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landkreis 24

JensGeyer

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15. Juni 2004
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hallo Stefan A. Strewe

ich habe diese frage zwar schon mal bei dp gestellt, aber die antworten waren nicht klar genug für mich

ich möchte für einen Landkreis ein Infoportal online stellen, ich habe mir dazu die domain landkreis24 geregt und bin mit den vorbereitungen fast fertig
ich möchte auch firmen die möglichkeit geben sich in eine firmendatenbank einzutragen die dann auch per wap und Pocket PC-optimiert zu ereichen ist.
dafür werde ich dann etwa 10,- DM pro monat verlangen

kann es da probleme mit dem landkreis kommen oder reicht der zusatz 24 zur unterscheidung aus und
ist es besser sogar eine marke anzumeden für den tittel

ich währe für eine antwort dankbar, da wir gerade an den vorbereitungen für die werbung im landkreis sind und wir danach den namen nur ungern ändern würden

jens
 
Hallo Jens,

das Ganze hängt davon ab, ob Teile des "Verkehrs" (hier also die Internetnutzer) den Domainnamen so verstehen, dass das unter dieser Adresse erreichbare Angebot von dem betroffenen Landkreis selbst stammt. Dann läge eine Zuordnungsverwirrung und damit eine Verletzung des Namensrechts des Landkreises vor.

Diese Gefahr besteht hier meines Erachtens. Keinesfalls kann sie durch eine Markenanmeldung gebannt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Einfach drauf ankommen lassen; im Angebot sollte allerdings - dies reduziert die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung - deutlich gemacht werden, dass es sich dabei um kein Angebot des Landkreises handelt.

2. Um eine SCHRIFTLICHE Gestattung durch das Landratsamt bitten.
 
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