E
engel
Guest
Die USA sind stolz auf ihre verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit (Freedom of Speech) und kann es auch sein. Wie aber auch in anderen Ländern scheitern solche Normen dann, wenn es den beteiligten Parteien im Rechtstreit an den notwendigen Mitteln fehlt.
http://www.salon.com/tech/feature/2002/04/04/aquatic_plants/ index.html
Vor etwa 2 Wochen berichteten wir über die Klage einer New Yorker Tierhandlung gegen den Betreiber einer Mailing-Liste sowie einige Diskussionsteilnehmer. Diese hatten sich in dem privaten Aquarien-Forum über den schlechten Service des Unternehmens beklagt. Eine Einschätzung, zu der auch eine unabhängige Verbraucherberatung, das Better Business Bureau kommt. Dennoch klagte der Händler zunächst wegen Geschäftsschädigung sowie wegen des ihm zugefügten emotionalen Stresses. Zusammengefasst verlangte er einen Schadensersatz von 15 Millionen Dollar zuzüglich der angefallenen Zinsen.
http://intern.de/news/2688.html
Eine Spendenaktion, die zur Unterstützung der Beklagten gestartet worden war, brachte es immerhin auf über 14.000 Dollar. Doch bei dem angesetzten Streitwert waren diese Mittel schnell aufgebraucht. Und jeder der Beteiligten musste sich darauf einstellen, einen Betrag von etwa 50.000 Dollar aufzubringen, um sich der Klage zu stellen.
Und so kam, was kommen musste: Die meisten der Beklagten haben sich inzwischen auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. Einer zahlte eine Wiedergutmachung in Höhe von ca. 4.000 Dollar, andere einigten sich darauf, auf ihren Sites kostenlose Werbung für den Kläger zu schalten und bei der Beseitigung der "nachteiligen" Informationen zu helfen. Eine Beklagte überließ dem Kläger sogar die Rechte an der von ihr bisher genutzten Domain.
Und der Fall nimmt noch kein Ende, denn in der Zwischenzeit folgten Abmahnungen und Klagen gegen Sites, die den markenrechtlich geschützten Firmennamen des Klägers (Pets Warehouse) verwendeten, um auf die Dokumentation des Verfahrens zu verweisen.
Das alles ist völlig legal. Sicherlich ebenso legal wie die kritischen Äußerungen über den Tierhandel. Doch das Recht dazu will erkämpft sein. Und das kann schwer sein, wenn man, wie eine der Beklagten, drei Kinder ernähren und Rechnungen bezahlen muss.
Dem Kläger sind dabei übrigens bisher kaum Kosten entstanden. Er hat auf die Hilfe von Anwälten verzichtet und beispielsweise die Klagen selbst formuliert ("pro se"). In einem Interview bezeichnet er das als sein Hobby. Und er freut sich, dass er nur fünf Meilen vom angerufenen Gericht entfernt wohnt. Alle Beklagten hätten aus anderen Teilen der USA anreisen müssen.
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/2738.html
http://www.salon.com/tech/feature/2002/04/04/aquatic_plants/ index.html
Vor etwa 2 Wochen berichteten wir über die Klage einer New Yorker Tierhandlung gegen den Betreiber einer Mailing-Liste sowie einige Diskussionsteilnehmer. Diese hatten sich in dem privaten Aquarien-Forum über den schlechten Service des Unternehmens beklagt. Eine Einschätzung, zu der auch eine unabhängige Verbraucherberatung, das Better Business Bureau kommt. Dennoch klagte der Händler zunächst wegen Geschäftsschädigung sowie wegen des ihm zugefügten emotionalen Stresses. Zusammengefasst verlangte er einen Schadensersatz von 15 Millionen Dollar zuzüglich der angefallenen Zinsen.
http://intern.de/news/2688.html
Eine Spendenaktion, die zur Unterstützung der Beklagten gestartet worden war, brachte es immerhin auf über 14.000 Dollar. Doch bei dem angesetzten Streitwert waren diese Mittel schnell aufgebraucht. Und jeder der Beteiligten musste sich darauf einstellen, einen Betrag von etwa 50.000 Dollar aufzubringen, um sich der Klage zu stellen.
Und so kam, was kommen musste: Die meisten der Beklagten haben sich inzwischen auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. Einer zahlte eine Wiedergutmachung in Höhe von ca. 4.000 Dollar, andere einigten sich darauf, auf ihren Sites kostenlose Werbung für den Kläger zu schalten und bei der Beseitigung der "nachteiligen" Informationen zu helfen. Eine Beklagte überließ dem Kläger sogar die Rechte an der von ihr bisher genutzten Domain.
Und der Fall nimmt noch kein Ende, denn in der Zwischenzeit folgten Abmahnungen und Klagen gegen Sites, die den markenrechtlich geschützten Firmennamen des Klägers (Pets Warehouse) verwendeten, um auf die Dokumentation des Verfahrens zu verweisen.
Das alles ist völlig legal. Sicherlich ebenso legal wie die kritischen Äußerungen über den Tierhandel. Doch das Recht dazu will erkämpft sein. Und das kann schwer sein, wenn man, wie eine der Beklagten, drei Kinder ernähren und Rechnungen bezahlen muss.
Dem Kläger sind dabei übrigens bisher kaum Kosten entstanden. Er hat auf die Hilfe von Anwälten verzichtet und beispielsweise die Klagen selbst formuliert ("pro se"). In einem Interview bezeichnet er das als sein Hobby. Und er freut sich, dass er nur fünf Meilen vom angerufenen Gericht entfernt wohnt. Alle Beklagten hätten aus anderen Teilen der USA anreisen müssen.
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/2738.html