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kostenpflichtige Abmahnung aus AT mit System?

unixalex

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29. Aug. 2005
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Hallo Leute,

ich habe gerade von einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben bekommen, indem ich aufgefordert werde, eine meiner Domains sofort auf ein grosses Reisebüro in AT umzuschreiben und entstandene Kosten zu bezahlen. Ich glaube in DE nennt man soetwas dann kostenpflichtige Abmahnung. Der Kunde beruft sich dabei auf eine Wortbildmarke in AT, welche meiner Domaine "ähnlich" ist.

Soweit waere das ja nicht spannend, nur durch einen blöden Zufall weis ich, dass ein anderer Domainer ein identes Schreiben bekommen hat, nur der Domainname ist ein anderer und genauso eine andere "ähnliche" Wortbildmarke. Sonst ist das schreiben 1:1 ident, gleiche RA-Kanzlei, gleiche Höhe der entstandenen Kosten.

Jetzt würde mich interessieren, ob es noch mehr solcher Schreiben an Domainer gibt - sprich ob das Sytem hat oder nur zufällig 2 Personen innerhalb einer Woche betroffen hat.

Sollte noch jemand betroffen sein, bitte kurze PM bzw schickt mir eine Mail mit dem Schreiben.

Ich werde das ganze morgen meiner Markenanwältin übergeben, um den Sachverhalt zu klären.

MfG

Alexander
 
Hallo,

ich will ich hier kurz outen, ich bin die von Alexander erwähnte 2.Person.
Ich bin gespannt, ob noch mehr betroffen sind und was daraus wird.

Gruss Jens
 
Passt zwar vielleicht nicht so hier direkt rein, aber in letzter zeit häufen sich diese Geschichten, also wegen Marke Abmahnung und Aufforderung der Domain herausgabe. Selbst bei generischen Domains macht man nicht halt und wenn die an einen netten Richter geraten ist die Domain futsch!!!

In zukunft werden wir wohl auf alle domains marken anmelden müssen, damit wir sie halten können :(
 
In zukunft werden wir wohl auf alle domains marken anmelden müssen, damit wir sie halten können :(
Das habe ich schon öfters versucht, jedoch keine Chance - zumindest in AT bekommt man auf generische Begriffe keine Marke und auch nicht auf zusammengestze Worte, wovon ein Begriff generisch ist.
Ich bin vor kurzem sogar mit einer Markenanmeldung in AT abgeblitzt, obwohl das Wort nur 10 Google eintraege hatte und 5 davon von meiner Webseite sind. Aber das ist eine andere Geschichte.

Mir geht es darum, die von mir beschriebenen Fälle genau zu recherchieren.

MfG

Alexander
 
Das habe ich schon öfters versucht, jedoch keine Chance - zumindest in AT bekommt man auf generische Begriffe keine Marke und auch nicht auf zusammengestze Worte, wovon ein Begriff generisch ist.
Ich bin vor kurzem sogar mit einer Markenanmeldung in AT abgeblitzt, obwohl das Wort nur 10 Google eintraege hatte und 5 davon von meiner Webseite sind. Aber das ist eine andere Geschichte.

Mir geht es darum, die von mir beschriebenen Fälle genau zu recherchieren.

MfG

Alexander


Sind die domains generisch oder eher markenrechtlich in der grauzone??
(Brauchst die domains nicht hier zu nennen)

EDIT:

Die Leute versuchen es auch anders. Die haben sagen wir mal ne Marke "Franks-Automobile" und weil das wort automobile drann kommt wird Automobile*de und Automobile*com abgemahnt, weil es der Marke ähnlich ist ;)
 
ich bin bisher nicht betroffen, habe aber auch weniger domains als ihr beide.
@alex wiemeinst du es mit "Wortbildmarke in AT, welche meiner Domaine "ähnlich" ist."
ist das ein typo?

@jens ist die domain vielleicht eine IDN (v) ? wenn ja, ich glaube ich weiss welche die ist, und ich bin da gespannt ob ein richter die domain als generisch sehen wird falls es bis zum gericht kommen sollte, was ich natürlich nicht wünsche.
war die vorher bei sedo zum verkauf angeboten? oder immer nur geparkt.
 
Sind die domains generisch oder eher markenrechtlich in der grauzone??
(Brauchst die domains nicht hier zu nennen)
Die eine Domaine ist meiner Ansicht nach absolut generisch - Beispiel:
unsere Domain: auto.at
Wortbildmarke lautet auf: autos

Bei der zweiten bin ich mir nicht 100% sicher- Beispiel:
unsere Domain: autos.at
Wortbildmarke lautet auf: österreichische-autos
Das Problem ist nur, dass in diesem Fall die Firma überall nur mit "Autos" als Name auftritt und zumindest in AT unter diesem Namen bekannt ist. Ob das nun ausreicht, kann ich nicht genau sagen.

