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LG Hamburg: Whois-Angaben kein Beweis für Inhaberschaft einer Domain

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Sehr interessantes Urteil u.a. zum Thema "Domaininhaber":

„Wir haben im Verfahren nachgewiesen, dass der „who-is“-Ausdruck kein tauglicher Beweis ist. So sind z.B. auf den Namen „Adolf Hitler“ weltweit 9 Domains registriert, „Donald Duck“ ist Inhaber von 85 Domains und „Harry Potter“ bringt es sogar auf die staatliche Zahl von 139 Domains. Bei der Registrierung kann mangels tauglichem Registrierungsverfahrens der Domain-Registrierungsstellen faktisch jeder beliebige Name angegeben werden. Einem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet“, so Dr. Alexander Schneehain.

...

Das Landgericht Hamburg kam so zu dem Schluss, dass ein Ausdruck aus „who-is“-Datenbanken kein geeigneter Nachweis dafür ist, dass die Website auch von der dort registrierten Person betrieben wird. Die Klage des Betrüger wurde deshalb abgewiesen.

Der ganze Bericht:
Landgericht Hamburg weist Klage von Internetabzocker ab | goettingen.eins.de | Lokale News, Community, Party, Fotos, Events

Leider gibt es keine Angabe zum Aktenzeichen. Kann jemand weiterhelfen?

Gruß
M.
 
Sehr interessant. Dann braucht man ja keine whois-Protection mehr, sondern kann immer sagen "ich war's gar nicht" ;-)

Aber zumindest das hier kann man auch mal mahnend zitieren:
Der 26-jährige Hamburger Jura Student Thomas S. wurde [...]mit zwei anderen [...] zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Nachwuchsjuristen haben mit Hilfe einer Datenbank tausende E-Mails versandt und die Adressaten mit Gewinnversprechen auf bestimmte Internetseiten gelockt.
Auch lustig:
Im Internet gibt es diverse Seiten, die vor solchen „Abzockmethoden“ warnen und detailliert über die Hintermänner berichten. [...] Auf diesen Seiten wurde [der Kläger] u.a. als „Abzocker“ und „Betrüger“ bezeichnet. Auch ein Bild, welches [den Kläger] beim Duschen zeigt
 
Im Umkehrschluss: Man könnte eine "Abzock-Seite" betreiben und "Betrogene" hätten nur allein aufgrund eines „who-is“-Ausdrucks keine Handhabe, die Identität des "Abzockers" gerichtsfest festzustellen. Weiters: "Anti-Abzock-Seiten" dürften somit auch gar nicht Personendaten mit "Abzock-Seiten" in Verbindung bringen, wenn die Personendaten nur auf „who-is“-Datenbanken basieren.
 
...für solche Internet-Betrüger die vorsätzlich andere abzocken, ist eine solche Bewährungs-Strafe nicht abschreckend genug. Zumal mit dieser soften Abstrafung Nachahmungstäter geradezu angelockt werden und die bisher nicht verurteilten Übeltäter aus der Abzockbranche fröhlich weitermachen.
..angemessen wären hier ein paar Jahre Arbeitslager oder Sozialdienst bis die
notwendige Reue aufkommt und Wiedergutmachung für die Opfer ermöglicht wird!

...außerdem zeigt sich wieder einmal, das das Domainbusiness ein wahres Dorado für Kriminelle ist, da sich mit solchen Taschenspielertricks Betrüger hinter falschen Namen/Angaben verstecken könnnen, und die ganze Branche weiter in Verruf bringen, weil kein sorgfältiges Datenerfasssungs-Controling von Seiten der DENIC erfolgt, warum nur ...??? !!!

...zudem sind Verträge etc. mit solchen "Strohmännern" etc. logischerweise nicht rechtsgültig und bringen automatisch weiteren Ärger mit sich !
 

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