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Leichtathletik

Wulfman

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15. Sep. 2005
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4
Leichtathletik ist doch ein generischer Begriff oder nicht?
Wie kann sich Premiere dazu die Namensrechte sichern und bin ich abmahngefährdet wenn ich jetzt eine Domain/Projekt mit dem Namen aufziehen möchte?

Hier der Eintrag bei DMPA


Registernummer/Aktenzeichen: 30074729.2

UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: LEICHTATHLETIK
Markenform: Wort-/Bildmarke
Inhaber: PREMIERE Medien GmbH & Co. KG, Unterföhring
Leitklasse: 38
Klassen: 09; 14; 16; 18; 25; 28; 38; 41
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)

UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: LEICHTATHLETIK
Markenform: Wort-/Bildmarke
Farben: orange, rot, weiß
Bildklassen: 25.01.01; 26.11.12; 27.05.08; 29.01.13
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)

UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: PREMIERE Medien GmbH & Co. KG, Unterföhring
Name und Sitz des gegenwärtigen Vertreters: Harmsen & Utescher, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Hamburg
Zustellungsanschrift: Harmsen & Utescher
Rechtsanwälte-Patentanwälte
Alter Wall 55
Postfach 113444
20434 Hamburg

UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 38
Klassen: 09; 14; 16; 18; 25; 28; 38; 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Fotografische, Film-, optische und Unterrichtsapparate und Instrumente; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Geräte zur Wiedergabe von Bild und/oder Ton, Rechenmaschinen, Videofilme und Videokassetten; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Datenverarbeitungsprogramme; Computerhardware, Computersoftware; Magnetaufzeichnungsträger, CDs; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren (soweit in Klasse 14 enthalten); Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien (soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitungen und Periodika; Buchbinderartikel, nämlich Buchbindegarn und -leinen und andere textile Stoffe zum Buchbinden; Fotografien; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel, nämlich nichtelektrische Bürogeräte; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Tier- und Pflanzenpräparaten, geologischen Modellen und Präparaten sowie Globen; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel und Folien; Spielkarten, Drucklettern, Druckstöcke; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus (soweit in Klasse 18 enthalten), Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spiele und Spielzeug, Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten); Nachrichten- und Bildübermittlung mittels schmalbandigen (insbesondere PC mit Modem) und breitbandigen (insbesondere TV-Anschluss) Onlinediensten; Durchführung von Telefondiensten, Telekommunikation, Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, Teletextservices, Telekommunikation mittels Computerterminals, soweit in Klasse 38 enthalten, Übertragung von Daten, Text, Ton und Bild; computergestützte Übertragung von Nachrichten, Bildern, Musik und Filmen, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen auch über Internet; Sendung von Fernsehprogrammen, auch durch Draht-, Kabel- und Satellitenfunk sowie durch ähnliche technische Einrichtungen; Übertragung und Sendung von Fernsehprogrammen mittels analoger oder digitaler Technik sowie auch durch Pay-per-View; digitale Übertragung von Daten einschließlich Sendesignalen im Multiplexverfahren; Dienstleistungen eines Internetproviders (soweit in Klasse 38 enthalten); internetbezogene Dienstleistungen, nämlich Bereitstellen eines Zugangs zu Texten, Graphiken, audiovisuellen und Multimedia-Informationen, Dokumenten, Datenbanken und Computerprogrammen; Herausgabe von Informationen über Veranstaltungen mittels schmalbandigen (insbesondere PC mit Modem) und breitbandigen (insbesondere TV-Anschluss) Onlinediensten; Veröffentlichung und Herausgabe von ergänzenden Printmedien (Kataloge); sämtliche vorgenannten Dienstleistungen auch über Internet; Ausbildung, Erziehung, Unterhaltung und Unterricht; Verlegung von Büchern und Zeitschriften; Buchverleih, Darbietung von Schauspielen; Produktion, Veröffentlichung und Herausgabe von Videokassetten und -filmen, CDs und Magnetaufzeichnungsträgern, soweit in Klasse 41 enthalten; Herausgabe von Zeitschriften über Audio- und Videothemen; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Filmproduktion; Vermietung von Filmen, Rundfunkaufzeichnungen, Filmprojektionsapparaten sowie deren Zubehör und von Theaterdekorationen; Betrieb einer Künstleragentur; sportliche und kulturelle Aktivitäten

UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 09.10.2000
Tag der Eintragung: 22.10.2001
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 22.11.2001
 
Du lebst in Deutschland. Hier kannst Du (und wirst Du) für jeden Dreck von Versager-RAs abgemahnt. Natürlich kannst Du eine entsprechende Domain "artgerecht" nutzen. Hätte ich keinen Blutdruck. Das ist eine Wort/Bildmarke, keine Wortmarke. Natürlich schleift Dich Premiere bei Bedarf bis vor den BGH. Und mit jeder Instanz steigt dann Dein Blutdruck. Willkommen im Kapitalismus :D
 
Wulfman schrieb:
Leichtathletik ist doch ein generischer Begriff

Richtig!

Da bin ich doch mal gespannt, ob der DLV nicht demnächst eine Abmahnung von Premiere im Briefkasten hat... :D

Nein im ernst, vor einer Abmahnung ist man natürlich nie sicher, aber ich denke du könntest solch einer gelassen begegnen.

Viele Grüße
Sebastian
leichtathletik.org
 
Hallo,

es können so ziemlich alle Wörte als Marke eintragen lassen. Nur keine Wörter, die die Klasse, wo es eingetragen wird, beschreibt.
Z.B. kann ich das Wort "Rechtsanwalt" als Spirituose eintragen lassen, darf es aber nicht bei Rechtsanwälte, Rechtsberatung, usw eintragen.

Ein gutes Beispiel ist das Limonadengetränk "Flirt".
 
spowi schrieb:
Richtig!

Da bin ich doch mal gespannt, ob der DLV nicht demnächst eine Abmahnung von Premiere im Briefkasten hat... :D

Nein im ernst, vor einer Abmahnung ist man natürlich nie sicher, aber ich denke du könntest solch einer gelassen begegnen.

Viele Grüße
Sebastian
leichtathletik.org


Ich denke nicht, dass wir uns nun fürchten müssen Leichtathletik domains zu reggen bzw. zu kaufen. Sollen die doch Marken eintragen wie die wollen ;)

Gruss
DeTep
leichtathletik.net
 
Es gibt Wege

Premiere wieder dieses Marken-UN-Recht auf Leichtathletik wieder abspenstig zu machen.... Teilerfolge oder sogar Komplettlöschung...! So wie ich das überflogen habe, besitzen diese die Marke seit 2001, haben die in den ersten 5 Jahren was damit gemacht? wenn nicht, ist es sogar noch ein leichteres "Spiel".....

ABER !!!!

Nur.... lohnt sich das? Dabei gehen wertvolle Lebensjahre, zum Teil Lebensfreude verloren.... Das ist ein Kampf gegen Windmühlen... Du bekommst nicht nur Aerger mit diversen AG´s, sondern lernst im Schnelldurchlauf auch die Qualitaet der unbestechlichen dt. Gerichten kennen!

Einer, der es wissen muss....

Fall nicht auf diese Sprüche rein.... wie... Du bist Deutschland...!

gruß
Qualitaet
 
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