Aber wie gesagt, mir geht es darum, ob es eine groessere Abmahnwelle auf Tourismus-Domains gibt, oder ob dies 2 Einzelfaelle sind.

MfG

Alexander
 
ich bin bisher nicht betroffen, habe aber auch weniger domains als ihr beide.
@alex wiemeinst du es mit "Wortbildmarke in AT, welche meiner Domaine "ähnlich" ist."
ist das ein typo?
Nein, kein Typo! siehe mein Beispiel weiter oben!

MFG

Alexander
 
Also ich erinnere mich da an einen Fall aus meiner Jugend.

Ging um die Domain gewinn.at - die Story kann man mit Googles Hilfe nachlesen.

Wenn der Name also echt generisch ist (was gewinn.at ist) UND auch generisch verwendet wird dann seh ich kein Problem. Mein damaliger "Gegner" hatte überigens auch eine Marke - wobei erst der OGH mir dann Recht gab...

Viel Erfolg..
Sebastian
 
Die eine Domaine ist meiner Ansicht nach absolut generisch - Beispiel:
unsere Domain: auto.at
Wortbildmarke lautet auf: autos

Bei der zweiten bin ich mir nicht 100% sicher- Beispiel:
unsere Domain: autos.at
Wortbildmarke lautet auf: österreichische-autos
Das Problem ist nur, dass in diesem Fall die Firma überall nur mit "Autos" als Name auftritt und zumindest in AT unter diesem Namen bekannt ist. Ob das nun ausreicht, kann ich nicht genau sagen.

Aber wie gesagt, mir geht es darum, ob es eine groessere Abmahnwelle auf Tourismus-Domains gibt, oder ob dies 2 Einzelfaelle sind.

MfG

Alexander


Habe ich mir fast gedacht :)

Immer das gleiche Spielchen, die wissen ganz genau das die domain wertvoll ist und ein zukauf zu teuer ist. Deshalb die geschichten mit den marken. Die wollen die domain natürlich für den eigengebrauch, bis sie sie dann weiterveräußern ;)

Wenn domain generisch ist, auf jedenfall gegenhalten und hart auf hart kommen lassen. :banghead:


Also ich erinnere mich da an einen Fall aus meiner Jugend.

Ging um die Domain gewinn.at - die Story kann man mit Googles Hilfe nachlesen.

Wenn der Name also echt generisch ist (was gewinn.at ist) UND auch generisch verwendet wird dann seh ich kein Problem. Mein damaliger "Gegner" hatte überigens auch eine Marke - wobei erst der OGH mir dann Recht gab...

Viel Erfolg..
Sebastian


Vor Gericht und auf hoher See ist man nie ganz sicher ;)
 
Hallo,

ich denke meine Frage passt gut zu dem Thema.

Wenn ein Markengrabber sein Unterfangen aufgibt (keine einstweilige Verfügung veranlasst, nicht vor Gericht zieht), nachdem man einen Anwalt mit einem Antwortschreiben beauftragt hat, besteht dann die Möglichkeit seine Anwaltskosten ersetzt zu bekommen, wenn der Markengrabber und der Abgemahnte in Deutschland sitzen?

Ich kann leider bestätigen, dass sich die Markengrabbingfälle häufen und bin es leid, dass ich die Kosten für die Abwehr tragen soll.

Gruß
Desverger
 
Ich habe ein .at Urteil gefunden wo es auch um eine Markenschutzverletzung ging und wo der Kläger die Domain haben wollte und wo dann das Urteil lautete, daß die Domain ja auch in anderen Klassen verwendet werden kann und es deshalb keinen Transfer (mehr) gibt.

"Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hatte als Revisionsgericht über die Frage zu entscheiden, ob eine Domain, deren Inhalte zeitweise Markenrechte verletzte, zu löschen ist (Urteil vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x). In Abkehr zur bisherigen eigenen Rechtsprechung geht der OGH davon aus, dass, soweit die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht gänzlich untersagt werden könne, in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung bestehe. "

domain-recht.de - Newsletter Ausgabe #398 Januar 2008

Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 2. Oktober 2007, Az.: 17 Ob 13/07x

Aber auch wenn das Urteil auf Löschung lauten würde, heißt das noch lange nicht, daß der Kläger die Domain bekommt wenn die Domain durch einen Domain-Catcher wieder von einer anderen Person/Firma (die z.B. im Ausland sitzt) registriert wird. Dann müsste der Kläger ggf. in Australien, Südamerika etc. nochmals klagen.

