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Lizenzgebühr-Berechnung

Adomino

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12. Juni 2007
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Hallo,

angenommen eine US-Firma plant in Europa eine Standard-SW zu verkaufen und hat in den Businessplänen einen Jahresumsatz von 10 Mio USD (mit 30% Wachstum pro Jahr) in Europa geplant.

Die US-Firma kann bzw. darf aber in Europa nur die Standard-SW verkaufen wenn sie einer anderen Firma in Europa eine Lizenzgebühr bezahlt da diese Firma in Europa eine EU-Marke besitzt. Was meint Ihr wie viel diese US-Firma an Lizenzgebühr/Jahr an die Firma in Europa bezahlen muss ?

Hat hier jemand eine Erfahrung mit solchen Bewertungen oder gibt es hier Standard-Berechnungen/Bewertungen ? Bei der Tante G. habe ich nur sehr komplexe Berechnungen/Bewertungen gefunden.

Danke
Harry
 
Je nach Wertansatz und den notwendigen Prämissen gibt es für Lizenzgebühren verschiedene Bewertungen,

also keine Standard-Berechnungen.


Gruß

Erwin
 
Lizenzgebühren betragen zwischen 1%-10% vom Umsatz... wobei m schnitt ca. 1-3 % berechnet wird.
 
Lizenzgebühren betragen zwischen 1%-10% vom Umsatz... wobei m schnitt ca. 1-3 % berechnet wird.

Danke, ich habe nun gelesen das die Lizenzgebühr von vielen Faktoren abhängt z.B. Bekanntheit der Marke oder Verwechselbarkeit und kann zwischen 1-5% vom Umsatz betragen (in Sonderfällen sogar bis 15%)

Auch wird es davon abhängen ob man eine Lizenz mehreren Firmen oder nur unique einer Firma erteilt.

Ist scheinbar leider nicht so einfach wie ich erhofft habe. :(

Da muss wohl eine dafür extra spezialisierte Firma den Wert schätzen müssen bzw. im schlimmsten Fall muss den Prozentsatz bzw. die Gebühr ein Gericht bestimmen wenn man sich nicht einigen kann.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Entweder weist der Urheber einen konkreten, d.h. bezifferbaren Schaden nach oder er verlangt den Gewinn des Verletzers heraus. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Lizenzanalogie. Danach wird ein Lizenzvertrag fingiert und eine Lizenzgebühr festgesetzt, die als Schadensersatz gilt. Ohne Userdaten bzw. Webstatistiken wird eine Bezifferung Probleme bereiten - zum Auskunftsanspruch generell siehe unten. Orientiert sich der Verletzte im Wege der Entschädigungslizenz an den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung, wäre von einem Gericht, wenn Anhaltspunkte fehlen, eine fiktive Lizenz nach § 287 ZPO zu schätzen und zu bemessen. Was hätte bei einem Vertrag ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert bzw. ein entsprechender Lizenznehmer gezahlt, wenn beide Vertragspartner die Sachlage gekannt hätten?

Schadensersatz Urheberrecht Auskunft Rechtsanwalt Dr. Palm

Harry
 
Hi Harry es läuft normalerweise so ab, dass du ein angebot machst (2-3%) der andere hat natürlich immer etwas dagegen auszusetzen ;-) - läuft also genau so wie beim Domainverkauf: angebot - gegenangebot - einigung - OK. Natürlich schickst du zuerst das Ganze mit "unterlassungserklärung" mit einem bestimten Terminus per Einschreiben zu, damit er nicht einfach so mal loslegt ;-)
 
Hi Harry es läuft normalerweise so ab, dass du ein angebot machst (2-3%) der andere hat natürlich immer etwas dagegen auszusetzen ;-) - läuft also genau so wie beim Domainverkauf: angebot - gegenangebot - einigung - OK. Natürlich schickst du zuerst das Ganze mit "unterlassungserklärung" mit einem bestimten Terminus per Einschreiben zu, damit er nicht einfach so mal loslegt ;-)

Danke für die Info. Hatte mit Lizenzverträgen bis heute überhaupt nichts zu tun. Scheinbar hast Du schon Erfahrung damit. In meinen Fall ist die Angelegenheit extrem komplex und ich wollte hier einen vereinfachten Sachverhalt darstellen um das ganze mal allgemein zu besprechen.

Harry
 
@ Adomino



für Lizenzen gibt es verschiedene Wertansätze und Berechnungsmethoden. Die Gestaltungen hierfür sind frei, sollten aber

wenn diese für Gesamt-Europa gelten sollen, pro Staat dargestellt werden. Für eine optimierte Lizenz-Berechnung sowohl

für den materiellen als auch immateriellen Wert, sollte der Umsatz allein nicht Grundlage sein.

Wenn eine einmalige Grundlizenz plus Jahreslizenz verbunden mit einer Stücklizenz herangezogen wird zur Berechnung

dann können allemal mehr als 15 % an Lizenzgebühren erreicht werden, mal Anzahl der Jahre laut langfristigem

Lizenzvertrag (marktübliche Dauer).

Diese Gesamt-Summe kann dann auch eingefordert werden.



Gruß

Erwin
 
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