So nun war ich beim Anwalt und hier das Ergebnis.
Es hat mich 180,00Euro gekostet und wer sich daran beteiligen will mit 1 Euro oder so kann mir gern eine PM schreiben :flowers:
Ich hoffe es geht ok das es hier steht

)))))))))))))) kann auch die Rechnung vorlegen
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Es geht ja um ein Verkauf eines Online Shops wo im Vertrag steht das man aus Wettbewerbsverbot KEINE ähnlichen Shops mehr betreiben darf auch nicht über dritte.
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Hier die Nachricht vom Anwalt
Sehr geehrter Herr xxxx,
Sie haben mich gebeten, ihren Kaufvertrag über das Unternehmen „xxxxx“ dahingehend zu prüfen, ob das in § 6 vereinbarte Wettbewerbsverbot zulässig ist und welche Konsequenzen gegebenenfalls drohen könnten, wenn Sie hiergegen verstoßen.
Meine Prüfung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung hat ergeben, dass im Falle einer Unternehmensübernahme grundsätzlich zulässig und auch durchaus üblich ist.
Dieser Fall ist zu unterscheiden von Wettbewerbsverboten, die in Arbeitsverträgen oder innerhalb eines Handelsvertretervertrages vereinbart werden. Diese sind nur wirksam, wenn zusätzlich eine so genannte Karenzentschädigung vereinbart wird. Das bedeutet, kurz gesagt, dass für den Zeitraum der Gültigkeit des Wettbewerbsverbots an den ausscheidenden Handelsvertreter bzw. Arbeitnehmer eine monatliche Entschädigung in recht erheblicher Höhe gezahlt werden muss. Dies ist der Grund, warum in diesen Verträgen selten wirksame Wettbewerbsverbote tatsächlich vereinbart werden.
Es gibt bestimmte rechtliche Grenzen, jenseits derer solche Wettbewerbsverbote als unzulässig erachtet werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kartellrecht, wenn zum Beispiel ein Unternehmen nur zu dem Zweck aufgekauft wird, einen Wettbewerber zu beseitigen. Dann darf der Verkäufer ungeachtet des Wettbewerbsverbots gleichwohl in derselben Branche weiterhin Geschäfte tätigen. Diese Voraussetzungen scheinen mir in Ihrem Fall offensichtlich nicht vorzuliegen, ebenso wenig andere, der grundsätzlich mögliche Ausnahmetatbestände.
Was an der vorliegenden Wettbewerbsverbots-Klausel ungewöhnlich ist, ist dass sie nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist.
Üblicherweise wird vereinbart, dass (in diesem Fall) der Verkäufer eine bestimmte, erhebliche Vertragsstrafe zu zahlen hat, wenn er später gegen die entsprechende Klausel verstößt.
Das heißt allerdings nicht, dass ein Verstoß gegen die Klausel ohne Konsequenzen und Sanktionen bliebe. Die Rechtsprechung sieht dann im Verstoß gegen solche Wettbewerbsverbote einen Verstoß gegen eine vertragliche Hauptleistungspflicht, die nach allgemeinen Zivilrechtsregeln einen Unterlassungsanspruch, aber auch einen Schadensersatzanspruch auslöst.
Ich kann Ihnen also im Ergebnis leider nicht empfehlen, gegen diese Klausel zu verstoßen.
Da dieser Vertrag ihnen vom Käufer vorgelegt worden ist, ist damit zu rechnen, dass ihm dieses Wettbewerbsverbot durchaus wichtig ist und er im Ernstfall auch entsprechende Ansprüche geltend machen könnte.
Wenn Ihnen die Verwirklichung eines entsprechenden Konkurrenzprojekts wichtig ist, sollten Sie sich mit dem Käufer darauf verständigen, weil ansonsten mit einer kostspieligen juristischen Auseinandersetzung gerechnet werden könnte.
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So das war die Antwort vom RA ich denke das ein paar von uns nun schlauer sind und solche dinge im Vertrag " NICHT unterschreiben weil es eure komplette Arbeit vernichten kann wenn ihr mal ein Projekt verkaufen solltet"
Wenn einer nun eine gute Domain haben möchte die bereits in Google ist und ein kompletter Shop mit Produkten und Großhändler Adresse will kann er sie haben. Einfach eine PM an mich. Verkaufen darf ich die Domain nicht aber verschenken und dafür eine Spende bekommen das geht hat der Anwalt mir gesagt.