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Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Warenverkauf

teebeutel

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Mahlzeit!

Heute gleich ein zweiter Link zu Dr. Bahr ;-)

Diesmal ein v.a. für Shopbetreiber interessantes Urteil.
Bislang war es untersagt ein Gewinnspiel an einen Warenverkauf zu knüpfen - und dies fällt nun weg.
Somit werden sicherlich einige Shops versuchen neue Kunden mittels Gewinnspielpreisen zu ködern
Gruß

Udo
 
Ist ja schon länger bekannt, dass § 4 Nr. 6 UWG mit dem Europarecht nicht vereinbar ist. Das EuGH Urteil von Mitte Januar, indem geurteilt wurde, das dieses generelle Kopplungsverbot mit Art. 5 II der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) unvereinbar ist, hat dafür gesorgt, dass schon vor dem BGH-Urteil dafür gesorgt, dass einige Rechtsstreitigkeiten zwischen Wettbewerbern beigelegt werden konnten (vgl. Rapidshare AG ./. Uploaded AG, Gericht und Az. kenne ich leider nicht).

Dieses Urteil ist in meinen Augen längst überfällig gewesen.
 
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