Arithmos
Erfahrener Benutzer
- Registriert
- 06. Sep. 2007
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Sehr interessantes Urteil u.a. zum Thema "Domaininhaber":
Der ganze Bericht:
Landgericht Hamburg weist Klage von Internetabzocker ab | goettingen.eins.de | Lokale News, Community, Party, Fotos, Events
Leider gibt es keine Angabe zum Aktenzeichen. Kann jemand weiterhelfen?
Gruß
M.
„Wir haben im Verfahren nachgewiesen, dass der „who-is“-Ausdruck kein tauglicher Beweis ist. So sind z.B. auf den Namen „Adolf Hitler“ weltweit 9 Domains registriert, „Donald Duck“ ist Inhaber von 85 Domains und „Harry Potter“ bringt es sogar auf die staatliche Zahl von 139 Domains. Bei der Registrierung kann mangels tauglichem Registrierungsverfahrens der Domain-Registrierungsstellen faktisch jeder beliebige Name angegeben werden. Einem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet“, so Dr. Alexander Schneehain.
...
Das Landgericht Hamburg kam so zu dem Schluss, dass ein Ausdruck aus „who-is“-Datenbanken kein geeigneter Nachweis dafür ist, dass die Website auch von der dort registrierten Person betrieben wird. Die Klage des Betrüger wurde deshalb abgewiesen.
Der ganze Bericht:
Landgericht Hamburg weist Klage von Internetabzocker ab | goettingen.eins.de | Lokale News, Community, Party, Fotos, Events
Leider gibt es keine Angabe zum Aktenzeichen. Kann jemand weiterhelfen?
Gruß
M.