bei dir, oder ?


ErwinS
 
a. nein
b. das ist schwierig - denn ich sage mal jeder der Beteiligten hat da seinen eigenen Standpunkt und wohl hat keiner so richtig unrecht....
 
...hat wohl ein unterlegener Biter einen KK durchgesetzt, somit konnte ich die Domain bis heute nicht an den Gewinner der Sedo Auktion übertragen - Sedo hat den Transfer abgebrochen....
Du meinst einen Dispute für die Domain bei der Denic beantragt und bekommen, oder?

Das die Domain mit einem Dispute belegt war/wird konnte ich im Vorfeld weder einsehen noch erahnen...
Die Denic informiert die Domaininhaber hierüber generell nie. Warum auch? Denn:
"Die Möglichkeit, Domains zu übertragen, ist kein natürliches Recht ihrer Inhaber, sondern besteht, weil DENIC es im Domain-Vertrag so eingerichtet hat; folgerichtig kann DENIC jedenfalls für bestimmte Domains auch davon absehen, sie als übertragbar auszugestalten."

domain-recht.de - Newsletter Ausgabe #473 Juli 2009

Also, die Denic kann den Handel mit .de Domains jederzeit abschaffen. Die Denic würde in diesem Fall wahrscheinlich sagen, dass das Fehlverhalten auf der Seite von domainer.ag liegt, weil er davon ausgegangen ist, die Domain übertragen zu können. :lollypop:

Tschau
Desverger
 
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