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Kurze Frage zu einem Online SHop

goodcook

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16. Jan. 2007
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Hallo ihr

Ich brauche keine rechtsfrage nur Hilfe.

Wenn man einen Online Shop kauft und in den Vertrag schreibt das man laut Wettbewerbsverbot keine Tätigkeit mehr in diesem Bereich machen darf und auch nicht über dritte. Also das der Shop verkäufer nicht mehr Tätig sein darf.

ist das rechtens ? Darf man dies laut vertrag verlangen ? oder ist es rechtswiedrig.

Also darf der Shop Verkäufer nach meinem Kauf den selben Online erstellen ? Ja oder nein

Würde mich über eure antworten freuen.
 
Hallo ihr

Ich brauche keine rechtsfrage nur Hilfe.

Wenn man einen Online Shop kauft und in den Vertrag schreibt das man laut Wettbewerbsverbot keine Tätigkeit mehr in diesem Bereich machen darf und auch nicht über dritte. Also das der Shop verkäufer nicht mehr Tätig sein darf.

ist das rechtens ? Darf man dies laut vertrag verlangen ? oder ist es rechtswiedrig.

Also darf der Shop Verkäufer nach meinem Kauf den selben Online erstellen ? Ja oder nein

Ab zum Anwalt, der erklärt es dir verbindlich.
Ich bekam mal nach Beendigung eines Arbeitsvertrages zwei Jahre lang
jeden Monat ein volles Gehalt, nur damit ich nicht in derselben Branche
arbeite. Geht also.

Ahoi!
 
Ich bekam mal nach Beendigung eines Arbeitsvertrages zwei Jahre lang jeden Monat ein volles Gehalt, nur damit ich nicht in derselben Branche arbeite.

In der Tat! Wenn ein Wettbewerbsverbot in einem Vertrag vereinbart wird und somit einer der Vertragspartner nicht in seinem Beruf tätig sein kann, muss der andere Partner ihm für diesen Zeitraum ein entsprechendes Gehalt bezahlen. Und dieser kann das mit einem Strohmann auch noch umgehen ...

Gruß monte
 
... irgendwie haben Eure Antworten nicht viel mit der beschriebenen Konstellation zu tun.
Ich kann nicht erkennen, dass sich die Lösung für goodcook's Problem im Arbeitsrecht findet ...

Da es sich u.U. um einen Vertragsbestandteil von großer Tragweite handelt, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Da kommt es u.U. auf jedes Wort an - insbesondere in dem Teil, in dem die Sanktionen stehen für den Fall des Vertragsverstoßes ...

Gruß
M.
 
denke dass da schon was dran sein kann...
wobei der zeitraum so ungefähr max. zwei jahre betragen kann

Konkurrenzschutzklausel
Wettbewerbsverbot § 74a Abs. 1 Satz 3 HGB

"(1) Das Wettbewerbverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden."

naja .... kann auch anders gehen...

wir hatte mal einen kunden, der bei kündigung seines internetdienstleisters im vertrag eine klausel stehen hatte, zwei jahre keinen onlineauftritt im bereich gastronomie betreiben zu dürfen... so ein quatsch, wir haben das gekündigt und in einem tag neu gestartet...den dienstleister gebeten seine forderung doch gerichtlich durchzusetzen... naja heute, über 14 jahre später warten wir immer noch auf eine reaktion ;)

gruß
markus
 
... Konkurrenzschutzklausel
Wettbewerbsverbot § 74a Abs. 1 Satz 3 HGB ...s

Sorry, aber das betrifft nicht die Frage von goodcook. Der 6. Abschnitt des 1. Buches HGB beschäftigt sich mit "Handlungsgehilfen und Handlungslehrlingen" und hat somit etwas mit Arbeitsrecht und nichts mit einer Vereinbarung in einem Kaufvertrag zu tun.

Arithmos lag da schon richtig.
 
Deine Frage ist sehr individuell, deshalb benötigst Du eine Rechtsberatung. Nur ein Anwalt kann beurteilen, ob alle Vertragsklauseln rechtsgültig sind.

Meiner Meinung nach ist dieser Artikel recht interessant. Der Artikel ist jedoch keine Rechtsberatung meinerseits bzw. spiegelt nur meine persönliche Meinung zu diesem Thema wieder!

Gruß Mario
 

...schau mal unter "Konkurrenzschutz"
ist auch möglich bei Verkäufen von Geschäftsbetrieben als Vertragsbestandteil aufzunehmen...

Selbst ohne diese Vereinbarung kann man nach BGH Urteil unter Umständen
in die Pflicht genommen werden....

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 2006 – VIII ZR 304/04


Gruß
Markus

rechteschutz.de
 
... irgendwie haben Eure Antworten nicht viel mit der beschriebenen Konstellation zu tun.
Ich kann nicht erkennen, dass sich die Lösung für goodcook's Problem im Arbeitsrecht findet ...

das sehe ich genauso...

