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KFZ-Kennzeichen

moin

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19. Juli 2002
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moin-moin,

ich habe ein "KFZ-Kennzeichen.de" registrieren lassen und nutze die Buchstaben meiner Stadt
und das Kürzel PC mit der Zahl 24 dahinter um auf meinen 24-Stunden-Service hin zu weisen.
Nun weiß ich nicht ob ich eventuell Probleme bekommen kann.
Wenn ja, dann wäre ja eine riesige Anzahl an Domainnamen verboten
die schon existieren und deren Besitzer es womöglich noch garnicht
bemerkt haben     wie  z.B. :

A RT 1000.de, B SE 1.de, SE XY 66.de oder PIR AT 2002.de,

... oder ... oder ... oder, ...           ???         kann das sein ?

Ich würde mich freuen mehr über das Thema zu erfahren,
denn die KFZ-Kennzeichen werden zwar immer als verboten
bezeichnet aber bisher habe ich nirgendwo etwas über einen
Rechtsstreit bzw. ein Urteil lesen können.

            Schön' Dank                                        :-/
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

moin moin :D

hier mal die offizielle erklaerung der denic:

"Liste der nicht registrierbaren deutschen KFZ-Kennzeichen
Die folgenden drei- und vierbuchstabigen KFZ-Kennzeichen sind nicht als Domainnamen registrierbar. Ein- und zweibuchstabige Kennzeichen sind nicht aufgeführt, da Domainnamen mit einem oder zwei Zeichen grundsätzlich nicht registrierbar sind.
Der Grund, warum wir deutsche KFZ-Kennzeichen nicht als Domain registrieren, ist historischer Natur. Das Wachstum des Internet in Deutschland war und ist nicht genau einschätzbar, so daß es in Zukunft möglicherweise sinnvoll sein könnte, unterhalb der Top Level Domain DE eine weitere regionale Unterteilung einzuführen. Um diesen Freiheitsgrad zu erhalten, werden KFZ-Kennzeichen bis auf Weiteres nicht registriert. Eine Änderung dieser Leitlinie ist zur Zeit nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie, daß einige KFZ-Kennzeichen Umlaute enthalten, die in Domainnamen nicht zulässig sind. Diese KFZ-Kennzeichen werden umschrieben mit UE für Ü, AE für Ä und OE für Ö und stellen somit einige der vierbuchstabigen Domains dar, die nicht registrierbar sind. "

eine komplette liste gibts hier: http://www.denic.de/doc/faq/nichtregistrierbar.html

soviel ich weiss ist es kein problem sich domains a la "kennzeichen-zusatz.de" zu sichern.

mfg
zorron ;D
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Hallo moin, willkommen im club!

Hast´n prima nick und auch gleich im richtigen Forum gepostet. Fast wollte ich auf die Strasse wetzen und nachschauen. Dann ein Bild im Netz gesehen.

Zwischen den Buchstaben ist ein (-) und vor den Zahlen ist (nix)  ;D

Strickmuster also "xy-PC24.de" und du bist ein Gesetzloser >:(

" xy-PC-24.de " und -  du hast ne´doofere Domain  :-/

;) hoffentlich hast Du wenigstens ein gescheites Auto  ;)
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Vielen Dank,
dann brauche ich mir ja wohl keine Sorgen zu machen.
                 :)
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Ich hab bisher auch noch nicht von Problemen gehört. Allerdings muss das nicht heissen das in Zukunft das so bleibt. Eine Richtlinie kann auch zum späteren Zeitpunkt durchgesetzt werden. Allerdings ist das nicht zu erwarten meiner Meinung nach.
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Hallo Jungfer,

Ich hab bisher auch noch nicht von Problemen gehört. Allerdings muss das nicht heissen das in Zukunft das so bleibt. Eine Richtlinie kann auch zum späteren Zeitpunkt durchgesetzt werden. Allerdings ist das nicht zu erwarten meiner Meinung nach.

Wenn die Denic die Richtlinien ändert, wird es Bestandschutz geben. So wie es auch für Domains mit zwei Buchstaben Bestandsschutz gibt. Bestes Beispiel ist db.de - dahinter verbirgt sich die Deutsche Bahn, eines der ersten deutschen Unternehmen im Internet. Nach den aktuellen Richtlinien wäre diese Domain ja nicht zu bekommen - als die Bahn sie bekam, gab es noch keine Richtlinien und keine Denic in der heutigen Form.

Gruß Holger
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Als die zweistelligen verteilt wurden gab es keine Mindestanzahl der Buchstaben,allerdings gibt es die Richtlinie mit den KFZ-Kennzeichen schon weit vor dem Boom. deswegen kann ich mir ein Bestandsschutz nicht vorstellen weil ich nicht wüsste mit was er begründet werden soll?
Dann könnten Ausländer die sich 15 Jahre illegal in Deutschland aufhalten auch langsam Bestandsschutz bekommen.

Wenn illegal oder gegen aktuelle Verordnungen/Richtlinien gehandelt wird kann einen nur die Verjährung retten. Die gibt es aber bei der denic nicht da die AGB`s immernoch gelten. Also kann man jederzeit die Domains löschen.

Wir können ja dazu mal ein Test machen. Man meldet ein KFZ-Kennzeichen als Domain an und verpfeift sich selbst bei der Denic. Dann mal schauen ob das Interesse noch besteht diese Richtlinie durchzusetzen seitens der denic.

