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Ländernamen & nTLDs

Leonardo Da Vinci

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05. Sep. 2013
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Gibt es eigentlich Neuigkeiten zur der Situation mit den Ländernamen in Domains?

Konkret interessiert mich, ob die Projektierung einer nTLD mit Ländernamen (Phantasiebeispiel "deutschland.fitness") rechtlich vertretbar ist, oder ob es sein kann dass ich Probleme bekomme und mich für den Kauf der Domain per Anwalt rechtfertigen muss... ?

Danke für jede konstruktive Antwort dazu!
 
Oh gute frage, würde mich auch interessieren wegen Deutschland.singles.
 
Oh gute frage, würde mich auch interessieren wegen Deutschland.singles.

Laut Aussage eines befreundeten Anwalts dürften keine Probleme auftreten, da durch bestimmte generische nTLD´s wie .guru etc. keine Zuordnungsverwirrung beim Internetuser entstehen würden, d. h. kein Internetuser würde z.B. unter Deutschland.singles eine offizielle Mitteilung der Bundesrepublik erwarten und daher würden auch keine schutzwürdigen Interessen einer Körperschaft verletzt. Aber es handelt sich hier um eine Meinung (m)eines Anwalts!!!

LG
Thomas
 
Laut Aussage eines befreundeten Anwalts dürften keine Probleme auftreten, da durch bestimmte generische nTLD´s wie .guru etc. keine Zuordnungsverwirrung beim Internetuser entstehen würden, d. h. kein Internetuser würde z.B. unter Deutschland.singles eine offizielle Mitteilung der Bundesrepublik erwarten und daher würden auch keine schutzwürdigen Interessen einer Körperschaft verletzt. Aber es handelt sich hier um eine Meinung (m)eines Anwalts!!!

LG
Thomas

Naja das denke ich auch so! Allerdings könnte ich mir vorstellen, das wenn ein bekanntes Portal unter der Domain: deutschland-singles.de laufen würde, das evtl doch Probleme machen könnte.

Gruss

Alex
 
Naja das denke ich auch so! Allerdings könnte ich mir vorstellen, das wenn ein bekanntes Portal unter der Domain: deutschland-singles.de laufen würde, das evtl doch Probleme machen könnte.

Gruss

Alex

Die Frage des TE zielte in eine andere Richtung. Aber ein Portal Deutschland-Singles, hätte dann wohl ihre Rechte in Bezug auf die nTLD, im Trademark Clearinghouse anmelden sollen!!

LG
Thomas
 
Naja das denke ich auch so! Allerdings könnte ich mir vorstellen, das wenn ein bekanntes Portal unter der Domain: deutschland-singles.de laufen würde, das evtl doch Probleme machen könnte.

Gruss

Alex

also von der Seite mach ich mir gar keine Sorgen.
 
Interessante Frage! Ich kenne hier eine etwas andere, weitere Argumentation, die aber dem Statement von domainsurgeons Anwalt ähnelt.

Demnach erlangt man mit solch einer Domain einen "ungerechten Wettbewerbsvorteil", da die Domain Deutschland.singles sugeriert, es gehe um eine offizielle bzw. allgemeine Organisation. Gleiche Logik gelte bspw. auch für Domains a la copyshop-stadtname.tld etc. pp. oder allgemein dienstleistung-stadtname.tld.

Ist aber gefährliches Halbwissen und keine Rechtsberatung.

Abschließend soll aber gesagt sein, dass bisherige richterliche Beschlüsse in keinster Weise eine herrschende Meinung erkennen lassen.
 
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