...rein vom Bauchgefühl her, würde ich sagen, daß man sich aber sehr schwer tut einem anderen Selbständigen, oder sogar einer anderen Kapitalgesellschaft, so eine Wettbewerbsklausel ans Bein zu hängen...

...das geht meiner Meinung nach nur mit einem Gentleman Agreement...

...bevor du zuviel Geld für einen RA ausgibst, würde ich zuerst bei der IHK diesen/deinen Sachverhalt schildern und deren Antwort anhören...

Würde mich freuen wenn du das Ergebnis dann wieder postest - ein interessanter Ansatz ist es ja.
 
das sehe ich genauso...

...rein vom Bauchgefühl her, würde ich sagen, daß man sich aber sehr schwer tut einem anderen Selbständigen, oder sogar einer anderen Kapitalgesellschaft, so eine Wettbewerbsklausel ans Bein zu hängen...

...das geht meiner Meinung nach nur mit einem Gentleman Agreement...

...bevor du zuviel Geld für einen RA ausgibst, würde ich zuerst bei der IHK diesen/deinen Sachverhalt schildern und deren Antwort anhören...

Würde mich freuen wenn du das Ergebnis dann wieder postest - ein interessanter Ansatz ist es ja.

die "hängt" man nicht ans bein sondern die ist, wenn vereinbart, Vertragsbestandteil. Da steht ja jedem frei so etwas zu vereinbaren oder nicht.
Auch eine Unterlassungserklärung unterschreibt man ja mit freiem Willen und im Zustand der Zurechnungsfähigkeit.

Hir mal ein kurzer Ausschnitt höchstrichterlicher Rechtsprechung, selbst wenn die Klausel nicht vereinbart wurde...

......
Verkauft ein Unternehmer sein Geschäft (oder seine Geschäftsanteile an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft) und tritt kurz danach mit einer neuen Tätigkeit wieder in Konkurrenz zum Käufer seines bisherigen Geschäfts, so muss er, wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, damit rechnen, dass der Käufer aufgrund dieser kurz nach Vertragsschluss aufgenommenen Konkurrenztätigkeit Herabsetzung des Kaufpreises nach den Grundsätzen über die Anpassung eines Vertrages wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) verlangen kann........

ganzer Text hier :

GESCHäFTSVERKAUF VERTRAG / Konkurrenztätigkeit nach Geschäftsverkauf

gruß
markus
 
die "hängt" man nicht ans bein sondern die ist, wenn vereinbart, Vertragsbestandteil

danke du Rechtsexperte :flute:

Ich habe genügend Verträge schon gemacht und erhalten, wenn alles was darin stand, immer echter Bestandteil gewesen wäre, na dann gute Nacht...

BTW...
...grundsätzlich sind mir alle deine Äusserungen auch zu pauschal abgegeben, wer sich viel im rechtlichen Bereich aufhält, wird wissen, daß jedes Urteil immer nur auf der jeweiligen Sachlage beruht, da hilft es auch nicht Links zu Urteilen zu posten, die können immer nur eine Richtweise anzeigen, aber nie Grundlage für neue Sachlagen...somit unterstreichen die auch nicht dein Laienwissen ;)

Anwalt bist du ja nicht...
 
danke du Rechtsexperte :flute:

Ich habe genügend Verträge schon gemacht und erhalten, wenn alles was darin stand, immer echter Bestandteil gewesen wäre, na dann gute Nacht...

BTW...
...grundsätzlich sind mir alle deine Äusserungen auch zu pauschal abgegeben, wer sich viel im rechtlichen Bereich aufhält, wird wissen, daß jedes Urteil immer nur auf der jeweiligen Sachlage beruht, da hilft es auch nicht Links zu Urteilen zu posten, die können immer nur eine Richtweise anzeigen, aber nie Grundlage für neue Sachlagen...somit unterstreichen die auch nicht dein Laienwissen ;)

Anwalt bist du ja nicht...

danke herr sachverständiger.... ;)

weiter per pm .... weil is OT
 
wer am besten mal ein Anwalt fragen um sicher zu gehen
werde mich dann melden was der Anwalt sagte.

cu
 
Denke auch, dass du mit dem Anwalt auf der sicheren Seite bist. Selbst wenn hier viele von Erfahrungen berichten, stellen diese keine rechtliche Grundlage dar. Helfen wollen können dir viele, aber letztendlich bist DU es, der es zu verantworten hat, wenn das rechtlich doch nicht alles so richtig war.

Vielleicht berichtest du dann vom Gespräch mit deinem Anwalt? Das hilft anderen Usern, die mal vor dem gleichen Problem stehen könnten, sicherlich. :top:


lg
 
So nun war ich beim Anwalt und hier das Ergebnis.

Es hat mich 180,00Euro gekostet und wer sich daran beteiligen will mit 1 Euro oder so kann mir gern eine PM schreiben :flowers:
Ich hoffe es geht ok das es hier steht :))))))))))))))) kann auch die Rechnung vorlegen


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Es geht ja um ein Verkauf eines Online Shops wo im Vertrag steht das man aus Wettbewerbsverbot KEINE ähnlichen Shops mehr betreiben darf auch nicht über dritte.

