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LG München Urteil: klingeltöne.de

Ist doch ok das Urteil oder wie meinst du das ?
 
Das Urteil bestätigt wieder einmal, dass man generische Domainnamen nicht mittels -Gmbh oder Markenkombinationen monopolisieren kann. D.h. auch: niemand kann einem einen wirklich generischen Domainnamen wegnehmen (abgesehen einmal von Titelschutz für Zeitungen mit überragender Bekanntheit wie bild oder stern oder spiegel...)

Wäre die Entscheidung anders, gäbe es wirklich Grund zur Sorge...

Grüsse

123meins
 
Das ist ein sehr gutes Urteil für alle generischen Domains und deren Inhaber.

Fakt ist nun es gibt kein "Namensmonopol" auf generische Begriffe.
 
Das ist ein sehr gutes Urteil für alle generischen Domains und deren Inhaber.

Fakt ist nun es gibt kein "Namensmonopol" auf generische Begriffe.

Wenn obiges dein Resumee aus der Urteilsbegründung widerspiegelt, wundert mich gar nichts mehr.

Ahoi!
Lesen bildet
 
Wenn obiges dein Resumee aus der Urteilsbegründung widerspiegelt, wundert mich gar nichts mehr.

Ahoi!
Lesen bildet

Dann bilde dich mal weiter, und lies mal das...aus der Urteilsbegründung:

"Auch ein Schutz als Unternehmenskennzeichen (§ 15 IV MarkenG) kommt nicht in Betracht, da das Unternehmenskennzeichen in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Bereich (nämlich das Anbieten von Klingeltönen im Internet) keinerlei Unterscheidungskraft besitzt und wegen des rein beschreibenden Charakters des allein prägenden Bestandteils "Klingeltöne" nicht dazu führt, dass die Klägerin aufgrund ihrer Firmierung ein entsprechendes Monopol auf diesen Begriff hätte erlangen können. Vielmehr muss es der Firmeninhaber - wenn er sich wie hier für einen derart schwachen Finnennamen entscheidet - Drittbenutzungen wie die hier streitgegenständlichen hinnehmen. "

Meine Interpretation hab ich überspitzt....-
treffender wäre Begriffsmonopol !
 
es geht weniger um den Begriff, als um die Domain, die in den meta tag der Beklagten auftaucht und dies nunmehr juristisch abgesegnet wurde.
Das bedeutet, ich nehme sämtliche generische Begriffe und bilde daraus entsprechende Domains und mache damit Werbung für meine Seiten.

Bsp.: ich ziehe mir eine Seite zum Thema Sport auf und bewerbe in den meta tag mit der Domain boxen.de:Dizzy:

Zitat aus dem Urteil:
Die Metatags der genannten Websites enthielten dabei unter anderen die Begriffe "klingeltöne de" bzw. „www klingeltöne de"
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Punkt müsstest du weglassen ;-)
Aber mal ernsthaft: welche Gewichtung haben meta-Tags denn heute überhaupt noch?
 
Den Punkt müsstest du weglassen ;-)
Aber mal ernsthaft: welche Gewichtung haben meta-Tags denn heute überhaupt noch?

Der Meta-Description hat schon eine hohe Bedeutung für SEO ! Auf die Keywords, kann man pfeifen ...
 
im Urteil steht nicht, an welcher Stelle der meta tags die Domain steht. Ich möchte gar nicht als SEO meinen Senf dazu geben, der ich nicht bin und nie behauptet habe, einer zu sein.
Es geht m. E. auch gar nicht darum, ob damit der Beklagte Erfolg hat oder nicht. Vielmehr versucht der Beklagte aus der Domain eines anderen, ob erfolgreich oder nicht, Kapital zu schlagen. Das LG München sagt dazu, das ist ok., wenn die Domain einen generischen Key hat.
 
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