Ich kann es mir fast nicht vorstellen da der Vater des Gedankens heute nicht aktuell ist. Man wusste damals halt nicht wohin das Netz uns führt und wollte Eventualitäten vorbeugen.
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Hallo moin

Ich bin jetzt etwas unsicher ob Du meine flapsige Beurteilung ganz konsequent verstanden hast :-/

"Wer Autokennzeichen nachmacht oder verfälscht, oder sich nachgemachte oder verfälschte verschafft und in Umlauf bringt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft!"

Ohne das zweite "Minuszeichen" vor deiner "24", bist Du nach den DENIC-Vorschriften ein Gesetzesbrecher! :o

w :-X :-X ky

Bei Interresse, habe ich Domains zum Thema PC-Service für dich.
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Hallo Jungfer,

> Als die zweistelligen verteilt wurden gab es keine Mindestanzahl der Buchstaben,allerdings gibt es die Richtlinie mit den KFZ-Kennzeichen schon weit vor dem Boom. deswegen kann ich mir ein Bestandsschutz nicht vorstellen weil ich nicht wüsste mit was er begründet werden soll?

Also db.de fällt laut DENIC-Justiziar unter Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt der Registrierung war DB übrigens auch ein gültiges KFZ-Kennzeichen.

> Wir können ja dazu mal ein Test machen. Man meldet ein KFZ-Kennzeichen als Domain an und verpfeift sich selbst bei der Denic. Dann mal schauen ob das Interesse noch besteht diese Richtlinie durchzusetzen seitens der denic.

Das was die DENIC unter KFZ-Kennzeichen versteht, kann man nicht anmelden. Das sind nämlich die Anfangsbuchstaben des Kennzeichens und die haben sie gesperrt. Ein vollständiges Kennzeichen ist anmeldbar und in meinen Augen verstößt das auch nicht gegen die DENIC-Richtlinien.

Ansonsten: Die DENIC ist sehr zögerlich, was die nachträgliche Kontrolle angeht. Man verweist immer auf die DENIC-Mitglieder. Ansonsten müßte sie z.B. knapp 100 Domains des Bundesinnenministeriums löschen, die als ADMIN-C eine Bonner Postfachadresse haben. Das Ministerium sitzt aber längst in Berlin und Postfächer waren als ADMIN-C noch nie erlaubt.

Solche Fälle sind bekannt, ohne daß die DENIC jemals was unternommen hat. Warum sollte sie ausgerechnet was unternehmen, wenn ich z.B. eine Domain BS-DZ617 anmelde, um darauf kundzutun, wie egal mir mein Auto ist, solange es mich bequem von A nach B befördert.

Gruß Holger
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Tja,

nun habe ich ort-pc24.de und ortpc24.de registrieren lassen.

Allerdings habe ich das KFZ-Kennzeichen nicht für mein eigenes Fahrzeug bekommen.
Also gibt es eventuell jemanden der damit durch die Strassen fährt.
Vielleicht könnte er bei späterem Interesse den Anspruch auf meine Web-Adressen durchsetzen.
Wenn ich Probleme bekomme, werde ich sie hier posten.
Ich warte ab. ;)

Nochmals vielen Dank  :)   - moin -
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Insgesamt eine sehr gute Idee, versuche das KFZ-Kennzeichen zu bekommen!
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Werd' mal sehen was sich machen lässt  ;)
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

So weit ich weiss darf man nur nicht:

z.B.
sta.de - für Starnberg
bar.de - für ?!

und so weiter reggen!

Eine Erweiterung ala:

sta-pc57.de dürfte kein Thema sein... Es geht nur rein um das dreistellige KFZ - Kürzel VOR dem Strich!

Oder täusch ich mich?!

Hatte selbst mal: m-uc.de (für München (und gleichzeitig mein KZ)  ;D)

Sers Stefan
 
Re: [b]KFZ-Kennzeichen[/b]

Hallo,

ganz einfach:
Jede Domain, die man bei der Denic registrieren kann, darf man nach den Denic-Richtlinien auch registrieren. Es geht wirklich nur um Domains wie sta.de.

Auszug aus den FAQs:

"..., dass die Denic bestimmte Domains von der Registrierung ausgeschlossen hat. Dass hat den Grund, dass es bei den immer knapper werdenden Domainnamen irgendwann erforderlich sein kann, die Top-Level-Domain .de weiter regional zu unterteilen. Hierzu werden von der Denic die Domainnamen freigehalten, die aus den deutschen Kfz-Kennzeichen bestehen. Die Domain eines Herrn Müller aus Rostock könnte eines Tages also so aussehen: www.mueller.hro.de.
In den letzten Jahren haben sich bundesweit Landkreise zusammengeschlossen. Diese neugegründeten Landkreise haben natürlich einen neuen Namen und damit auch ein neues Kfz-Kennzeichen bekommen. Da es anscheinend nie zu einer Absprache zwischen der Denic und dem Kraftfahrtbundesamt oder den Landkreisen kam, waren die Domains mit den neuen Kennzeichen längst vergeben.
Inzwischen wurden auch die alten Kennzeichen zur Registrierung freigegeben. Damit ist auch die letzte Möglichkeit, die Unterteilung nach den ursprünglichen Kennzeichen vorzunehmen, gescheitert. Die Denic hält nach eigenen Angaben aber weiterhin an diesem Konzept fest."

Grüße
Torsten
 
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