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Hier die Nachricht vom Anwalt

Sehr geehrter Herr xxxx,

Sie haben mich gebeten, ihren Kaufvertrag über das Unternehmen „xxxxx“ dahingehend zu prüfen, ob das in § 6 vereinbarte Wettbewerbsverbot zulässig ist und welche Konsequenzen gegebenenfalls drohen könnten, wenn Sie hiergegen verstoßen.

Meine Prüfung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung hat ergeben, dass im Falle einer Unternehmensübernahme grundsätzlich zulässig und auch durchaus üblich ist.

Dieser Fall ist zu unterscheiden von Wettbewerbsverboten, die in Arbeitsverträgen oder innerhalb eines Handelsvertretervertrages vereinbart werden. Diese sind nur wirksam, wenn zusätzlich eine so genannte Karenzentschädigung vereinbart wird. Das bedeutet, kurz gesagt, dass für den Zeitraum der Gültigkeit des Wettbewerbsverbots an den ausscheidenden Handelsvertreter bzw. Arbeitnehmer eine monatliche Entschädigung in recht erheblicher Höhe gezahlt werden muss. Dies ist der Grund, warum in diesen Verträgen selten wirksame Wettbewerbsverbote tatsächlich vereinbart werden.

Es gibt bestimmte rechtliche Grenzen, jenseits derer solche Wettbewerbsverbote als unzulässig erachtet werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kartellrecht, wenn zum Beispiel ein Unternehmen nur zu dem Zweck aufgekauft wird, einen Wettbewerber zu beseitigen. Dann darf der Verkäufer ungeachtet des Wettbewerbsverbots gleichwohl in derselben Branche weiterhin Geschäfte tätigen. Diese Voraussetzungen scheinen mir in Ihrem Fall offensichtlich nicht vorzuliegen, ebenso wenig andere, der grundsätzlich mögliche Ausnahmetatbestände.

Was an der vorliegenden Wettbewerbsverbots-Klausel ungewöhnlich ist, ist dass sie nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist.
Üblicherweise wird vereinbart, dass (in diesem Fall) der Verkäufer eine bestimmte, erhebliche Vertragsstrafe zu zahlen hat, wenn er später gegen die entsprechende Klausel verstößt.

Das heißt allerdings nicht, dass ein Verstoß gegen die Klausel ohne Konsequenzen und Sanktionen bliebe. Die Rechtsprechung sieht dann im Verstoß gegen solche Wettbewerbsverbote einen Verstoß gegen eine vertragliche Hauptleistungspflicht, die nach allgemeinen Zivilrechtsregeln einen Unterlassungsanspruch, aber auch einen Schadensersatzanspruch auslöst.

Ich kann Ihnen also im Ergebnis leider nicht empfehlen, gegen diese Klausel zu verstoßen.
Da dieser Vertrag ihnen vom Käufer vorgelegt worden ist, ist damit zu rechnen, dass ihm dieses Wettbewerbsverbot durchaus wichtig ist und er im Ernstfall auch entsprechende Ansprüche geltend machen könnte.

Wenn Ihnen die Verwirklichung eines entsprechenden Konkurrenzprojekts wichtig ist, sollten Sie sich mit dem Käufer darauf verständigen, weil ansonsten mit einer kostspieligen juristischen Auseinandersetzung gerechnet werden könnte.


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So das war die Antwort vom RA ich denke das ein paar von uns nun schlauer sind und solche dinge im Vertrag " NICHT unterschreiben weil es eure komplette Arbeit vernichten kann wenn ihr mal ein Projekt verkaufen solltet"

Wenn einer nun eine gute Domain haben möchte die bereits in Google ist und ein kompletter Shop mit Produkten und Großhändler Adresse will kann er sie haben. Einfach eine PM an mich. Verkaufen darf ich die Domain nicht aber verschenken und dafür eine Spende bekommen das geht hat der Anwalt mir gesagt.
 
danke du Rechtsexperte :flute:

Ich habe genügend Verträge schon gemacht und erhalten, wenn alles was darin stand, immer echter Bestandteil gewesen wäre, na dann gute Nacht...

BTW...
...grundsätzlich sind mir alle deine Äusserungen auch zu pauschal abgegeben, wer sich viel im rechtlichen Bereich aufhält, wird wissen, daß jedes Urteil immer nur auf der jeweiligen Sachlage beruht, da hilft es auch nicht Links zu Urteilen zu posten, die können immer nur eine Richtweise anzeigen, aber nie Grundlage für neue Sachlagen...somit unterstreichen die auch nicht dein Laienwissen ;)

Anwalt bist du ja nicht...


Da hat meine Kristallkugel aus dem Laienshop ja doch recht gehabt... na na sowas, vielleicht hat das ja was mit dem BGH zu tun wer weiss das schon :flute:


@goodcook
bin mit 5.- über paypaldings dabei....


Gruß
Markus
 
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