Harry
 
Nur ein kurzes Update: mittlerweilen hat auch eine 3te Persion ein nettes Schreiben erhalten. Zum weiteren Vorgehen schreibe ich dann, wenn es konkretes gibt. Vielleicht gibt es ja noch jemanden, der ein nettes Brieflein bekommen hat.

MfG

Alexander
 
Hallo,

mal eine allgemeine Frage zu "Marken" und Domains ....

Wenn Person A (in Deutschland) seit 5 Jahren eine Domain mit einem Phantasienamen besitzt - dieser Phantasiename ist einzigartig und nirgends als Marke eingetragen etc. - kann dann nachträglich - irgendwer Fremdes sich diesen Namen schützen lassen und anschließend Person A abmahnen bzw. ihm die Nutzung der Domain verbieten lassen?

Oder hätte in diesem Falle Person A die Rechte an diesem Namen weil er die Domain schon seit 5 Jahren nutzt?

Danke schonmal im Voraus!

Grüße Matthias
 
Normalerweise nicht, wenn es sich nicht um einen Begriff mit "überragender Bekanntheit" handelt, meine pers. Erfahrung aus der Vergangenheit.
Hier sollte aber lieber zu diesem Thema ein Experte Stellung beziehen, ich möchte keine falschen Statements abgeben.

Update zu meinem Fall: Ich habe gestern Post erhalten, meinem Antrag auf die Kostenerhebung zu verzichten, wurde stattgegeben. Ich werde die Domain also abgeben, aber es entstehen keine weiteren Kosten für mich.

Gruss Jens
himmelfahrt.de (...schön generisch, die hatte heute mal richtig Aufrufe *grins*).
 
Oder hätte in diesem Falle Person A die Rechte an diesem Namen weil er die Domain schon seit 5 Jahren nutzt?
Wenn Du es genau wissen willst, dann solltest Du einen Anwalt befragen - wir geben hier keine Rechtsauskünfte. Ich kann Dir nur den Rat geben, wenn Dir sehr viel an der Domaine liegt, dann melde eine Wortmarke an. Sollte dies nicht gehen, da es ein generischer Begriff ist, dann melde eine Wortbildmarke an. Damit hast Du bein einer Abmahnung zumindest irgendetwas in der Hand, was Deine Rechte staerken koennte.

Wenn Du aber einen Phantsiebegriff bereits 5 Jahre registriert hast und dann jemand eine Marke hat, dann kannst Du vor Gericht schon mal sagen, dass Du die Domaine seit 5 Jahren besitzt und jemand anderer erst nach 5 Jahren eine Marke angemeldet hat, um Deine Domaine zu bekommen - was deine Position auch stearken koennte.

Generell ist aber zu sagen, dass Dich nichts vor einer Abmahnung schuetzt. Sprich eine Abmahung kannst Du so oder so bekommen. Es ist dann nur eine Frage, mit welchen Argumenten Du (oder noch besser, Dein Anwalt) auf die Abmahnung reagieren kannst. Das schuetzt Dich aber leider auch noch nicht davor, dass der Fall dann vor Gericht landet und vor Gericht entschieden wird.

Dies ist explizit keine Rechtsberatung, sondern nur meine freie Meinung!

MFG

Alexander
 
Update zu meinem Fall: Ich habe gestern Post erhalten, meinem Antrag auf die Kostenerhebung zu verzichten, wurde stattgegeben. Ich werde die Domain also abgeben, aber es entstehen keine weiteren Kosten für mich.
Nachdem bei Jens die Lage etwas anders war, konnte er nicht anders reagieren.

Wir sind aber mittlerweilen 3 Leute (inkl. mir), die eine sogenannte "Abmahnung" auf einen generischen Begriff bekommen haben. Es wurden 2 Wortbildmarken als sogenanntes "Argument" vorgeschoben. Mein Anwalt hat bereits ein Schreiben verfasst und eine dementsprechende Gegendarstellung geschickt. Soweit mir bekannt, wurde dies auch von den anderen so gemacht. Jetzt muessen wir auf die Reaktion warten.

Mehr moechte ich dazu momentan nicht public machen.

MFG

Alexander
 
Hallo Alexander,

Dank Dir für die Auskunft .... ;-)

Grüße Matthias
 
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